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Kunst und Gestaltung (Lehramt an Grundschulen)

1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand und Ziel

"Ich kann nicht malen" - wenn Kinder das von sich sagen, dann ist etwas schlecht gelaufen in ihrer ästhetischen Erziehung. Darum geht es im Studienfach Kunst und Gestaltung, wobei es gilt, selbst eine Beziehung zum Bereich des Ästhetischen zu bekommen, seine eigenen kreativen Kräfte zu wecken und zu stärken und zu erfahren, wie man Kinder zum Gestalten ermutigen kann.

Studienablauf und Vertiefungen

Fachliche Grundlagen

  • Künstler und Kunstwerke aus unterschiedlichen Zeiten und Kulturen, Künstler und Kunstwerke der Gegenwart,
  • Künstlerische Verfahren und Techniken, Künstlerische Strategien, Künstlerisches Material, Entwicklungsbedingtheit ästhetischer Darstellungsformen von Grundschulkindern, 
  • Grundlagen zur Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit, Fantasie und Kreativität, Grundlagen der Bildkompetenz

Fachpraxis

  • Erfahrungen in relevanten künstlerisch-praktischen Ausdrucksformen: Künstlerische Verfahren und Techniken, Künstlerische Strategien, Künstlerisches Material

Fachdidaktische Grundlagen

  • Bildungswert des Kunstunterrichts,
  • Deuten von Werken der Bildenden Kunst, Kunstpädagogische Konzepte (historisch und gegenwärtig),
  • Modelle der Gestaltung von Kunstunterricht, 
  • Differenzieren und Fördern im Kunstunterricht, 
  • Bewerten im Kunstunterricht
Weiterführende Studienmöglichkeiten

Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.  

Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.

Bewerbung und Zulassung
Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock

Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.

Weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen für das Fach Kunst und Gestaltung nicht.

Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".

Zulassungsmodus: Zulassungsbeschränkung (NC)
Bewerbung erforderlich

Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

Internationale Studieninteressierte

Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Kunst und Gestaltung (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

Hinweise für internationale Studieninteressierte

Formalia / Ordnungen / Downloads

Infomaterialien als Download

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

Lehramt an Grundschulen

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2023)Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2021)
   ► 1. Änderungssatzung (2022)
Neufassung (2012)
   ► 1. Änderungssatzung (2014)
   ► 2. Änderungssatzung (2017)
   ► 3. Änderungssatzung (2019)

Kontakt zum Studiengang

Universität Rostock

Philosophische Fakultät (PHF)

Studienfachberatung

Dr. Cornelia Tröster

Tel.: +49 381-498 2692
cornelia.troesteruni-rostockde

Adresse/Sitz: Raum 347
Kröpeliner Str. 57 | 18055 Rostock

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Studienbüro

Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)

Tel.: +49 381-498 1349
zpauni-rostockde

Adresse/Sitz: Raum 10
Parkstraße 6 | 18057 Rostock

Webseite Studienbüro

Kontakt zur Universität allgemein

Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde

Webseite Student Service Center

Überblick

Regelstudienzeit:
10 Semester
Studienform:
Vollzeitstudium
Fachtyp:
wählbares Unterrichtsfach innerhalb des Studienganges Lehramt an Grundschulen
Zulassungsbeschränkung:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Hauptunterrichtssprache:
Deutsch
Studienfeld:
Sprach-/ Geisteswissenschaften,
Lehramt
Fakultät:
Philosophische Fakultät
Studienbeginn:
Wintersemester
Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber:
C1 nach GER
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