Personalunterlagen für Hilfskräfte
Kontakt
Referat Personalservice
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail: dezernat.personaluni-rostockde
Studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte erbringen unterstützende Dienstleistungen in Lehre, Forschung und Entwicklungsvorhaben sowie damit in Zusammenhang stehende Verwaltungsaufgaben. Ihre Beschäftigung regelt sich nach der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte sowie der Änderung der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte (Oktober 2018) und den Stundensätzen ab WS 2019 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die Einstellung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte wird von den Fakultäten und Einrichtungen vorbereitet. Die zur Verfügung stehenden Haushalts- oder Projektmittel werden vor Vertragsabschluss dort geprüft und die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte müssen ihre Unterlagen vollständig dort vorlegen. In der Fakultät bzw. Einrichtung wird der Arbeitsvertrag bzw. der Änderungsvertrag in zweifacher Ausfertigung vorbereitet. Diese sind von der Hilfskraft zu unterzeichnen. Die/der Verantwortliche/Projektleiter/in muss ein Exemplar des Vertrages mitzeichnen.
Für studentische Hilfskräfte ist immer das Formular über die Bestätigung der Beschäftigungszeiten an deutschen Hochschulen beizufügen.
Für wissenschaftliche Hilfskräfte ist das Formular für die Einstellung, Weiterbeschäftigung oder Arbeitszeitänderung von wissenschaftlichen Beschäftigten stets einzureichen. Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn das Personaldezernat den Vertragsentwurf und die Unterlagen geprüft und unterzeichnet hat.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsfristen im 1. Monat Ihrer Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf Ihr Entgelt gezahlt werden kann.
- Bestätigung Beschäftigungszeiten für studentische Hilfskräfte nach § 6 WissZeitVG
- Kopie des Personalausweises oder des Passes sowie ggf. Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- aktuelle Studienbescheinigung(en) für die gesamte Laufzeit des Vertrages
- Formblatt "Erklärung zur Versicherungspflicht"
- Formblatt Landesbesoldungsamt Beleg-Nr. 2500 "Anordnung zur Einrichtung eines Personenkontos" 3fach
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Erklärung der Bankverbindung
- Informations- und Publizitätspflichten des Zuwendungsempfängers von EU-Mitteln
Als Nachweis für die Einstellung einer studentischen Hilfskraft mit Bachelorabschluß muss zusätzlich nur eine Kopie des entsprechenden Bachelorzeugnisses eingereicht werden.
- Bewerbung und tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Personalbogen
- Zeugnisse, insbesondere über den Hochschulabschluss
Darüber hinaus müssen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte die für alle Beschäftigten der Universität Rostock geltenden nachfolgenden Belehrungen unterzeichnen.