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Deutsch (Lehramt an Grundschulen)

1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand und Ziel

>>Was bedeutet es, wenn ein kleiner Mensch plötzlich beginnt, seine Sprache nicht nur automatisch zu benutzen, sondern bewusst zu erleben? Wie lernen Kinder lesen und schreiben und was ist das Entscheidende an dieser Leistung? Was kann die Schule in den ersten Schuljahren tun, damit die Kinder lernen, sich besser zu verständigen?<<

Der Stundenanteil von Deutsch an der Grundschule in allen Jahrgangsstufen von der 1. – 4. Klasse ist der höchste von allen Fächern. Grundschullehrkraft werden zu wollen bedeutet folglich, professionell als Deutschlehrkraft handeln zu können. Darauf kann man sich mit dem Studium vorbereiten: Man lernt, das Fach Deutsch aus der Sicht einer Lehrkraft zu betrachten und es aus einem sicheren Fachwissen heraus unterrichten zu können. Eine Deutschlehrkraft benötigt vielschichtige Kenntnisse zu sprachlichen und literarischen Lernprozessen von Kindern, zu Möglichkeiten der lernförderlichen Strukturierung von Sprach- und Lese-/ Literaturstunden sowie zu Vorgängen des Erwerbs von Schriftsprache in Bezug auf das Schreiben von Texten, das Rechtschreiben und das Lesen.

Zielgruppe

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Faches Deutsch ist, dass man sich für Sprache und Literatur interessiert oder zumindest bereit ist, sich auf die Arbeitsfelder des Deutschunterrichts einzulassen. Sie sollten zu Beginn des Studiums motiviert sein, sich intensiv mit dem Kernfach Deutsch zu beschäftigen. Und aus der anfänglichen Motivation zu Studiumsbeginn sollte sich während des Studiums eine Begeisterung für dieses Fach entwickeln und die Vorfreude darauf wachsen, den Grundschulkindern Sprache und Literatur zu einem täglichen Lernerlebnis werden zu lassen.

Studienablauf und Vertiefungen

Das erste Modul, Grundlagen der Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik, umfasst die sprachlichen Lernprozesse von Kindern sowie die theoretischen grundlagen zu den Vorgängen und der Umsetzung des Erwerbs von Schriftsprache in Bezug auf das (Recht-)schreiben und Lesen.
Im zweiten Modul: Grundlagen der Literaturwissenschaft und Literaturdidaktik, werden die fachlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zur Sprache und Literatur vermittelt.
Das dritte Modul beschäftigt sich mit dem forschenden Lernen in der Praxis. Studierende besuchen in einem Kurs wöchentlich den Deutschunterricht in der Schule (Schulpraktische Übungen). In den beiden anderen Kursen des Moduls lernt man, wie Forschungsfragen zum Deutschunterricht entwickelt werden, die dann während der Praxisübungen untersucht und diskutiert werden können.
Das vierte Modul behandelt die Vertiefung der Sprachdidaktik, Literatur- und Mediendidaktik und im fünften Modul wird sich mit dem Schriftspracherwerb und der Didaktik des Deutschunterrichts an den Stufenübergängen beschäftigt. Modul 6 beinhaltet Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit: Einen besonderen Deutschunterricht müssen zugewanderte und geflüchtete Kinder erhalten, denn durch ihren sprachlichen Migrationshintergrund lernen sie das Deutsche als Zweit- oder sogar als Drittsprache.

 

Weiterführende Studienmöglichkeiten

Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.  

Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.

Bewerbung und Zulassung
Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock

Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.

Weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen für das Fach Deutsch nicht.

Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".

Zulassungsmodus: Zulassungsbeschränkung (NC)
Bewerbung erforderlich

Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

Internationale Studieninteressierte

Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Deutsch (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

Hinweise für internationale Studieninteressierte

Formalia / Ordnungen / Downloads

Infomaterialien als Download

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

Lehramt an Grundschulen

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2023)Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2021)
   ► 1. Änderungssatzung (2022)
Neufassung (2012)
   ► 1. Änderungssatzung (2014)
   ► 2. Änderungssatzung (2017)
   ► 3. Änderungssatzung (2019)

Kontakt zum Studiengang

Universität Rostock

Philosophische Fakultät (PHF)

Studienfachberatung

Dr. Jan Cölln

Tel.: +49 381-498 2572
fsb.germanistik.lehramt.phfuni-rostockde

Adresse/Sitz: Raum 418
Kröpeliner Straße 57 | 18055 Rostock

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Studienbüro

Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)

Tel.: +49 381-498 1349
zpauni-rostockde

Adresse/Sitz: Raum 10
Parkstraße 6 | 18057 Rostock

Webseite Studienbüro

 

Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:

Kontakt zur Universität allgemein

Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde

Webseite Student Service Center

Überblick

Regelstudienzeit:
10 Semester
Studienform:
Vollzeitstudium
Fachtyp:
obligatorisches Unterrichtsfach innerhalb des Studienganges Lehramt an Grundschulen
Zulassungsbeschränkung:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Hauptunterrichtssprache:
Deutsch
Studienfeld:
Lehramt,
Sprach-/ Geisteswissenschaften
Fakultät:
Philosophische Fakultät
Studienbeginn:
Wintersemester
Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber:
C1 nach GER
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