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Englisch, früh beginnend (Lehramt an Grundschulen)

1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand und Ziel

Ziel eines Studiums in diesem Studiengang ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um als Lehrer/ Lehrerin den Unterricht an öffentlichen Schulen entsprechend den dafür festgelegten Lernzielen zu erteilen.

Zielgruppe

Sie sind kommunikativ und würden nach Ihrem Studium beruflich gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Sie haben ein ausgeprägtes Interesse an der Begegnung mit anderen Kulturen und Literaturen sowie Lust am umfangreichen Lesen und der Auseinandersetzung mit sprachlichen und kulturellen Formen. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Bereich. Erwartet werden ein ausgeprägtes Interesse an Sprache bzw. Texten und gute Analysefähigkeiten.

Studienablauf und Vertiefungen

Die Regelstudienzeit umfasst 9 Semester und gliedert sich in Module. Für das planmäßige Studium im Studiengang Lehramt an Grundschulen sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 33 Leistungspunkten (LP) einschließlich der Fachdidaktik (12 LP) zu erbringen. Im Rahmen des Studiums ist ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache zu absolvieren.

Berufsperspektiven / Tätigkeitsfelder

Sprachpraxis, Literaturwissenschaft, Kultur (Cultural Studies), Sprachwissenschaft (Linguistik), Fachdidaktik

    Weiterführende Studienmöglichkeiten

    Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.  

    Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.

    Bewerbung und Zulassung
    Zugangsvoraussetzungen

    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
    Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock

    Für das Fach Englisch, früh beginnend sind zusätzlich folgende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:

    • Das Studium des Faches Englisch setzt englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus.

    Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".

      Zulassungsmodus: Zulassungsbeschränkung (NC)
      Bewerbung erforderlich

      Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

      Zur Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester
      Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

      Formalia / Ordnungen / Downloads

      Infomaterialien als Download

      Rahmenprüfungsordnung (RPO)

      Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
      Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

      Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

      Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

      Lehramt an Grundschulen

          aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
         ► 2. Änderungssatzung (2023)Nicht amtliche Lesefassung

      Neufassung (2021)
         ► 1. Änderungssatzung (2022)
      Neufassung (2012)
         ► 1. Änderungssatzung (2014)
         ► 2. Änderungssatzung (2017)
         ► 3. Änderungssatzung (2019)

      Internationale Studieninteressierte

      Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

      Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Englisch, früh beginnend (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

      Hinweise für internationale Studieninteressierte

      Kontakt zum Studiengang

      Universität Rostock

      Philosophische Fakultät (PHF)

      Studienfachberatung

      Dr. Katja Schmidt

      Tel.: +49 381-498 2831
      fsb.englisch.lehramt.phfuni-rostockde

      Adresse/Sitz:
      August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock

      Sprechzeiten nach Vereinbarung

      Studienbüro

      Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)

      Tel.: +49 381-498 1349
      zpauni-rostockde

      Adresse/Sitz: Raum 10
      Parkstraße 6 | 18057 Rostock

      Webseite Studienbüro

       

      Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:

      Kontakt zur Universität allgemein

      Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

      Tel.: +49 381-498 1230
      studiumuni-rostockde

      Webseite Student Service Center

      Überblick

      Regelstudienzeit:
      10 Semester
      Studienform:
      Vollzeitstudium
      Fachtyp:
      wählbares Unterrichtsfach innerhalb des Studienganges Lehramt an Grundschulen
      Zulassungsbeschränkung:
      Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
      Hauptunterrichtssprache:
      Englisch
      Studienfeld:
      Lehramt,
      Sprach-/ Geisteswissenschaften
      Fakultät:
      Philosophische Fakultät
      Studienbeginn:
      Wintersemester
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