Personalunterlagen für zukünftige Vertretungsprofessoren*innen
Kontakt
Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail: personalserviceuni-rostockde
Für alle Professorenvertreter der Universität Rostock wird eine Personalakte angelegt. Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Professorenvertreter haben das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
Folgende Unterlagen werden Inhalt der Personalakte bzw. sind notwendig, damit wir die Auszahlung Ihrer Vergütung durch das Landesamt für Finanzen veranlassen können:
Bitte fertigen Sie von Ihren Ausbildungszeugnissen bzw. Ihrem Studienzeugnis (z.B. Master) sowie Ihrer Promotion und Habilitation beglaubigte Kopien an und reichen Sie diese beim Personalservice ein. Alternativ können Sie Kopien der Dokumente zusammen mit dem Original beim Personalservice vorlegen, damit wir die Übereinstimmung mit dem Original vermerken können. Alle anderen Zeugnisse und Urkunden können als Kopie eingereicht werden.
- Personalbogen
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original, kann kurzfristig nachgereicht werden)
- Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde
- ggf. Eheurkunde
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder (bitte zwei Kopien einreichen)
- Personalausweis/ Reisepass/ Staatsangehörigkeitsnachweis
- ggf. Aufenthaltstitel
- Nachweise über Bildungsabschlüsse, soweit vorhanden:
- Studium (Bachelor, Master, Diplom)
- Laufbahn- und Staatsprüfungen
- Promotionsurkunde
- Habilitation
- Urkunde über bisherige Beamtenverhältnisse
Bitte achten Sie darauf, die Formulare für die Gehaltsunterlagen im richtigen Format (DIN A4) auszudrucken und einzureichen. Andere Formate können vom Landesamt für Finanzen nicht verarbeitet werden.
- Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf die Beschäftigungszeit
Auch wenn keine Vorzeiten bestehen, bitten wir Sie, das Dokument zu unterschreiben und abzugeben. - Auszug Personalnachweis für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (LBSA 2020)
Information zum Ausdrucken der folgenden Formulare: Bitte klicken Sie nach dem Ausfüllen des Formulars in den oberen Bereich auf den PDF-Button (Mitte neben Haus-Symbol) und dann auf „Ausdruck anzeigen“. Anschließend können Sie die PDFs ausdrucken.
- Erklärung zur Bankverbindung
Die Abgabe einer Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist nicht notwendig, bitte geben Sie dafür die genaue Bezeichnung der Krankenkasse im Formular an.
Einen Nachweis über Ihre Sozialversicherungsnummer können Sie bei der Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder telefonisch unter 0800-1000 4800 anfragen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Wichtig ist, dass auf dem Nachweis Ihre Sozialversicherungsnummer zu sehen ist.
- ggf. Erklärung zum Familienzuschlag (sofern Sie verheiratet sind und/oder mindestens ein Kind haben)
- Beurlaubungsverfügung Ihres derzeitigen Arbeitgebers (wenn Sie sich in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis befinden)
- Gewährleistungsbescheid Ihres derzeitigen Dienstherrn (wenn Sie sich in einem Dienstverhältnis bei einem anderen Dienstherrn befinden → wichtig für die Feststellung der Rentenversicherungsfreiheit)
Bitte nur die „Kenntnisnahme Belehrungen“ im Personalservice einreichen. Die anderen Dokumente sind nur zur Ihrer Information.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Bearbeitungsfristen im 1. Monat Ihrer Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf Ihr Entgelt gezahlt werden kann. Weiterhin wird Ihr IT- und E-Mail-Nutzerkonto automatisch erstellt. Bitte haben Sie im Einzelfall etwas Geduld. Die Zugangsdaten erhalten Sie schnellstmöglich mit der Hauspost in Ihren Fachbereich.