FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

Was, Wer, Wie, Wann wird gewählt?

Mit Antworten auf diese und weitere Fragen möchten wir Sie während der Gremienwahl im Sommersemester 2023 begleiten. Dieses Jahr wieder als ONLINE-WAHL an der Universität Rostock.

Wählen Sie Ihre*n Vertreter*in für das jeweilige Gremium!
 

FAQ zur Gremienwahl - inhaltlich

Welche akademischen Gremien werden gewählt? Wofür kann ich kandidieren?

Welche akademischen Gremien werden gewählt? Wofür kann ich kandidieren?

Bei der diesjährigen Gremienwahl werden die Mitglieder für das Konzil, den Akademischen Senat und die neun Fakultätsräte gewählt. Zeitgleich finden die Wahlen für die Mitglieder des Studierendenrat (StuRa) statt.
 

Wer ist wahlberechtigt?

Wer ist wahlberechtigt?

Jeder der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist.

Maßgebend für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist der 64. Tag vor dem Stichtag (Wahltag). Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Gremien- und StuRa-Wahl im Sommersemester 2023 ist der 18. April 2023.

Weiterhin kann jeder sein Wahlrecht nur in jeweils einer Mitgliedergruppe und einer Einrichtung ausüben. Bei Studierenden, die in mehreren Studiengängen/Fächern immatrikuliert sind, ist das bei der Immatrikulation erstgenannte Hauptfach entscheidend für die Fakultät, in der sie wahlberechtigt sind.

Studierende, die sich bis zum 64. Tag vor dem Stichtag (Wahltag) nicht immatrikuliert bzw. zurückgemeldet haben, sind nicht wahlberechtigt.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 28. April - 8. Mai 2023 während der Sprechzeiten im Wahlamt aus und kann nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.

Jedes Mitglied der Universität, welches das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 8. Mai 2023 schriftlich mittels eines amtlichen Formulars bei der Wahlleiterin eine Berichtigung beantragen.
 

Wie wird gewählt?

Wie wird gewählt?

Die Wahl wird als ONLINE-Wahl mit der Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag durchgeführt. Für die an der Universität Rostock nicht hauptberuflich beschäftigten Privatdozent*innen, außerplanmäßigen Professor*innen und Honorarprofessor*innen findet die Wahl ausschließlich als Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen werden in diesen Fällen automatisch versendet.

Online-Wahl
Für die Online-Wahl erfolgt die Stimmabgabe mittels Aufruf und Verwendung elektronischer Stimmzettel im ONLINE-Wahlportal über einen nutzerspezifischen Smart-Link. Für die Legitimation am Wahlserver ist das persönliche Nutzerkennzeichen und Passwort der Universität Rostock / Universitätsmedizin Rostock notwendig.

Briefwahl
Wahlunterlagen für die Briefwahl sind mittels eines amtlichen Briefwahlantrags durch die Wahlberechtigten schriftlich im Wahlamt bis zum 17. Mai 2023 zu beantragen. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der ONLINE-Wahl ausgeschlossen. Die Wahlunterlagen werden spätestens am 7. Juni 2023 an die Wahlberechtigten versendet.

Studierende und diejenigen ohne Dienstanschrift an der Universität Rostock erhalten ihre Wahlunterlagen an die von ihnen zuletzt angegebene Korrespondenzanschrift, die im Student Service Center (SSC) hinterlegt ist, zugesandt. Bei Erhalt von unrichtigen oder unvollständigen sowie bei Verlust von Wahlunterlagen können im Wahlamt Ersatzwahlunterlagen bezogen werden.

Die Wahlbriefe müssen anschließend bis zum Stichtag (21. Juni 2023) wieder im Wahlamt eingegangen sein, entweder durch die Abgabe im Wahlamt, durch die Hauspost der Universität oder freigemacht durch private Zustelldienste.
 

Wann wird gewählt?

Wann wird gewählt?

Die Wahl findet im Sommersemester 2023 statt.

Die Wahlbekanntmachung wird ab dem 18. April 2023 auf der Wahlamtsseite und den Einrichtungen durch Aushang veröffentlicht.
 

Kann ich für mehrere Gremien gleichzeitig kandidieren?

Kann ich für mehrere Gremien gleichzeitig kandidieren?

Ja!

Sie können sich für das Konzil, den Akademischen Senat und den Fakultätsrat, in dessen Fakultät Sie Mitglied sind aufstellen lassen.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie für die Wahl in ein und dasselbe Gremium nicht auf mehreren Listenwahlvorschlägen und nicht mehrfach auf einem Listenwahlvorschlag kandidieren können.
 

Ich bin eingeschriebene*r Doktorand*in. Kann ich an der Wahl (Gruppe Studierende) teilnehmen?

Ich bin eingeschriebene*r Doktorand*in. Kann ich an der Wahl (Gruppe Studierende) teilnehmen?

Nein.

Doktoranden gehören zur Gruppe der akademischen Mitarbeiter. Trotz der Einschreibung im Student Service Center (SSC) ändert sich an diesem Status nichts.

Sie wählen in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter.
 

Kann ich mir die Stimmenauszählung ansehen?

