Promotions-stipendienprogramm

Promotions-stipendienprogramm

"Unsere Besten promovieren in Rostock"

Zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase schreibt die Universität Rostock ein eigenes Promotionsstipendienprogramm aus. Ziel des Programms ist es, Absolventinnen und Absolventen mit herausragenden Studien- und Prüfungsleistungen den direkten Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere am Standort Rostock zu ermöglichen und sie während der Qualifizierungsphase optimal zu unterstützen.

Das Stipendienprogramm wird in Moment evaluiert und für zukünftige Ausschreibungsrunden umgestaltet. Derzeit werden keine Stipendien ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Finanziert werden Promotionen an der Universität Rostock, die von einem Mitglied der Universität Rostock betreut werden. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für den Förderjahrgang 2024  bis zu sechs Stipendien vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Gefördert werden ausschließlich Absolventinnen und Absolventen (des Sommersemesters und des vorangegangenen Wintersemesters), die ihr Studium an der Universität Rostock als Jahrgangsbeste oder Jahrgangsbester abgeschlossen haben (beste Abschlussnote) und die Umsetzung eines Promotionsvorhabens anstreben. Das Promotionsthema ist frei wählbar. Unter den zur Förderung Berechtigten werden die verfügbaren Stipendien nach Maßgabe eines durch das Rektorat zu beschließenden Verteilungsschlüssels, mit dem die Stipendien auf die Fakultäten verteilt werden, und auf Grundlage der Interessensbekundung und der Vergabeempfehlung der jeweils betroffenen Fakultät vergeben. 

Dauer und Umfang der Förderung
  • Regelförderdauer: 42 Monate (nach erfolgreicher Zwischenevaluation)
  • Stipendienhöhe: 1.500 € (ohne Sachkostenzuschuss)
  • Bei entsprechenden Voraussetzungen wird eine Kinderzulage in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.
  • Eine Unterbrechung durch Elternschaft oder Pflege von Familienangehörigen ist möglich.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms „Unsere Besten promovieren in Rostock“ werden Mitglieder der Graduiertenakademie und profitieren von den Förder- und Vernetzungsangeboten der Akademie.
  • Die Gewährung eines Stipendiums steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Fördermittel der Universität Rostock. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Einzureichende Unterlagen

Eine selbstständige Bewerbung ist nicht möglich. Alle von den Fakultäten gemeldeten Jahrgangsbesten werden durch die Rektorin der Universität Rostock angeschrieben und haben die Möglichkeit, eine Interessensbekundung abzugeben. Alle Interessensbekundungen kommen in die Auswahl für ein Stipendium. (Datenschutzhinweise).

Für die Interessensbekundung ist das Formblatt zu verwenden und mit den dort geforderten Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf; Hochschulabschlusszeugnis, ggf. weitere Nachweise von Studien-, Prüfungs- und/oder anderen wissenschaftlichen Leistungen) zu ergänzen. 

Die Unterlagen sind in elektronischer Form (möglichst im pdf-Format) per E-Mail an promotionsstipendienprogrammuni-rostockde zu senden.

Voraussetzungen zur Vergabe der Stipendien
  • Die von den Absolventinnen und Absolventen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres Forschungsthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Promotionsstipendienprogramm einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen Presseartikeln.
  • Mit der Einreichung eines Antrags erklären sich die Absolventinnen und Absolventen verbindlich mit den genannten Förderkriterien einverstanden. Es steht ihnen jederzeit frei, ihren Antrag zurückzuziehen bzw. eine Förderung abzubrechen oder zurückzugeben. Ein solcher Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Hochschulleitung erfolgen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen schließen einen Stipendienvertrag auf Grundlage der Satzung der Universität Rostock für die Vergabe von Graduiertenstipendien und Forschungsstipendien vom 16. Juni 2017 mit der Universität Rostock ab. Erst die beiderseitige Unterzeichnung der Stipendienvereinbarung stellt eine Zusage zum Erhalt der Förderung dar. Damit ist der Abschluss einer Stipendienvereinbarung zwischen der Antragstellerin/dem Antragsteller und der Universität Rostock verbindliche Voraussetzung zum Erhalt eines Stipendiums/einer Förderung.
Im Rahmen der Stipendienvereinbarung ist zu berücksichtigen

Das Stipendium wird zum 01. des jeweiligen Monats auf das im Förderfall anzugebende Konto überwiesen. Frühster Fördermonat ist der Januar p.a. Um das Promotionsstipendium antreten zu können, müssen die ausgewählten Absolventinnen und Absolventen:

  • zur Promotion an der Universität Rostock eingeschrieben sein
  • durch eine Professorin/einen Professor oder Hochschuldozentin/Hochschuldozenten der Universität Rostock wissenschaftlich betreut werden und mit der Betreuerin/dem Betreuer eine Betreuungsvereinbarung nach den Empfehlungen der DFG abschließen (siehe Muster der Graduiertenakademie)

Wird auf der Grundlage fälschlich gemachter Angaben eine Förderzusage erwirkt, kann der Stipendienvertrag unverzüglich seitens der Universität Rostock gekündigt werden. Die bis dahin gezahlten Beträge sind innerhalb von drei Monaten vollständig zurück zu zahlen. Auch grob fahrlässiges Verhalten, das den Abschluss des Qualifizierungsvorhabens gefährdet, führt zum vorzeitigen Abbruch der Förderung.

Die abzuschließende Stipendienvereinbarung umfasst auch die Verpflichtung der Geförderten zur Teilnahme an der Evaluation des Programms sowie zur Berichterstattung.

a) Zwischenevaluation:

Die Zwischenevaluation zur Verlängerung des Stipendiums erfolgt im Fördermonat 23 (8 Wochen vor Ablauf der Förderung) unter Abgabe eines Arbeitsberichtes, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung noch offener Probleme ergeben. Die Betreuerin / der Betreuer des Vorhabens gibt zum Arbeitsbericht eine schriftliche Stellungnahme ab, in der die bisher erbrachte Leistung bewertet und die Durchführbarkeit innerhalb der Regelförderdauer (42 Monate) eingeschätzt wird.

Vorgaben zum Arbeitsbericht zur Zwischenevaluation:

  • Umfang ca. 5-10 Seiten
  • Der Bericht soll selbsterklärend sein
  • Gliederung:
    1. Einführung in das Thema/ Zielstellung des Vorhabens (maximal 1 Seite)
    2. Darstellung der bisherigen Ergebnisse in Gegenüberstellung zur Planung/der Konzeption im ursprünglichen Antrag
    3. Begründung/ Diskussion der Abweichungen zum ursprünglichen Plan
    4. Zeit- und Arbeitsplan als Balkenplan (ursprünglicher Arbeitsplan sowie Veränderungen)
    5. Veröffentlichungen

Nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation wird das Stipendium für weitere 18 Monate gewährt. Die Feststellung, ob die Qualifikation der Promovendin/des Promovenden und die Förderungswürdigkeit ihres/ seines Vorhabens vorliegen, trifft die Hochschulleitung mit Unterstützung der Vergabekommission zur Landesgraduiertenförderung unter Mitwirkung der zuständigen Fakultäten.

b) Berichts- und Auskunftspflichten nach dem Auslaufen der Förderung:

Nach Beendigung der Förderung hat die Stipendiatin/der Stipendiat der Hochschulleitung spätestens einen Monat nach Auslaufen der Förderung eine schriftliche Bestätigung des Fachbereichs darüber vorzulegen, dass sie oder er die wissenschaftliche Arbeit eingereicht hat.

Kann die Stipendiatin/der Stipendiat die Arbeit nicht einreichen, so hat sie/er die Gründe hierfür darzulegen und sich zum beabsichtigten Fortgang der Arbeit zu äußern. In diesem Fall hat die Stipendiatin/der Stipendiat bis zur Einreichung der Arbeit, höchstens aber bis zum Ablauf von drei Jahren nach Abschluss der Förderung, jährlich der Hochschulleitung zu einem von ihr festgesetzten Termin schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten. Die Betreuerin/der Betreuerin des wissenschaftlichen Vorhabens nehmen zu den Berichten jeweils Stellung.

