Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Vom 11. bis 14. Dezember 2023 fand die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten an der Universität Rostock statt. Wahlberechtigt waren alle weiblichen Beschäftigten, einschließlich der in Ausbildung befindlichen weiblichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Professorinnen der:

  • Juristischen Fakultät,
  • Philosophischen Fakultät,
  • Theologischen Fakultät,
  • Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Die Wahl fand als Brief-Wahl statt.
 

Das Wahlausschreiben für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten an der JUF, PHF, THF und WSF 2023 wurde ab dem 27. Oktober 2023 mittels Aushang in den betreffenden Fakultäten bekannt gegeben.

Kontakt

WAHLVORSTAND
für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

c/o Akademische Selbstverwaltung (S44)
Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Tel.: +49 381 498-1203/1205
wahlamt@uni-rostock.de


Aktuelles

Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten

Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 das Wahlergebnis der Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten an der Juristischen Fakultät und Theologischen Fakultät festgestellt.

Da für die Philosophische Fakultät und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät keine bzw. ungültige Wahlvorschläge eingegangen sind, fand für diese beiden Fakultäten keine Wahl statt.  

Das Wahlergebnis finden Sie hier.
 

Fragen rund um die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Wer darf wählen?

Wer darf wählen?

Alle weiblichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten der Uni

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • wenn sie länger als drei Monate an eine andere Dienststelle abgeordnete sind, wenn feststeht, dass sie spätestens innerhalb von weiteren drei Monaten in die Uni zurückkehren

sind wahlberechtigt.

Wer darf gewählt werden?

Wer darf gewählt werden?

Grundsätzlich sind alle wahlberechtigten weiblichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten einer Dienststelle wählbar, die

  • seit sechs Monaten der Uni angehören und seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
  • am Wahltag nicht länger als sechs Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind (z. B. Elternzeit, Sabbatjahr). –
  • bei einer Abordnung von länger als 3 Monaten innerhalb von weiteren drei Monaten an die Uni zurückkehren
  • keine eigenverantwortlichen Entscheidungen in Personalangelegenheiten treffen.
Wie reiche ich Wahlvorschläge ein?

Wie reiche ich Wahlvorschläge ein?

Wahlvorschläge müssen beim Wahlvorstand bis zum 10. November 2023, 14:00 Uhr eingegangen sein. Das Einreichen von Wahlvorschlägen ist per E-Mail oder Hauspost/Post möglich. Folgendes ist dabei zu beachten:

  1. Wahlvorschläge sind mittels Wahlvorschlagsformular beim Wahlvorstand einzureichen. 
  2. Jeder Wahlvorschlag, mit dem jeweils eine Bewerberin vorgeschlagen werden kann, muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Jede Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
  3. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen.
Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GBA)?

Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GBA)?

Die GBA unterstützt die Uni bei der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung Gleichberechtigung von Frauen und Männern wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wo sind die Aufgaben der GBA geregelt?

Wo sind die Aufgaben der GBA geregelt?

Die Aufgaben der GBA sind vorrangig in § 88 Abs. 1 u. 2 i.V.m. § 4 LHG M-V geregelt und werden durch die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes M-V (GlG M-V) ergänzt.

Was beinhalten die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen konkret?

Was beinhalten die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen konkret?

Die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen umfassen:

  • Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere:
  • Begleitung von Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren
  • Begleitung anderer Stellenbesetzungsverfahren, in den Frauen unterrepräsentiert sind
  • Mitwirkung in den universitären Gremien mit Antrags- und Rederecht (z.B. Akademischer Senat, Fakultätsrat) 
  • Beratung und Unterstützung aller Beschäftigten bei der beruflichen Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
  • Die Begleitung des Vollzugs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung.
Gute Gründe, warum SIE kandidieren sollten?

Gute Gründe, warum SIE kandidieren sollten?

Es gibt viele gute Gründe, warum SIE kandidieren sollten, hier erstmal drei:

  • Sie können Ihren Beitrag leisten, etwas für die Frauen der Uni zu bewegen: in kleinen Schritten zwar, aber es lohnt sich!
  • Sie „wachsen“ an neuen und herausfordernden Aufgaben: lernen die Strukturen, universitäre Selbstverwaltung und Abläufe an der Uni und ihren Fakultäten (noch) besser kennen!
  • Sie agieren nicht allein: sondern sind Teil eines gut funktionierenden Uni-Frauennetzwerks, welches Sie bei Ihren Aufgaben tatkräftig unterstützt!