Überbrückungs-, Wiedereingliederungs- und Abschlussstipendien für Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Rostock

Zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in der Qualifizierungsphase schreibt die Universität Rostock ein Stipendienprogramm aus. Dieses unterstützt diejenigen bei der Beendigung ihrer Qualifizierungsphase, bei denen sich der Abschluss der Promotion oder Habilitation aus familiären Gründen verzögert hat. Ziel des Programms ist es, strukturelle Barrieren für Promovierende und Postdocs mit umfangreichen familiären Aufgaben abzubauen und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.

Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die Mitglied der Universität Rostock sind und eine wissenschaftliche Qualifizierung anstreben. Es können sich Promovierende und Postdocs bewerben, die aufgrund von Nachteilen infolge von familiären Rahmenbedingungen (Elternschaft, Pflege von Familienangehörigen u. a.), die Förderdauer ihres Stipendiums oder die Laufzeit ihrer Stelle überschritten haben und eine Verlängerungs- bzw. Überbrückungsfinanzierung nicht möglich ist.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Stipendien werden in der Regel für drei Monate vergeben. Maximal ist ein Förderzeitraum von sechs Monaten möglich.

Die Fördersätze der Stipendien sind:

  • Promovierende: 1.000 €/Monat
  • Post-Doc: 1.300 €/Monat
  • Kinderzuschlag: 150€/Monat (erstes Kind) bzw. 100€/Monat (jedes weitere Kind)

Eingehende Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Die Auswahlkriterien richten sich nach dem vorliegenden Verzögerungsgrund der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und nach der Durchführbarkeit des Qualifizierungsvorhabens im vorgesehenen Zeitraum. Anträge, die in die engere Auswahl kommen, werden von der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt in einem vierteljährlichen Rhythmus begutachtet. Die Bearbeitung der Anträge dauert ca. drei Monaten.

Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Der gleichzeitige Erhalt eines anderen Stipendiums, eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mehr als 10 Wochenstunden in Forschung und Lehre oder mehr als fünf Wochenstunden in einer anderweitigen Tätigkeit oder der Bezug von Arbeitslosigkeit I und II sind mit dem Stipendium nicht vereinbar.

Die Förderung wird vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt und ist an den im Antrag skizzierten Zweck gebunden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Hier können Sie die Ausschreibungsunterlagen einsehen:

  • <link file:216927 file-link internen>Stipendienausschreibung
  • Antragsformular

Ansprechpartnerin

Tatiana Kaliniuk

Koordinatorin für Vielfaltsmanagement

Koordinierungsstelle Vielfalt und Gleichstellung

Universitätsplatz 1, Raum 013

18051 Rostock

Tel.: +49 381 498 1313

E-Mail: tatiana.kaliniukuni-rostockde