Einschreibung in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Ob Ihr Wunschstudiengang im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte dieser ► Übersicht.
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2023/24
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2023/24 wurde bis zum 13.10.2023 für zulassungsfreie Studiengänge verlängert.
Die Ein- bzw. Umschreibung für Studiengänge, die im höheren Fachsemester keinen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, erfolgt online über das Bewerbungs- und Einschreibportal der Universität Rostock:
- für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres,
- für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.
Das dafür notwendige Portal (siehe unten) wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.
Zunächst müssen Sie über "Registrieren" Ihren persönlichen Account erstellen, mit dem Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen können. Auch bereits Studierende der Universität Rostock, die sich für ein anderes Studienfach bewerben möchten, müssen zunächst die Registrierung vornehmen. (Das Nutzerkennzeichen vom ITMZ ist hierfür nicht gültig.) Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs. Bitte verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Sie erhalten darüber wichtige Informationen zum gesamten Einschreibprozess.
Nun können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (wird in der E-Mail angezeigt) und dem von Ihnen selbst gewählten Passwort im Portal anmelden und mit Ihrer Einschreibung starten. Machen Sie Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!
Im Anschluss an die Eingabe aller erforderlichen Daten wird ein Druckformular im PDF-Format ausgegeben, das unterschrieben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an die untenstehende Adresse gesandt werden muss.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen sind die fehlenden Dokumente fristgerecht nachzureichen. Eine postalische Anforderung fehlender Unterlagen erfolgt nicht. Bitte berücksichtigen Sie dabei eine etwa zweiwöchige Bearbeitungszeit und sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Für die Einhaltung der Einschreibefrist ist nicht die rechtzeitige Dateneingabe in das Online-Portal, sondern der postalische Eingang des Antrages mit den dazugehörigen Unterlagen maßgebend.
Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Immatrikulationsbestätigung mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe Ihres Namens und der Matrikelnummer zu überweisen. Nach dem Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Universität Rostock wird Ihr Studienausweis inkl. Semesterticket zu gegebener Zeit erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können selbständig online im Studien- und Prüfungsportal der Universität Rostock ausgedruckt werden.
ACHTUNG: Studierende der Universität Rostock finden alle weiteren Informationen zur Umschreibung auf der Seite zum Thema Studiengangwechsel.
ACHTUNG: Studieninteressierte, die bereits in demselben Studiengang bzw. Studienfach an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, für den nun der Einstieg in ein höheres Fachsemester anstrebt wird, werden an der Universität Rostock in das auf Ihr bisheriges Fachsemester folgende Semester eingeschrieben (unabhängig von der leistungsmäßigen Einstufung). Dies kann dazu führen, dass man in einem höheren Fachsemester eingeschrieben wird, als es der fachlichen Einstufung entspricht, was zu erheblichem Nachholbedarf im Studium führt. Bitte die Fristen der jeweiligen Prüfungsordnung beachten.
Für Lehramtsstudierende (mit anrechenbaren Studienleistungen): Bitte geben Sie Ihren Hochschul- oder Fachwechsel umgehend nach erfolgter Einschreibung im ZPA (Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) bekannt.
Studieninteressierte, die sich in das höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges einschreiben möchten, müssen sich zunächst fristgerecht bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie ► hier.
Wenn Sie sich bereits beworben haben und eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich einschreiben. Die Frist, innerhalb der Sie die unten stehenden Unterlagen zur Einschreibung einsenden müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Achtung für Lehramtsstudierende (mit anrechenbaren Studienleistungen): Bitte geben Sie Ihren Hochschul- oder Fachwechsel umgehend nach erfolgter Einschreibung im ZPA (Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) bekannt.
- unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (diesen entnehmen Sie dem Online-Portal)
- Kopie des Zulassungsbescheides (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
- Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis) (amtlich beglaubigte Kopie siehe Hinweise zu Beglaubigungen)
- Bei Zweitstudium: Zeugnis über den Hochschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie) und Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis) (einfache Kopie)
- Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift
- Nachweis über die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen (Einstufungsbescheinigung) für den gewählten Studiengang durch das zuständige Prüfungsamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisherigen Prüfungsamtes (Nachweis über den bestehenden Prüfungsanspruch im bisherigen Studiengang bzw. Bescheinigung, in der alle positiven und negativen Leistungen aufgeführt sein müssen
- für alle Lehramtstudiengänge: Nachweis über die Teilnahme am Selbsterkundungsverfahren (CCT)
- für das Unterrichtsfach Sport (Lehramt): Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung inklusive "Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung"
- für den Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften: Nachweis über ein Praktikum von mind. 6 - 12 Wochen
- für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften: Nachweis über ein Praktikum von 4 Wochen, ggf. kann ein Antrag auf vorläufige Zulassung gestellt werden
- Kopien sämtlicher Exmatrikulationsbescheinigungen und eine aktuelle bzw. letzte Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe
- zwei entsprechend der gültigen Posttarife frankierte, unbeschriftete Rückumschläge (jeweils ein Umschlag im Format C4 und C6 mit Fenster) für die Zusendung des Studienausweises und der Login-Daten des IT- und Medienzentrums der Universität Rostock
Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung
Der Datenaustausch zwischen Hochschulen und Krankenkassen erfolgt laut § 199a SGB V ausschließlich elektronisch. Informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse umgehend über die beantragte Immatrikulation an der Universität Rostock und veranlassen die Übermittlung des elektronischen Nachweises über Ihren Versicherungsstatus. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001053 an. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann. Privat Versicherte müssen sich zur Klärung ihres Versicherungsstatus ("von der Versicherungspflicht befreit" oder "gesetzlich versichert") bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die erforderliche elektronische Meldung kann ausschließlich durch diese erfolgen.
Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.
Die Immatrikulation kann erst vollzogen werden, wenn alle Unterlagen frist- und formgerecht eingereicht wurden und die elektronische Meldung der Krankenkasse an der Universität Rostock eingegangen ist.
Eine Bestätigung über den Posteingang der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.
Hintergrundinformationen
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2023/24
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2023/24 wurde bis zum 13.10.2023 für zulassungsfreie Studiengänge verlängert.
Freischaltung des Online-Portals für die Einschreibung in das höhere Fachsemester zulassungsfreier Studiengänge:
- für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres
- für das Sommersemester vom 01. Februar bis zum 31. März des Jahres
Die Frist zur Einsendung der Einschreibunterlagen für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird dem Zulassungsbescheid entnommen.
Leitfäden für Bewerber*innen
Einschreibung (grundständig/ zulassungsfrei)
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock
(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten: Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock): Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
E-Mail: studiumuni-rostockde