Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat im November 2022 die Petersberger Erklärung verfasst. Damit soll Forschern eine wichtige Orientierung für die wissenschaftliche Verarbeitung von Gesundheitsdaten gegeben werden. Inhaltlich geht es bei der Erklärung insbesondere um die Themen Verschlüsselung und Pseudonymisierung der Daten durch eine Vertrauensstelle, ebenso wie um eine frühestmögliche Anonymisierung der Forschungsdaten. Diese als Entschließung abgefasste Erklärung enthält abgestimmte datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen aller deutschen Datenschutzbehörden, sie ist jedoch rechtlich nicht bindend.

Folgt man den Empfehlungen der Entschließung, so sollen Daten umso umfangreicher und spezifischer genutzt werden können, je weitreichender die betroffenen Personen durch geeignete Garantien und Maßnahmen geschützt sind. 

Die Erklärung der DSK finden Sie hier.