Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
Am 7. Mai 2025 fand die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Fakultätsvertreterinnen an der Universität Rostock statt. Wahlberechtigt waren alle weiblichen Beschäftigten, einschließlich der in Ausbildung befindlichen weiblichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die Professorinnen.
Die Wahl fand als Briefwahl statt.
Das Wahlausschreiben für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Fakultätsvertreterinnen der Universität Rostock wurde am 12. März 2025 mittels Aushang bekannt gegeben.
Kontakt
WAHLVORSTAND
für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
c/o Akademische Selbstverwaltung (S44)
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel.: +49 381 498-1205
wahlamtuni-rostockde
Aktuelles
Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 das Wahlergebnis zur Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Fakultätsvertreterinnen festgestellt.
Alle Gewählten wurden vom Wahlvorstand schriftlich über ihre Wahl informiert und haben die Wahl angenommen.
Das Wahlergebnis finden Sie hier.
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Am 28. Februar 2025 konstituierte sich der Wahlvorstand für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten und nahm seine Arbeit auf.
Die Zusammensetzung des Wahlvorstandes finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes M-V (Gleichstellungsgesetz - GlG M-V) vom 11.07.2016
- Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) vom 13.10.1994
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) vom 25.01.2011
- Siebte Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Rostock Rostock vom 30. Januar 2025
Fragen rund um die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
Wo sind die Aufgaben der GBA geregelt?
Die Aufgaben der GBA sind vorrangig in § 88 Abs. 1 u. 2 i.V.m. § 4 LHG M-V geregelt und werden durch die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes M-V (GlG M-V) ergänzt.
Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GBA)?
Die GBA unterstützt die Uni bei der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung Gleichberechtigung von Frauen und Männern wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Was sind die Aufgaben der Fakultätsvertreterinnen?
Die Fakultätsvertreterinnen beraten die GBA bei fachspezifischen Fragen und unterstützen sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Was beinhalten die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen konkret?
Die Aufgaben der GBA und der Fakultätsvertreterinnen umfassen:
- Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere:
- Begleitung von Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren
- Begleitung anderer Stellenbesetzungsverfahren, in den Frauen unterrepräsentiert sind
- Mitwirkung in den universitären Gremien mit Antrags- und Rederecht (z.B. Akademischer Senat, Fakultätsrat)
- Beratung und Unterstützung aller Beschäftigten bei der beruflichen Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
- Die Begleitung des Vollzugs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung.