„Feindlich-negativ“
Studentengemeinden im Visier
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Evangelische und katholische Studentengemeinden
Nach dem Beschluss zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 gerieten die christlichen Kirchen und insbesondere die Rostocker Studentengemeinden massiv in den Focus der Geheimpolizei. Die Kirchen galten als „Kampfbasis des Klassenfeindes“, die gezielt bekämpft werden sollte.
1957 untersagte das Staatssekretariat für Hochschulwesen allen Hochschulangehörigen die Mitarbeit in Studentengemeinden. Der entscheidende Grund für die zunehmend aggressive Auseinandersetzung war, dass der Staat den Einfluss der christlichen Kirchen auf die junge Generation zurückdrängen oder am liebsten ganz beseitigen wollte. Dies führte auch zu einer deutlich intensivierten Überwachung der Studentengemeinden, gerade auch durch Einschleusung sogenannter Geheimer Informatoren (GI).
So wurde es möglich, einzelne Gemeindemitglieder intensiver zu überwachen und eventuell repressive Maßnahmen zu veranlassen.
(vgl. Stasi-Dokument “Spezifische Zersetzungsmaßnahmen gegen staatsfeindliche Gruppen”)