Zum Hauptinhalt Zum Footer

Germanistik

Master of Arts (M.A.) (Erst- oder Zweitfach)

Gegenstand und Ziel

Das Masterstudium im Fach Germanistik führt zu einem akademischen Abschluss, der zum Einstieg in das Berufsleben qualifiziert, oder durch eine anschließende Promotion, die Möglichkeit der universitären Laufbahn eröffnet. Der konsekutiv angelegte Masterstudiengang Germanistik baut auf den im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Fähigkeiten auf und ist dezidiert forschungsbezogen gestaltet. Ziel ist es, die Studierenden an die aktuellen Forschungsfelder des Instituts heranzuführen und sie zu einer Masterarbeit zu befähigen, in der Fragestellungen eines aktuellen Forschungsvorhabens auf hohem wissenschaftlichen Niveau aufgegriffen oder zu einer eigenständigen Praxis- und Begleitforschung weiterentwickelt werden.

Im Masterstudiengang Germanistik werden die Studierenden an die folgenden Forschungsschwerpunkte herangeführt:

1) Germanistische Sprachwissenschaft: Sprachliche Varietäten und Sprachgebrauch / Grammatik und Orthographie / Semantik und Wortschatz oder

2) Germanistische Literaturwissenschaft: Deutsche Literatur 9.–16. Jh. / Deutsche Literatur 16.–18. Jh. / Deutsche Literatur 19.–21. Jh.

Zielgruppe

Studierende sollten vor allem ein ausgeprägtes Interesse für die deutsche Sprache und Literatur mitbringen. Gymnasiale Kenntnisse über Bau und Funktion der deutschen Sprache sowie der geltenden deutschen orthographischen Regelungen bilden die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium, hinzu kommen die fachwissenschaftlichen Kenntnisse, die im vorherigen Bachelorstudium erworben wurden. Außerdem muss die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Texten, Theorien und Forschungsschwerpunkten vorhanden sein.

 

Studienablauf und Vertiefungen

Der Masterstudiengang Germanistik gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Im Pflichtbereich sind fünf Module im Umfang von 66 Leistungspunkten (Erstfach) bzw. drei Module im Umfang von 30 Leistungspunkten (Zweitfach) und im Wahlpflichtbereich ist ein Modul im Umfang von 12 Leistungspunkten (Erst- und Zweitfach) zu studieren. Bei den Pflichtmodulen im Erstfach entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.

Berufsperspektiven / Tätigkeitsfelder

Die gezielte wissenschaftliche Ausbildung in diesem Studiengang bereitet einerseits auf einen weiteren akademischen Werdegang (Promotion, Mitarbeit in Forschungsprojekten) vor, andererseits bietet sie aber auch einen breit angelegten berufsqualifizierenden Abschluss für eine außeruniversitäre Tätigkeit im Kulturbereich, im Bereich der Medien, Verlage, Bibliotheken, in der Beratung und Weiterbildung sowie für eine Laufbahn im Verwaltungs- und Personalwesen. Weitere Berufsfelder sind: Kommunikationsberatung und Kommunikationstraining, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeit mit Computer/Software/Neuen Medien, technische Dokumentation, interkulturelle Kommunikation, Museen, Archive, wissenschaftliche Institutionen, Tourismus, Übersetzung/Dolmetschen.

    Bewerbung und Zulassung
    Zugangsvoraussetzungen

    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
    Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock

    Für den Teilstudiengang Germanistik sind zusätzlich folgende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:

    • Der Zugang zum Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophischen Fakultät ist gemäß § 3 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit mindestens 180 Leistungspunkten, davon mindestens 60 Leistungspunkte im jeweiligen Teilstudiengang, gebunden.

    Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.

    Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen sind der Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) zu entnehmen.

    Zulassungsmodus: keine Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei)

    Für den Teilstudiengang Germanistik (M.A.) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

    Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
    Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

    Internationale Studieninteressierte

    Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

    Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Teilstudiengang Germanistik (M.A.) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

    Hinweise für internationale Studieninteressierte

    Formalia / Ordnungen / Downloads

    Infomaterialien als Download

    Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
    Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.

    Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

    Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

    M.A. Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophischen Fakultät

        aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
       ► 2. Änderungssatzung (2022)Nicht amtliche Lesefassung

    Neufassung (2018)
       ► 1. Änderungssatzung (2020)
    Neufassung (2014)
       ► 1. Änderungssatzung (2017)

    Kontakt zum Studiengang

    Universität Rostock

    Philosophische Fakultät

    Studienfachberatung

    Dr. Stephan Lesker

    Tel.: +49 381-498 2566
    fsb.germanistik.master.phfuni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 435
    Kröpeliner Straße 57, 18055 Rostock

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Studienbüro

    Heidi French

    Tel.: +49 381-498 2577
    heidi.frenchuni-rostockde

    Adresse/Sitz:
    Jakobi-Passage (Kröpeliner Str. 57), 18055 Rostock

    Webseite Studienbüro

    Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:

    Kontakt zur Universität allgemein

    Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

    Tel.: +49 381-498 1230
    studiumuni-rostockde

    Webseite Student Service Center

    Überblick

    Regelstudienzeit:
    4 Semester
    Studienform:
    Vollzeitstudium
    Fachtyp:
    Teil eines Zwei-Fach-Studiums, muss kombiniert werden, als Erst- oder Zweitfach möglich
    Zulassungsbeschränkung:
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
    Hauptunterrichtssprache:
    Deutsch
    Studienfeld:
    Sprach-/ Geisteswissenschaften
    Fakultät:
    Philosophische Fakultät
    Studienbeginn:
    Wintersemester
    Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber:
    C1 nach GER
    Nach oben