Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und Dokumente

Barrierefreie Internetseiten eröffnen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen vielerlei Möglichkeiten, selbstbestimmt am allgemeinen Leben teilzunehmen.

Die Seiten müssen allerdings entsprechend aufbereitet werden, damit z.B. Personen mit Sehbeeinträchtigungen in der Lage sind diese, mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, zu lesen.

Bei schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken sind die speziellen Bedarfe der betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen.  

Folgende Gesetze und Verordnungen unseres Landes bilden die rechtlichen Grundlagen: