Hinweise für Studierende zum Verhalten bei Infektion mit mit dem Corona-Virus

Soweit von übergeordneten Behörden keine abweichenden Regelungen erlassen worden sind, gelten für die Universität Rostock (ohne Universitätsmedizin) folgende Regelungen im Besonderen.

Krisenmanagement der Universität Rostock

krisenmanagementuni-rostockde

Meldepflichten bei Infektion mit SARS-CoV2 (Corona-Virus)

Die Verpflichtung für Studierende, sich im Falle einer Infektion bei der Universität zu melden wurde aufgehoben.

Hinsichtlich der allgemein geltenden behördlichen Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der Hanse- und Universitätsstadt und nutzen Sie das Merkblatt / die Checkliste für Infizierte.

Fernbleiben von Prüfungen oder Pflichtveranstaltungen aufgrund von Quarantäne

Wenn Sie aufgrund einer Infektion einer Quarantäne unterliegen dürfen Sie nicht an Präsenzveranstaltungen/ -prüfungen teilnehmen. In dem Fall gelten die Regelungen analog einer Krankmeldung.