Zur Mitgliedschaft berechtigt sind alle Promovierenden der Universität, die sich als Promotionsstudent*in eingeschrieben und eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben. Weiterhin können alle PostDocs der Universität Rostock (einschließlich UMR) innerhalb der ersten sechs Jahre nach der Promotion die Mitgliedschaft erhalten.
1. Sie bereiten folgende Unterlagen vor:
- Betreuungsvereinbarung, die den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft entspricht
Musterbetreuungsvereinbarung
- Einschreibung als Promotionsstudent*in an der Universität Rostock, die Sie hier herunterladen können:
2. Sie senden einen Mitgliedsantrag mit Ihrer Betreuungsvereinbarung und Studienbescheinigung an die Graduiertenakademie
Mitgliedsantrag (Promovierende)
Nach Absenden Ihres Mitgliedsantrages mit den entsprechenden Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigungsemail und den Zugang zum SharePoint der Graduiertenakademie und des Graduiertenrats. Auf dem SharePoint können Sie den aktuellen Stand Ihres „virtuellen Kontos“ einsehen.
Postdocs können auch Mitglied der Graduiertenakademie werden.
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als Postdoc sind:
- Zugehörigkeit zur Universität Rostock einschließlich Universitätsmedizin Rostock (wissenschaftliche Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder mit einem Forschungsstipendium)
- Abgeschlossene Promotion, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Jahre zurück liegt
- Kopie der Promotionsurkunde (wenn außerhalb der Universität Rostock promoviert wurde).
Die Mitgliedschaft wird aktiv, nachdem Sie die schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten haben.
Die finanziellen Fördermöglichkeiten für promovierende Mitglieder laufen mit der Verleihung der Promotion aus. PostDocs können bis maximal 6 Jahre nach der Promotion gefördert werden.
Sollten Sie das Promotionsvorhaben vorzeitig beenden, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit
grada(at)uni-rostock(dot)de.
Auch Nicht-Mitgliedern stehen die Angebote der Graduiertenakademie offen. Jedoch ist eine Förderung nicht möglich.
Die Betreuungsvereinbarung soll den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft entsprechen. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier:
Sie können die Musterbetreuungsvereinbarung zusammen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer individuell anpassen.
Mit Beginn der Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie wird Ihnen ein Mitgliedskonto mit virtuellem Budget eingerichtet. Promovierenden stehen 1500,- € zur Verfügung, PostDocs 1000,-€.
Das Mitgliedsbudget kann zur Finanzierung von folgenden Aktivitäten eingesetzt werden:
- Qualifizierungskurse, die von der Graduiertenakademie im Rahmen des Qualifizierungsprogramms angeboten werden
- auf Antrag: Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Graduiertenakademie
(Sprachkurse, Hochschuldidaktikkurse, spezielle Forschungsmethoden- und IT-Kurse)
- auf Antrag: Reisen zu Fachkonferenzen mit aktiver Teilnahme
Ausführliche Informationen zum Thema Förderung sowie Fristen, Antragsformulare und Merkblätter finden Sie hier:
- Die Finanzierung von Teilnahmebeiträgen für Kurse des Qualifizierungsprogramms der Graduiertenakademie muss nicht extra beantragt werden. Mit der Anmeldung werden die anfallenden Kosten von Ihrem virtuellen Mitgliedsbudget abgebucht.
- Die Finanzierung von (externen) Qualifizierungsmaßnahmen, d.h. Angeboten außerhalb der Graduiertenakademie, ist auf Antrag mit bis zu 500 EUR möglich. Dazu gehören Sprachkurse des Sprachenzentrums, Hochschuldidaktikkurse und spezielle Forschungsmethoden- und IT-Kurse, im Rahmen der Qualifikation (Promotion, PostDoc-Phase). Weiterführende Informationen zur Beantragung externer Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie in einem gesonderten Merkblatt. Der Antrag muss über das Antragsportal der Graduiertenakademie eingereicht werden.
- Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Fachkonferenzen sind auf Antrag mit bis zu 500 EUR möglich. Die Graduiertenakademie erwartet von den Antragsstellerinnen und Antragsstellern, dass alternative Fördermöglichkeiten beantragt wurden bzw. eine anteilige Finanzierungsbeteiligung durch die zugehörige Einrichtung erfolgt. Weiterführende Informationen zur Beantragung von Reisekostenzuschüssen finden Sie in einem gesonderten Merkblatt. Der Antrag muss über das Antragsportal der Graduiertenakademie eingereicht werden.
Ja. Auch Nicht-Mitgliedern stehen die Angebote der Graduiertenakademie offen. Fallen Kosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Qualifizierungskurs der Graduiertenakademie an, müssen Nicht-Mitglieder mit der Anmeldung eine Rechnungsadresse angeben.
Reisekostenzuschüsse bzw. die Übernahme von Kosten zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Graduiertenakademie sind nicht möglich.
KONTAKT
Corina Reinheckel
Leiterin der Graduiertenakademie
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Raum 127
Tel.: +49 381 498-1022
Sara Schiemann
Teamassistent
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Raum 105
Tel.: +49 381 498-1327
Diana Bürger
Studentische Mitarbeiterin
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Raum 105
Tel.: +49 381 498-1605