Philipp Schwartz-Initiative

Die Philipp Schwartz-Initiative wurde von der Alexander von Humboldt Stiftung und dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufen und unterstützt gefährdete Forscherinnen und Forscher aus autoritär regierten Ländern, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeit oder ihrer politischen Haltung bedroht werden. Geflüchtete Wissenschaftler erhalten die Möglichkeit, in Deutschland zu forschen und sich beruflich weiterzuentwickeln. 

Für ein Stipendium im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative ist eine Nominierung durch staatliche Hochschulen, Max-Planck-Institute, Helmholtz-Institute, Leibniz-Institute, Fraunhofer-Institute oder Bundes- und Landesforschungseinrichtungen erforderlich. 

Weitere Informationen zu der Philipp Schwartz-Initiative finden Sie hier: Philipp Schwartz-Initiative - Alexander von Humboldt-Stiftung 

Die Initiative vergibt sowohl Vollstipendien als auch Brückenstipendien. Das Brückenstipendium ist ein temporäres Stipendium zur finanziellen Unterstützung nachweislich gefährdeter Forschender, die sich bereits im Schengenraum aufhalten und sich für das Vollstipendium bewerben möchten. 

An welche Zielgruppe richtet sich das Vollstipendium der Philipp Schwartz-Initative

Das Vollstipendium der Philipp Schwartz-Initiative richtet sich an nachweislich gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland (EU ausgeschlossen).

Welche Voraussetzungen werden für eine Bewerbung für das Vollstipendium benötigt?

Es wird ein Nachweis über die Gefährdung benötigt und eine staatliche Hochschule oder eine der aufgelisteten Forschungsinstitute, die eine Bewerbung stellen. 

Des Weiteren müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: 

- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent)

- Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes 

- Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind

- Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)

- Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt

Wie erhalte ich einen Nachweis über die Gefährdung?

Ein Nachweis über die Gefährdung kann sein: 

- ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht

- ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle

Welche Förderung kann durch das Vollstipendium erwartet werden?

Von dem Vollstipendium kann eine Festbetragsfinanzierung von einer Dauer von bis zu 24 Monaten erwartet werden. Eine Verlängerung ist von bis zu 12 Monaten möglich.

Welche Voraussetzungen werden für die Bewerbung für das Brückenstipendium benötigt?

Für die Bewerbung für das Brückenstipendium ist eine Zusage seitens der aufnehmenden Einrichtung notwendig, dass in dieser Zeit eine Nominierung für eine Förderung in die Auswahlrunde des Vollstipendiums der Philipp Schwartz-Initiative vorbereitet und eingereicht wird.

Welche Förderung kann durch das Brückenstipendium erwartet werden?

Folgende Förderung umfasst das Brückenstipendium der Philipp Schwartz-Initiative:

-circa 3 Monate Förderung

- 2.700 EUR Stipendiengrundbetrag pro Monat, eine Mobilitätspauschale und Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie zusätzlich zu beantragenden Familien- und Nebenleistungen

- Teilnahme am Philipp Schwartz-Forum einschließlich Reise- und Übernachtungskosten

Wie kann ein Antrag auf ein Brückenstipendium gestellt werden?

- Anträge können per E-Mail an schwartz-initiative@avh.de gestellt werden

- Benötigte Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular der Hochschule inkl. Selbstverpflichtung und Bestätigung eines*einer Mentor*in, Lebenslauf, Publikationsliste und Promotionsnachweis der nominierten Person, Eigenerklärung zur Gefährdung für Personen aus Afghanistan, Sudan, Ukraine oder Gefährdungsnachweis


Bewerbungsfrist für das Vollstipendium

Die Bewerbungsfrist für die 15. Ausschreibungsrunde ist abgelaufen. 

Bewerbungsfrist für das Brückenstipendium

Die Antragsfrist für das Brückenstipendium ist bereits ausgelaufen.