Bewerbung für Human- und Zahnmedizin für das 1. Fachsemester
Für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin (bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge) erfolgt die Bewerbung für das 1. Fachsemester ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt für:
- deutsche Studienbewerber
- Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- internationale Studienbewerber aus der EU bzw. dem EWR
Internationale Studienbewerber für das 1. Fachsemester in bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und nicht aus der EU bzw. dem EWR kommen oder ein Studienkolleg absolviert haben, bewerben sich über ► UNI-ASSIST.
Bewerbungsfristen 1. Fachsemester Human- und Zahnmedizin
Studieninteressierte, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des Jahres des Studienbeginns erworben haben, können sich ausschließlich vom 1. Mai bis zum 31. Mai des Jahres bewerben (Altabiturienten).
Studieninteressierte, die ihr Abitur nach dem 15. Januar des Jahres des Studienbeginns erwerben, bewerben sich vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Jahres (Neuabiturienten).
Die neuen Auswahlkriterien ab dem Wintersemester 23/24
Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Diese Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschule werden jeweils unteschiedliche Kriterien angewandt.
Bewerbungsverfahren, Fristen und einzureichende Unterlagen
Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung: ► hochschulSTART.de
Bewerbungsfristen 1. Fachsemester Human- und Zahnmedizin
Studieninteressierte, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des Jahres des Studienbeginns erworben haben, können sich ausschließlich vom 1. Mai bis zum 31. Mai des Jahres bewerben (Altabiturienten).
Studieninteressierte, die ihr Abitur nach dem 15. Januar des Jahres des Studienbeginns erwerben, bewerben sich vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Jahres (Neuabiturienten).
Hintergrundinformationen
► Anspruch auf bevorzugte Zulassung (BFD, FSJ usw.)
► Informationen zur Landarztquote
► Test für Medizinische Studiengänge
► Hinweise zu amtlichen Beglaubigungen
Rechtsgrundlagen des Zulassungsverfahrens
Zweitstudium
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte, kann sich ebenfalls nur über hochschulstart.de bewerben. Hierfür stehen 3 % der Studienplätze an der Universität Rostock zur Verfügung.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die ordnungsgemäßen Unterlagen für die Erstellung einens Gutachtens (ausschließlich wissenschaftliche Gründe) senden Sie bitte frühzeitig und fristgerecht an:
Universität Rostock
Studierendensekretariat
18051 Rostock