Kommt die Stipendiatin/der Stipendiat ihrer/seiner Berichtspflicht nicht nach, kann die Hochschulleitung das Stipendium ganz oder teilweise zurückfordern.

Verfahren und Förderkriterien

Die Ausschreibung des Promotionsstipendienprogrammes erfolgt einmal jährlich jeweils zum Ende des Sommersemesters.

Das Rektorat beschließt jährlich im Vorfeld der Ausschreibung, in welcher Höhe Mittel für das Promotionsstipendienprogramm der Universität Rostock zur Verfügung gestellt werden und wie sich die Gesamtzahl der Stipendien auf die einzelnen Fakultäten der Universität Rostock verteilt.

Bis zum 15.10. eines jeden Jahres melden die Fakultäten die Jahrgangsbesten der einzelnen Studiengänge (beste Hochschulabgangsnote, Master/Lehramt) an die Hochschulleitung. Für den Fall, dass die beste Hochschulabgangsnote mehrfach vergeben wurde, sollen die Fakultäten in eigener Verantwortung Hilfskriterien zur Bestimmung der besten Absolventin bzw. des besten Absolventen bestimmen und anwenden.

Die Jahrgangsbesten erhalten daraufhin ein Anschreiben von der Rektorin/vom Rektor mit der Bitte um Rückmeldung. Die Rückmeldungen der Absolventinnen und Absolventen werden an die Fakultäten weitergeben.

Die Fakultäten wählen entsprechend der Zahl der ihnen zugewiesenen Stipendien aus den Interessentinnen und Interessenten die Person(en) für eine Promotion aus, die ein Promotionsstipendium erhalten soll(en). Die Entscheidungen der Fakultäten werden an die Hochschulleitung mit der Bitte um Zustimmung weitergeleitet. Die von den Fakultäten benannten Interessentinnen und Interessenten erhalten ein Angebot für ein Promotionsstipendium. Alle anderen erhalten gleichzeitig eine Absage, welche grundsätzlich nicht begründet wird. Ein Nachrücken im Falle der Ablehnung durch weitere ausgewählte Interessentinnen oder Interessenten ist nicht vorgesehen.

Häufige Fragen
An wen richtet sich das Promotionstipendienprogramm der Universität Rostock?

Das Promotionsstipendiumprogamm der Universität Rostock richtet sich an Master- und Lehramtsabolventen der Universität Rostock, die ihr Studium als Jahrgangsbeste oder Jahrgangsbester abgeschlossen haben.

Wie bewerbe ich mich um ein Stipendium?

Eine Bewerbung ist nicht möglich. Alle von den Fakultäten gemeldeten Jahrgangsbesten werden durch die Rektorin der Universität Rostock angeschrieben und haben die Möglichkeit eine Interessensbekundung abzugeben. Alle Interessensbekundungen kommen in die Auswahl für ein Stipendium.

Bis wann muss ich das Stipendium antreten?

Das Stipendium wird zum 1. Januar eines Jahres gewährt und muss spätestens zum 1. März des jeweiligen Jahres angetreten werden.

Wie viel Geld darf ich mir als Stipendiat*in dazu verdienen?

Über das Stipendienprogramm „Unsere Besten promovieren in Rostock“ werden Vollzeitstipendien gewährt. Grundsätzlich dient das Stipendium der Absicherung des Lebensunterhalts und soll sicherstellen, dass die Stipendiatin/der Stipendiat ihre/seine volle Arbeitskraft für sein Qualifikationsvorhaben verwenden kann. Tätigkeiten, die neben der Vorbereitung auf die Promotion ausgeübt werden, müssen der Hochschulleitung umgehend melden werden.

