FORSCHUNGSSICHERHEIT
Forschungssicherheit ist der Schutz von Forschung und Innovationen vor Eingriffen, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen oder auch den eigenen Werten und Grundsätzen zuwiderlaufen. Dabei denken wir z.B. an ggf. mögliche militärische Anwendungen, Wissenschaftsspionage, Verletzung geistiger Eigentumsrechte, und allgemein unethische Anwendungen (z.B. Verstöße gegen Menschenrechte), aber auch die Möglichkeit der Schädigung der Umwelt oder der Kontrolle von Menschen.
Bei Überlegungen zur Forschungssicherheit bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Sicherheit und wollen in unserer Forschung so offen wie möglich agieren, aber so restriktiv wie nötig.
Sie forschen an der Universität Rostock? Dann sind auch Sie in der Verantwortung, die Relevanz der Forschungssicherheit für die eigenen Forschungsarbeiten mit der gebotenen Sorgfalt (siehe due diligence unten) zu überprüfen und ggf. Beratung in Anspruch zu nehmen und/oder Reißleinen zu ziehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Exportkontrolle, bei der es auch um den Export von Informationen (z.B. in E-Mails) geht.
Die Universität Rostock ist sich ihrer institutionellen Verantwortung und Verpflichtung in Sachen Forschungssicherheit bewusst. An dieser Stelle bündeln wir Informationen zu den rechtlichen Hintergründen sowie zu internen und externen Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Zögern Sie bitte nicht, sich bei Unterstützungsbedarf im Zuge der Bewertung der Forschungssicherheit an das Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit zu wenden.
Sicherheitsrelevante Forschung gibt es in allen Bereichen. Sie umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Wissen, Produkte oder Technologien entstehen, die missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Als besorgniserregend wird sie dann eingestuft, wenn der Missbrauch unmittelbar erfolgen kann und mögliche Schäden erheblich sein können.
Due diligence bedeutet im wissenschaftlichen Kontext, dass wir vor einer geplanten Kooperation Personen oder Einrichtungen gründlich analysieren und prüfen. Wichtige Aspekte sind dabei Zielsetzungen, Strategien, ethische Gesichtspunkte und potenzielle Risiken. Das Ziel ist es, die Kooperationspartner*innen bestmöglich zu kennen und so vertrauensvolle und sichere Kooperationen zu ermöglichen, die für alle Seiten gewinnbringend sind, und potentielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Wichtig ist an der Stelle auch, Rollen und Zuständigkeiten festzuschreiben und Standards für Erhebung, Speicherung und Nutzung von Forschungsdaten festzulegen. Auch der Umgang mit Autorenschaften und Open Access Publikationen sollte geklärt werden.
Informationen zu einem Prüfprozess finden Sie hier:
https://www.safeguarding-science.eu/wp-content/uploads/Due-Diligence-in-Science_German-Handreichung2024.pdf
Bestimmtes Wissen und bestimmte Güter haben ein Missbrauchsrisiko (dual use). Dabei ist es unwichtig, wie Sie selber (oder auch die überwiegende Mehrheit der Menschen) dieses Wissen oder diese Güter nutzen – die Möglichkeit des Missbrauchs reicht aus, um den Export in manche andere Länder bzw. an manche Empfänger zu beschränken. Dies wird durch die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Dabei geht es nicht nur um den Export von Waren (Laborequipment etc.), sondern auch um die Weitergabe von Wissen (per E-Mail, auf Datenträgern, in Clouds oder auch mündlich, z.B. auch an Gastwissenschaftler*innen). Unkritisch ist hier die Weitergabe von bereits öffentlich verfügbarem Wissen oder die (aus Sicht der Außenwirtschaft, nicht des Forschungsgebiets) Grundlagenforschung, die häufig von einer Genehmigungspflicht ausgenommen ist.
Weitere Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Academia/academia_node.html
Exportkontrollbeauftragter der Universität Rostock ist der Kanzler.
Arbeiten Sie in einem dieser Bereiche (kein Anspruch auf Vollständigkeit)?
- Biologie einschließlich Biotechnologie und Medizin
- Chemie, Biochemie
- Physik
- Nukleartechnik
- Energie- und Umwelttechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Elektrotechnik
- Luft- und Raumfahrt, sowie Verkehrstechnik
- Maschinenbau
- Werkstofftechnik
- Verfahrenstechnik
Dann sollten Sie besonders genau prüfen. Einen guten Überblick über Prüfprozesse (einschließlich einer Sammlung von Instrumenten zur Prüfung von Kooperationen/Personen) gibt https://www.safeguarding-science.eu/wp-content/uploads/Due-Diligence-in-Science_German-Handreichung2024.pdf
Leitfragen finden Sie auch hier: https://www.sicherheitsrelevante-forschung.org/bewertung-von-forschung/
Die DFG empfiehlt folgende Fragen:
Forschungsgegenstand
- Bestehen im Forschungsfeld Abhängigkeiten vom Partnerland und wenn ja, welche? Gäbe es alternative Kooperationspartnerinnen oder -partner?
- Besteht die Möglichkeit, dass die gewonnenen Ergebnisse oder das generierte Wissen von Dritten missbraucht werden können?
- Gibt es über das Projekt hinausgehende Ziele, die von dem oder den Partner(n) verfolgt werden? Für welche Zwecke sollen die Ergebnisse möglicherweise eingesetzt werden?
Forschungsbedingungen
- Wird am Partnerinstitut Forschung zu militärischen oder vergleichbaren Zwecken durchgeführt?
- Ist ein systematisches Abgreifen von Forschungsdaten oder von Erfahrungen aus der Forschungsarbeit angesichts der politischen Verfasstheit des Kooperationslands denk- bzw. erwartbar?
- Gibt es Umstände, die den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie über die Durchführung des gemeinsamen Projekts verhindern?
- Gibt es Gründe anzunehmen, dass eine schriftliche Vereinbarung keine rechtliche Wirkung entfalten würde?
- Besteht die Möglichkeit, dass es Einschränkungen in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit gibt, etwa hinsichtlich der Publikation der Projektergebnisse?
Sie sind unsicher? Stellen Sie eine Anfrage an die Senatskommission Forschung, Forschungstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs.
Länderspezifische Informationen zu Forschungskooperationen
https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/kompetenzzentrum/kiwi-publikationen/kooperationsleitfaeden/
https://www.kooperation-international.de/
Kooperationen mit China (aus niederländischer Sicht; inklusive Checkliste):
https://hcss.nl/wp-content/uploads/2021/01/BZ127566-HCSS-Checklist-for-collaboration-with-Chinese-Universities.pdf
Information vom Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung:
https://www.dfg.de/resource/blob/176008/5ad96d2a434ca0ae8a72e9b06049c420/taetigkeitsbericht-de-data.pdf
KONTAKT
Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit
Prof. Dr. Nicole Wrage-Mönnig
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
+49 (0) 381 498 1002
pftuni-rostockde