Haupt- und Hilfsanträge

Bewerber für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge haben die Möglichkeit, bei der Bewerbung einen Haupt- und einen Hilfsantrag zu stellen. Der Hauptantrag wird dabei für den bevorzugten Studiengang gestellt, während der Hilfsantrag für einen alternativen Studienwunsch gestellt wird. Bewerber sollten beachten, dass Haupt- und Hilfsantrag nicht für denselben zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. für dieselben Fächer gestellt werden können. Hilfsanträge werden erst dann berücksichtigt, wenn alle Bewerber, die sich mit Hauptantrag für diesen Studiengang beworben hatten, zugelassen wurden. Haupt- und Hilfsanträge sind einander nicht gleichwertig. 

Achtung! Bewerber, die einen Haupt- und einen Hilfsantrag stellen, beachten bitte, dass ihre Unterlagen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden müssen.