Eine Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule von bis zu 10 Stunden wöchentlich oder eine Erwerbstätigkeit (außerhalb der Universität) von bis zu 5 Stunden wöchentlich (analog Landesgraduiertenförderung) ist grundsätzlich möglich. Ob eine Beschäftigung für 10 Stunden wöchentlich im Einzelfall umgesetzt werden kann, hängt vom Befristungsgrund ab und ist vorab mit dem Personaldezernat abzustimmen.

Was passiert, wenn die Promotion vor Ablauf der Stipendienlaufzeit abgeschlossen wird?

Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in welchem die mündliche Doktorprüfung stattgefunden hat.

Wenn Sie während der Stipendienlaufzeit einen Termin für die mündliche Doktorprüfung haben, melden Sie sich bitte bei u.g. Kontakt, damit eine entsprechende Änderung der Vertragslaufzeit festgehalten werden kann.

Kann ein Stipendium vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit beendet werden?

Sollten Sie aus wissenschaftlichen oder persönlichen Gründen das Stipendium vorzeitig beenden wollen, melden Sie sich bitte bei u.g. Kontakt. 

Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Stipendiums sind z.B.

  • Abschluss der Promotion während der Stipendienlaufzeit
  • Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Abbruch der Arbeiten am Promotionsvorhaben 

 

Werden Zeiten eines Stipendiums als einschlägige Berufserfahrung bei einer nachfolgenden Beschäftigung anerkannt?

Zeiten eines Stipendiums können nicht als einschlägige Berufserfahrung bei einer nachfolgenden Beschäftigung anerkannt werden. Die Universität Rostock prüft aber, ob bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 5 TVL,  besondere, im Stipendium erworbene Fachkenntnisse Berücksichtigung finden können.

Laufende Promotionsverfahren "Unsere Besten promovieren in Rostock"

