Bewerbung

Angehörige der Universität Rostock können Anträge für Austauschaktivitäten im Rahmen der Universitätspartnerschaften jährlich bis Mitte September für das folgende Kalenderjahr bei den Auslandsbeauftragten der Fachbereiche einreichen.

Bitte beachten Sie dafür die jährliche Ausschreibung des Rostock International House mit den Hinweisen zur Verwendung der entsprechenden Antragsformulare. Diese geht den Auslandsbeauftragten jährlich im Sommer zu.
Das Rostock International House unterstützt Sie auch bei der Abstimmung von Kooperationsprojekten mit den Partnereinrichtungen.

Fördermöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen von Universitätspartnerschaften der Universität Rostock erfragen Sie bitte im Rostock International House.

Eine Förderung durch das Rostock International House ist nur möglich, sofern die Mobilität sicher durchgeführt werden kann. Das beinhaltet auch, dass für das Zielland keine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt oder einer anderen Behörde besteht. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Rostock International House.