Hinweise zum Auslandsaufenthalt

Krankenversicherung

Bitte informieren Sie sich, ob es vor Ort eine Pflichtkrankenversicherung über die Gasthochschule gibt oder ob Ihre eigene Krankenversicherung auch für längere Auslandsaufenthalte gilt. Bei Aufenthalten innerhalb der EU ist letzteres der Fall; die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Aufenthalten v. a. in Asien, Afrika und Lateinamerika sollten Sie sich darüber hinaus frühzeitig informieren, ob für Ihr Zielland noch verschiedene Schutzimpfungen notwendig sind.

Unfallversicherung

Bitte beachten Sie, dass Sie für Unfälle des täglichen Lebens während eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland nicht über die Universität Rostock versichert sind. Als Dienstunfälle zählen Unfälle während der An- und Abreise zum/vom Bestimmungsort der dienstlichen Tätigkeit, bei Dienstgängen und während des dienstlichen Geschäfts am Bestimmungsort.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit Übernahme der Kosten für den Rücktransport sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz sind zu empfehlen.