Aktuelles
Neue Regelungen für die Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen ab WiSe 2026/27
Das Rektorat regelt eine 10%-Quote für Härtefälle bei der Zulassung zu Lehrveranstaltungen für Härtefälle für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten
Das Rektorat hat beschlossen, bereits ab dem kommenden Wintersemester für alle teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen 10% der Plätze für Härtefälle freizuhalten. Darunter fallen u.a. chronisch kranke oder behinderte Studierende sowie Studierende mit Nachteilsausgleich. Entsprechende Bescheinigungen werden bei Vorlage eines Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, NTA) ausgestellt. Die Bescheinigung ist zur Vorlage bei Lehrenden für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung gedacht. Termine für die Ausstellung der Bescheinigungen werden in Kürze über diese Website bekannt gegeben. Nachteilsausgleiche sind wie bisher beim jeweiligen Prüfungsamt zu beantragen.
Termine für die Ausgabe der Bescheide für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen nach o. g. Härtefallregelung
Die Bescheide, die Sie im Fall der Inanspruchnahme des Angebots Ihren Dozierenden vorlegen müssen, können Sie an drei Terminen bei Prof.in Dr. in Janet Langer abholen.
Die Termine finden an folgenden Tagen statt:
- Freitag, 11.9.2026, von 9:00–15:00 Uhr
- Donnerstag, 8.10.2026, von 9:00–16:00 Uhr
- Freitag, 9.10.2026, von 9:00–16:00 Uhr
Buchen Sie sich hierfür bitte in einen der Slots auf Stud.IP ein und kommen Sie zu der eingetragenen Uhrzeit in die Jakobipassage (Kröpeliner Str. 57, Raum 410). Die Termine können Sie über das Profil auf Stud.IP buchen.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren aktuellen Nachteilsausgleich oder eine aktuelle (nicht älter als 5 Jahre) ärztliche Bescheinigung mit. Bereiten Sie sich auch darauf vor, ein kurzes Gespräch darüber zu führen, warum Sie von der Regelung Gebrauch machen.
