HÄUFIGE FRAGEN

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... kurze Antwort

Wer kann Mitglied in der Graduiertenakademie werden?

Zur Mitgliedschaft berechtigt sind alle Promovierenden der Universität, die sich als Promotionsstudent*in eingeschrieben und eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben. Weiterhin können alle PostDocs der Universität Rostock (einschließlich UMR) innerhalb der ersten sechs Jahre nach der Promotion die Mitgliedschaft erhalten.

Wie werde ich Mitglied der Graduiertenakademie? (Promovierende)

1. Sie bereiten folgende Unterlagen vor:

Musterbetreuungsvereinbarung

Studien- und Prüfungsportal

2. Sie senden einen Mitgliedsantrag mit Ihrer Betreuungsvereinbarung und Studienbescheinigung an die Graduiertenakademie

Mitgliedsantrag (Promovierende)

Nach Absenden Ihres Mitgliedsantrages mit den entsprechenden Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigungsemail und den Zugang zum SharePoint der Graduiertenakademie und des Graduiertenrats. Auf dem SharePoint können Sie den aktuellen Stand Ihres „virtuellen Kontos“ einsehen.

Mehr zur Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied der Graduiertenakademie? (Postdocs)

Postdocs können auch Mitglied der Graduiertenakademie werden.

Mitgliedsantrag für Postdocs

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als Postdoc sind:

  • Zugehörigkeit zur Universität Rostock einschließlich Universitätsmedizin Rostock (wissenschaftliche Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder mit einem Forschungsstipendium)
  • Abgeschlossene Promotion, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Jahre zurück liegt
  • Kopie der Promotionsurkunde (wenn außerhalb der Universität Rostock promoviert wurde).

Mehr zur Mitgliedschaft

Wann wird meine Mitgliedschaft aktiv?

Die Mitgliedschaft wird aktiv, nachdem Sie die schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten haben.

Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die finanziellen Fördermöglichkeiten für promovierende Mitglieder laufen mit der Verleihung der Promotion aus. PostDocs können bis maximal 6 Jahre nach der Promotion gefördert werden. 

Sollten Sie das Promotionsvorhaben vorzeitig beenden, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit
grada(at)uni-rostock(dot)de.

Auch Nicht-Mitgliedern stehen die Angebote der Graduiertenakademie offen. Jedoch ist eine Förderung nicht möglich.

Wie muss die Betreuungsvereinbarung aussehen?

Die Betreuungsvereinbarung soll den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft entsprechen. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier:

Musterbetreuungsvereinbarung

Sie können die Musterbetreuungsvereinbarung zusammen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer individuell anpassen. 

Wofür kann ich mein Mitgliedsbudget einsetzen?


Mit Beginn der Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird Ihnen ein Mitgliedskonto mit virtuellem Budget eingerichtet. Promovierenden stehen 1500,- € zur Verfügung, PostDocs 1000,-€.

Das Mitgliedsbudget kann zur Finanzierung von folgenden Aktivitäten eingesetzt werden:

Ausführliche Informationen zum Thema Förderung sowie Fristen, Antragsformulare und Merkblätter finden Sie hier:

Förderung

Wie beantrage ich Förderung?
  1. Die Finanzierung von Teilnahmebeiträgen für Kurse des Qualifizierungsprogramms der Graduiertenakademie muss nicht extra beantragt werden. Mit der Anmeldung werden die anfallenden Kosten von Ihrem virtuellen Mitgliedsbudget abgebucht.
     
  2. Die Finanzierung von (externen) Qualifizierungsmaßnahmen, d.h. Angeboten außerhalb der Graduiertenakademie, ist auf Antrag mit bis zu 500 EUR möglich. Dazu gehören Sprachkurse des Sprachenzentrums, Hochschuldidaktikkurse und spezielle Forschungsmethoden- und IT-Kurse, im Rahmen der Qualifikation (Promotion, PostDoc-Phase). Weiterführende Informationen zur Beantragung externer Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie in einem gesonderten Merkblatt. Der Antrag muss über das Antragsportal der Graduiertenakademie eingereicht werden.
     
  3. Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Fachkonferenzen sind auf Antrag mit bis zu 500 EUR möglich. Die Graduiertenakademie erwartet von den Antragsstellerinnen und Antragsstellern, dass alternative Fördermöglichkeiten beantragt wurden bzw. eine anteilige Finanzierungsbeteiligung durch die zugehörige Einrichtung erfolgt. Weiterführende Informationen zur Beantragung von Reisekostenzuschüssen finden Sie in einem gesonderten Merkblatt. Der Antrag muss über das Antragsportal der Graduiertenakademie eingereicht werden.
Können auch Nicht-Mitglieder an den Kursen der Graduiertenakademie teilnehmen?

Ja. Auch Nicht-Mitgliedern stehen die Angebote der Graduiertenakademie offen. Fallen Kosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Qualifizierungskurs der Graduiertenakademie an, müssen Nicht-Mitglieder mit der Anmeldung eine Rechnungsadresse angeben.

Reisekostenzuschüsse bzw. die Übernahme von Kosten zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Graduiertenakademie sind nicht möglich.


KONTAKT

Corina Reinheckel
Leiterin der Graduiertenakademie

Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Raum 127

Tel.: +49 381 498-1022


Fabio Silingardi
Teamassistent

Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Raum 105

Tel.: +49 381 498-1327


Diana Bürger
Studentische Mitarbeiterin

Universitätsplatz 1
18055 Rostock

Raum 105

Tel.: +49 381 498-1605