Doktorand*in Promotionsthema Betreuer*in Förderbeginn
Chiara Sophie Engesser Das Gräberfeld von Bobzin, Lkr. Ludwigslust-Parchim - Untersuchungen zur Rekonstruktion einer vorrömisch-eisenzeitlichen Bestattungsgemeinschaft, ihrer Rituale und Umgang mit dem Tod anhand archäologischer und anthropologischer Quellen Prof. Dr. Hans-Jörg Karlsen 03/2024
Inken Thiemann Optimierung der Photorespiration in Schließzellen als neuer Ansatz zum verbesserten Pflanzenwachstum unter zukünftigen Umweltbedingungen (Verbesserung der abiotischen Stresstoleranz von Nutzpflanzen) Dr. habil Stefan Timm 03/2024
Isabell Wagner Untersuchung des glykolytischen Enzyms GapN in Gruppe A Streptokokken (GAS) als potentielles drug target PD Dr. Tomas Fiedler 03/2024
Lina Wilhelm Einsamkeit in den Klagepsalmen des Alten Testaments Prof. Dr. Judith Gärtner 03/2024
Johannes Bentzien Boson sampling using classical light Prof. Dr. Alexander Szameit 02/2024
Anika Sophie Hartmann Biodiversität und Erträge im Ackerbau nachhaltig sichern - Forschung am Beispiel der Ackerbegleitvegetation auf einem Skalengradienten von Feldversuch bis Reallabor Prof. Dr. Bärbel Gerowitt 01/2024
Johannes Haupt Regionalismus im Globalen Süden. Eine Analyse von nationalstaatlichem Einfluss auf die regionale Integration Prof. Dr. Jörn Dosch 01/2024
Elisabeth Anne Herzig Analyse und Charakterisierung der Elektronenemission aus metallenen Nanospitzen und Oberflächen bei Anregung durch Einzelzyklenpulsen mit quantenmechanischen und semi-klassischen numerischen Simulationen Prof. Dr. Thomas Fennel 03/2023
Carolin Roth Die museale Erinnerungskultur anhand der südkoreanischen Demokratisierungsbewegungen des 20. Jahrhunderts - Ein Vergleich der Städte Seoul, Gwangju und Busan Prof. Dr. Jörn Dosch 02/2023
Silvia Holm Die Sukzessionsproblematik im römischen Palastkaisertum - im Spannungsfeld von Dynastie und Meritokratie vom 5. bis in das 7. Jahrhundert Prof. Dr. Henning Börm 02/2023
Tim Pannek Entwicklung von Arzneimitteln für die immun-metastatische Reprogrammierung Prof. Dr. Dr. Brigitte M. Pützer 02/2023
Jasmina Gebert Funktionelle Charakterisierung der Vibrissen von Robben (Pinnipedia) Prof. Dr. Guido Dehnhardt 01/2023
Heike Hausmann Der Freiheitsbegriff in der deutschen Tagesberichterstattung zur Corona-Pandemie. Eine Rekonstruktion verwendeter Konzepte unter Anwendung der dokumentarischen Methode Prof. Dr. Elizabeth Prommer 03/2022
Yannic Pilopp Weiterführende Untersuchungen zu Biradikaloiden der 15. Gruppe Prof. Dr. Axel Schulz 03/2022
Sophie-Charlotte Nelz Translationale Evaluierung zellbasierter Inflammationsmodelle für Störungen der Bluthirnschranke bei Organversagen apl. Prof. Martin Sauer 02/2022
Vivian Fischbach Integrative approach to the analysis of the ecology and morphology of keystone Baltic Sea fish species Prof. Dr. Hendrik Schubert 01/2022
Julia Flatt Datenschutzaufsicht durch Produktwarnungen? Prof. Dr. Jörn Lüdemann 01/2022
Florian Mach Wissenschaftliche Bewertung des Potentials von Wasserstoffmotoren für die Energiewende Prof. Dr.-Ing. Bert Buchholz 01/2022
Sonja Molina Triple Win? Anwerbung, Ausbildung und Integration vietnamesischer Arbeitskräfte für die Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland Prof. Dr. Jörn Dosch 01/2022
Anna Hanf Förderung interkultureller Kompetenz in der beruflichen Bildung Prof. Dr. Franz Kaiser 10/2021
Lisa Marie Pardemann Kleine Wunder ganz groß - Eine Untersuchung zur Entwicklung der Groß- und Kleinschreibung in der frühneuhochdeutschen Wunderzeichenliteratur Prof. Dr. Ursula Götz 01/2020
Laura-Marie Sandow Mechanismen der visuellen Orientierung der Robben Prof. Dr. Frederike Hanke 01/2020
Kristina Weber Asexuality in Anglophone Postcolonial Literature Prof. Dr. Christian Schmitt-Kilb 01/2020
Tim Völzer Exzitonendynamik in atomarer dünnen Schicht von Übergangsmetall-Dichalkogeniden Prof. Dr. Stefan Lochbrunner 06/2019

"Unsere Besten" -abgeschlossene Promotionsverfahren

Titel Name Vorname Verleihungsdatum Link zur Forschungsdatenbank
Dr. rer. nat. Marienhagen Philipp 20.07.2022 lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds
Dr. agr. Pasch Johannes 14.12.2022 lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds
Dr. rer. nat. Eickhoff Liesa 26.07.2023 lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds
Dr.-Ing. Herrmann Hans 09.10.2023 lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds
Dr. rer. pol. Maschke Alexander 10.01.2024 lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds
Dr. rer. nat. Jürß Hannah 31.01.2024  

Kontakt

Prorektorat für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit


Corina Reinheckel
Referentin der Prorektorin für Forschung, Talententwicklung und Chancengleichheit

Tel: +49 381 498-1022
E-Mail: pftuni-rostockde

Stabsstelle für Hochschul- und Qualitätsentwicklung HQE


Susanne Engler

Tel.: +49 381 498-1026
E-Mail: susanne.engler(at)uni-rostock.de


Bitte senden Sie alle Fragen und Anregungen an folgende E-Mail-Adresse:


promotionsstipendienprogrammuni-rostockde