Tierassozierte Forschung an der Universität Rostock | Nichtmedizinischer Bereich

An der Universität Rostock wird mit Tieren und für Tiere gearbeitet, dabei ist sichergestellt, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten und die 3R-Prinzipien angewandt werden.

Alle Universitätsangehörigen und Gäste, die mit Tieren an der Universität selbst oder damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausführen, müssen sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Satzung der Universität zum Tierschutz auseinandersetzen.


Tierschutzbeauftragte

Aufgaben

  • fachliche Beratung
  • Beratung aller an Tierversuchen beteiligter Mitarbeitender über Fragen des Tierschutzes
  • Beratung bei der Planung und Durchführung von Experimenten
  • Aus- und Weiterbildung tierexperimentell tätiger Mitarbeitender Universität Rostock
  • interne Kontrolle tierexperimentell tätiger Einrichtungen auf Grundlage der entsprechenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes
  • Förderung der Entwicklung bzw. Einführung von Verfahren/Mitteln zur Erfüllung des 3R-Prinzips

Formulare zur Beantragung

Zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche in Mecklenburg-Vorpommern:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-Referat 500-
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin 
tierversuchswesenlm.mv-regierungde
Tel.: +49 385 588-16 506 

Antragsunterlagen Tierversuch


Information aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständigkeitsänderung für die Genehmigung von Tierversuchen

Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Tierversuchen wird ab dem 1. August 2025 auf das oben genannte Ministerium übergehen.

Kontakt:  
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Referat 500
Paulshöher Weg 1 | 19061 Schwerin 
Tel.: +49 385 588-16 506 
tierversuchswesenlm.mv-regierungde

Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Katzurke, in Vertretung Frau Dr. Knispel. Die Aufgaben der Sachbearbeitung übernimmt Herr Luft.

Seit dem 1. August 2025 ist es erforderlich den Anträgen die aktuellen und vollumfänglichen Nachweise zur Sachkunde der im Tierversuch beteiligten Personen beizufügen. Die Behördenvertreter:innen behalten sich ggf. Nachfragen zur Sachkunde vor.

Die notwendigen Formulare, Anträge und weitere Informationen werden zudem zeitnah auf dem Internetauftritt des LM M-V zur Verfügung gestellt und dann hier verlinkt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Regina Dibbert. Den vollständigen Text der Information des LM MV finden sie im Dienstleistungsportal.

 


Kontakt und Beratung

Dr. Regina Dibbert
Telefon: +49 381 498-3367
regina.dibbertuni-rostockde
 

Anfragen und Hinweise zum Tierschutz sowie Beratungstermine bitte per E-Mail anfragen.


Fachgruppe Tierschutz an der Universitätsmedizin Rostock

Kontakt:
Dr. Valeska Stephan
Tel.: +49 381 494 2565 | +49 381 494 2502
valeska.stephanmed.uni-rostockde
Weitere Informationen