Kann ich mir die Stimmenauszählung ansehen?

Ja.

Nach § 26 der Wahlordnung ist die Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses universitätsöffentlich.

Die Stimmenauszählung findet ab dem 22. Juni 2023, ab 9:00 Uhr im Wahlamt statt. Eine Teilnahme ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
 

Wo kann ich mich über das Wahlergebnis informieren?

Wo kann ich mich über das Wahlergebnis informieren?

Die Wahlleiterin gibt das Ergebnis so schnell wie möglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss auf den Internetseiten des Wahlamtes bekannt.
 

FAQ zur Online-Wahl

Kann ich auch per Brief wählen?

Kann ich auch per Brief wählen?

Ja.

Die Briefwahl ist mittels eines amtlichen Briefwahlantrags durch den Wahlberechtigten schriftlich im Wahlamt bis spätestens 17. Mai 2023 zu beantragen.

Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der ONLINE-Wahl ausgeschlossen.
 

Gibt es einen Wahl-PC?

Gibt es einen Wahl-PC?

Ja.

Grundsätzlich haben alle Wähler die Möglichkeit während des Wahlzeitraums mit jedem internetfähigen Endgerät (z.B. PC, Laptop, Handy) an der Online-Wahl teilzunehmen.

Wer diese Möglichkeit jedoch nicht hat oder nutzen möchte, kann ihre/seine Stimme*n nach Terminvereinbarung an einem zur Verfügung gestellten PC während der Sprechzeiten abgeben.

Zwei Standorte wurden dafür eingerichtet:

Wahlberechtigte des Hochschulbereichs
(alle Mitarbeiter*innen und Studierende inkl. Studierende der Medizin)

WAHLAMT - Referat Akademische Selbstverwaltung
Universitätsplatz 1 (UHG)
18055 Rostock
Tel. 498-1203/1205
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8:00 - 14:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

Wahlberechtigte der Universitätsmedizin
(alle Mitarbeiter*innen der Medizin - Wahl über das Intranet der UMR)

DEKANAT der Universitätsmedizin
Kinder- und Jugendklinik, 1. Obergeschoss, Mittelflügel, Raum 1.050
Ernst-Heydemann-Str. 8
18057 Rostock
Tel. 494-5004
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 16:30 Uhr, (abweichende Zeiten sind nach Voranmeldung per Telefon möglich)
 

Welche Browser werden vom Wahlsystem unterstützt?

Welche Browser werden vom Wahlsystem unterstützt?

Das Online-Wahlsystem kann mit folgenden Browsern reibungslos genutzt werden:

  • Chrome
  • Firefox
  • Internet Explorer
  • Opera
  • Safari

Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Browser regelmäßig updaten, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.
 

Warum kann ich mich nicht im ONLINE-Wahlportal anmelden?

Warum kann ich mich nicht im ONLINE-Wahlportal anmelden?


Das kann verschiedene Gründe haben:

  1. Sie sind nicht wahlberechtigt und wurden nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 18. April 2023. Mit Ausnahme der Studierenden sind Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt für mehr als sechs Monate beurlaubt sind, nicht wahlberechtigt. Auch Studierende, die sich zum Stichtag noch nicht zurückgemeldet haben, sind ebenfalls nicht wahlberechtigt.
     
  2. Sie haben einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt oder haben automatisch vom Wahlamt Briefwahlunterlagen erhalten.

    Wahlunterlagen für die Briefwahl sind mittels eines amtlichen Briefwahlantrags durch die Wahlberechtigten schriftlich im Wahlamt bis zum 17. Mai 2023 zu beantragen. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der Online-Wahl ausgeschlossen.

    Für die an der Universität Rostock nicht hauptberuflich beschäftigten Privatdozent*innen, außerplanmäßigen Professor*innen und Honorarprofessor*innen findet die Wahl ausschließlich als Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen werden in diesen Fällen automatisch versendet.
     

Sie haben nicht das richtige Wahlportal ausgewählt.

Es gibt zwei Wahlportale! Eins für den Hochschulbereich und eins für die Universitätsmedizin.

Wahlportal für den Hochschulbereich:
Hier wählen über die Wahlamts-Internetseite:

  • alle Mitarbeiter*innen der Universität Rostock,
  • ALLE Studierende (inkl. UMR),
  • Doktorand*innen ohne Stelle der Universität Rostock und der Universitätsmedizin Rostock.


Wahlportal für die Universitätsmedizin:
Hier wählen aus dem Intranet der Universitätsmedizin:

  • alle Mitarbeiter*innen der Universitätsmedizin Rostock - (keine Studierenden der UMR).

 

 

 

FAQ zum Datenschutz

Was passiert mit meinen Daten?

Was passiert mit meinen Daten?

Die Verwendung Ihrer Daten wird in den Datenschutzinformationen (Datenschutzrechtliche Information zur Durchführung der Wahl zu Konzil, Akademischem Senat und den Fakultätsräten sowie zur StuRa-Wahl vom 7. – 21. Juni 2023 als Onlinewahl) beschrieben. Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Wahlamt wahlamtuni-rostockde.