Das KESS Ulmencampus (Haus 3) erstrahlt in frischem Glanz
Den Zugang zum KESS Ulmencampus im Haus 3, Zimmer 117 (1.Etage links) können Sie sich ab sofort ganz einfach per Mail oder Telefon im Familienbüro freischalten lassen (doreen.block@uni-rostock.de, +49 381- 498 1316). Die KESS-Zimmer sollen das Arbeiten und Studieren mit Kindern durch Beschäftigungs- und Spiel- und Versorgungsmöglichkeiten vor Ort erleichtern.
Vom Gitterbett, dem Hochstuhl bis zur kleinen Sitzecke ist das KESS für Kinder aller Altersgruppen geeignet. Auch Spielzeug, Bücher und Plüschtiere stehen zur intensiven Beschäftigung und zum Liebhaben bereit.
diversity meets family
Vielfalt trifft Familie - wir laden herzlich zur Bilderwerkstatt (malen, Foto, digitale Bildbearbeitung, Collagen...) ein. Alle können teilnehmen. Die Bilder werden in den Hochschulgebäuden ausgestellt. Die Abgabe ist ganz einfach: entweder per Mail an doreen.block@uni-rostock.de oder eva.tolasch-marzahn@uni-rostock.de oder in die Box vor dem Familienbüro (Universitätsplatz 1, Raum 015). Am 30.November 2023 werden besonders schöne Bilder ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf eure/Ihre Werke!
Herzliche Grüße von Doreen Block aus dem Familienbüro und Dr.Eva Tolasch-Marzahn, Koordinatorin Vielfaltsmanagement
1. Planetenlauf in Warnemünde
Am 30.September 2023 ab 9.oo Uhr können Sie gemeinsam mit der ganzen Familie, Freunden, Bekannten auf einer Distanz von 3 km oder 8 km die wunderschöne Strandpromenade Warnemündes entdecken. Alle weiteren Informationen finden Sie hier
Herzliche Einladung zur Krabbel- und Spielgruppe
Zeit zum gemeinsamen Spielen, Singen, Krabbeln, Lachen....jedes Kind nach seinen Fähigkeiten
Dazu möchten wir, das Familienbüro und die DRK-Familienbildungsstätte, Studierende und Beschäftigte mit ihren Kindern bis 3 Jahre ganz herzlich in das KESS-Zimmer Schwaansche Straße einladen. Regelmäßig am ersten Mittwoch im Monat, beginnend am 1.November 2023, in der Zeit von 9 - 11 Uhr bieten wir Ihnen Zeit mit Ihren Kindern und die Zeit zum Kennenlernen und Austauschen mit anderen Eltern. Ab und an kann es auch kleine Inputs geben. Ein Ausflug auf den Spielplatz in den Klostergarten macht bei schönem Wetter sicher auch allen Spaß.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr(e) Kind(er). Eine unverbindliche Anmeldung vorab wäre schön.
Entlastung für berufstätige Eltern - erweitertes Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
Auch 2023 gilt der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht dabei, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist. Dies ist sowohl bei tatsächlicher Erkrankung des Kindes der Fall, als auch bei Schließung der Kita/Schule und bei bestehender Quarantäneanordnung. Ebenso besteht der Anspruch, wenn die Einrichtungen zwar geöffnet sind, die Präsenzpflicht an Schulen aber ausgesetzt ist und die behördliche Empfehlung besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Uni Rostock ermöglicht berufsbedingte Kinderbetreuung
Bereits seit 2018 arbeitet die familienfreundliche Universität Rostock mit Elternzeit - Rostocks Familienservice zusammen. Elternzeit - RFS hat zum Ziel, (studierende) Eltern in (studien- bzw.) berufsbedingten Engpässen durch spezielle Angebote, insbesondere aber durch Kinderbetreuung, zu entlasten. Universitätsangehörige können von den folgenden vielfältigen Angeboten profitieren:
- Berufsbedingte Kinderbetreuung für Mitarbeiter*innen, Gäste und Teilnehmer*innen von Tagungen
- Feriencamps für Kinder von Universitätsmitgliedern
- Unterstützung bei der Suche nach bspw. einer Tagesmutter, einem Kindergartenplatz, einer Ferienbetreuung, einem Freizeitverein, einer Randzeitbetreuung, einer Betreuung besonderer Kinder und einer Betreuung für besondere Ansprüche
- Unterstützung bei der Initiierung eines Eltern- Kind-Cafés um Netzwerke unter Eltern aufzubauen
- Unterstützung bei der Einführung eines „Eltern- bzw. Großeltern & Kind Tages“ an der Universität Rostock
Wenn Sie als Studierende, Mitarbeiter*in, als ganzer Bereich oder Fakultät einen Bedarf sehen oder eine Idee für weitere Angebote haben, melden Sie sich gern unter: diversityuni-rostockde.
Neues Mutterschutzgesetz seit dem 01. Januar 2018 in Kraft
Ziel des Mutterschutzrechts ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. Zum 1. Januar 2018 sind wesentliche Neuregelungen in Kraft getreten. Das neue Mutterschutzgesetz erfasst nun insbesondere auch Studierende und der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz wird verstärkt. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und was diese für Sie bedeuten, erhalten sie im Familienbüro, im Studierendensekretariat sowie in Ihren zuständigen Prüfungsämtern.