Fragen rund ums Thema Nachteilsausgleiche an der Universität Rostock

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Alle Studierenden der Universität Rostock (Bachelor, Master, Lehramt, Medizin). 

Wie läuft die Antragstellung ab?

Grundsätzlich gibt es einen klaren Ablauf für die Antragstellung an den sich gehalten werden kann: 

1. Beratung durch die Universitätsbeauftragte für behinderte und chronisch Kranke und Studierende mit Behinderungen

2. Antragstellung durch die Studierende Person (beim zuständigen Prüfungsamt)

3. Prüfung des Antrags durch das zuständige Prüfungsamt 

4. Ablehnung oder Bewilligung 

Bei Ablehnung: kann Widerspruch eingelegt werden

 

Kann der Antrag online gestellt werden?

Derzeit gibt es noch kein Online Antragsformular für die Beantragung. 
Das Beratungsangebot durch die Beauftragte für behindert und chronisch kranke und Studierende mit Behinderungen kann jedoch online durchgeführt werden. Die benötigten Unterlagen können dann per E-Mail bei den zuständigen Prüfungsämtern eingereicht werden. 

Kann ein Nachteilsausgleich ausschließlich für Prüfungen beantragt werden?

Ja, ein Nachteilsausgleich kann nur beantragt werden für Prüfungsleistungen.
Zu diesen Prüfungsleistungen gehören aber auch Prüfungsvorleistungen wie Anwesenheitspflicht oder Semesterleistungen wie Vorträge.  
 

Welche Dokumente brauche ich, um einen Nachteilsausgleich zu beantragen?

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen sind folgende Dokumente vorzuweisen: 

  1. ausgefüllter Antrag auf Nachteilsausgleich (Vorlage vom zuständigen Prüfungsamt)
  2. Dem Antrag ist ein Beleg beizufügen, beispielsweise: 
    - ein ärztliches/psychotherapeutisches Attest bzw. Stellungnahme (Informationsschreiben für medizinisches Fachpersonal verlinken)
    - ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamts über Behinderung o. Schwerbehinderung 
    - die Kopie des Schwerbehindertenausweises 

 

 

Was kann ich tun, wenn ich mir unsicher bin, ob ein Antrag überhaupt sinnvoll ist?

In diesem Fall ist es sinnvoll, sich für einen Beratungstermin bei der Beauftragten für behinderte und chronisch kranke und Studierende mit Behinderung zu melden, oder bei der studentischen Hilfskraft, dann ist die Hürde ggf. kleiner. Eine Beratung ist in diesem Fall hilfreich und sollte durchaus in Anspruch genommen werden. 

Ansprechpartner*innen

Wann muss ich einen Nachteilsausgleich beantragen, damit dieser rechtzeitig in Kraft treten kann?

Aufgrund der auftretenden Wartezeiten ist es wichtig, dass der Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragt wird, um sicher zu gehen, dass der Antrag bis zur jeweiligen Prüfung/Semesterleistung bewilligt oder abgelehnt wird.
Für Semesterleistungen: zum Ende des vorherigen Semesters oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit.
Für Prüfungen im offiziellen Prüfungszeitraum: zu Beginn des jeweiligen Semesters. 

Welche Maßnahmen können im Zuge eines Nachteilsausgleichs angewendet werden?

Nachteilsausgleiche müssen zwingend am Einzelfall entschieden werden. Aus diesem Grund ist es schwer vorab Angaben darüber zu machen, wie ein Nachteilsausgleich aussehen kann. 

Beispiele für Maßnahmen die umgesetzt werden können sind: 

- zeitliche und räumliche Modifikationen  (bspw.: Raumänderung, Verlängerung der Bearbeitungszeit, Pausen)
- Veränderung der Prüfungsform
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern
- Wiederholung von Fragestellungen (in mündlichen Prüfungen)
- Zulassung von Hilfsmitteln (bspw.: technische Hilfsmittel, Adaption der Prüfungsunterlagen)
- Zulassung persönlicher Assistenz

 

Muss ich meine Diagnose offenlegen?

Für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches muss dem Antrag ein Beleg beigefügt werden. In den meisten Fällen in Form einer ärztlichen oder medizinischen Stellungnahme. In der Stellungnahme muss die Diagnose nicht angegeben werden. Die euch beratende Person wird ggf. über eure Diagnose erfahren. An dieser Stelle ist es aber wichtig zu sagen, dass es hierbei nicht im speziellen um die Diagnose geht sondern vorallem um die Symptome die eure Diagnose mit sich bringt, aufgrund derer ihr den Nachteilsausgleich beantragt. 

Wird auf dem Abschlusszeugnis vermerkt, dass ein Nachteilsausgleich im Studium in Anspruch genommen wurde?

Die Information darüber, dass  eine/mehrere Nachteilsausgleich/e im Studium in Anspruch genommen wurden (egal ob für Seminarleistungen oder Prüfungen) wird nicht auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches stellt folglich keinen Grund für einen Nachteil nach eurem Studium dar.

Muss ich die zuständigen Dozierenden/Prüfer*innen nach Bewilligung meines Antrags selbst informieren?

Wenn der Antrag auf Nachteilsausgleich vom zuständigen Prüfungsamt genehmigt wird wird die Entscheidung den Studierenden schriftlich mitgeteilt. In diesem schriftlichen Bescheid werden die beschlossenen Maßnahmen aufgeführt. Dieser Bescheid wird den zuständigen Dozierenden/Prüfer*innen durch die Studierenden  vorgelegt.

Kann ich im Falle einer Nichtbewilligung meines Antrags Widerspruch einlegen?

Eine Ablehnung des Antrags auf Nachteilsausgleich muss eine schriftliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Folglich ist es möglich und in bestimmten Fällen ratsam schriftlich Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann eine erneute Beratung hilfreich sein. 

Kann ein Nachteilsausgleich auch aufgrund von familiären Angelegenheiten beantragt werden?

Aktuell gibt es dazu noch keine Regelungen. Im neuen Hochschulgesetz von MV soll es dazu aber neue Regelungen geben. Wenn dazu mehr bekannt ist werden Sie hier informiert. 

Wofür sind die Fakultätsvertretungen zuständig und wofür die Universitätsbeauftragte Person?

Generell können Sie sich mit Ihren Fragen an beide Stellen wenden.
Bei spezifischen Fragen sind die Fakultätsvertreter*innen die besten Ansprechpersonen. Für allgemeine Fragen die universitätsbeauftragte Person.

Grundsätzlich gilt:
Wenn es um ein konkrete Fragen geht, was beispielsweise eine bestimmte Prüfung und räumliche Gegebenheiten betrifft ist die Fakultätsvertretung der erste Weg.
Wenn es um grundsätzliche Fragen rund um das Thema Barrierefreiehit und Nachteilsausgleiche an der Universität Rostock geht ist die universitätsbeauftragte Person die richtige Ansprechperson. 

Wichtig ist, dass ihr bei Fragen und Problemen auch immer eure Dozierenden direkt ansprechen könnt. Die euch dann direkt helfen können oder euch an die zuständige Person weiterleiten.

 

Noch nicht die passende Antwort gefunden?

Wendet euch mit eurer/euren offen gebliebenen Frage/n gerne an die Ansprechpersonen zum Thema. 

Universitätsbeauftragte

Fakultätsvertreter*innen