Im Folgenden finden Sie einen Überblick zur Habilitation an der Universität Rostock. Die verbindlichen Regelungen zu einem Habilitationsvorhaben sind in den Habilitationsordnungen der Fakultäten festgeschrieben. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der zuständigen Fakultät. Bei Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an die Dekanin/den Dekan bzw. an die von den Fakultäten benannten Ansprechpersonen.

Die Habilitation ist die Anerkennung der Befähigung zur selbstständigen Forschung und Lehre in einem wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet (Habilitationsgebiet). Mit der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefähigung (facultas docendi) für das jeweilige Habilitationsgebiet erworben.

Die Habilitation erfolgt auf der Grundlage einer von der/dem Antragsteller*in verfassten wissenschaftlichen Abhandlung (Habilitationsschrift), einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen Kolloquiums. Auf Antrag der zuständigen Fakultät wird der/dem Wissenschaftler*in durch den Akademischen Senat die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes Fach verliehen. Die Lehrbefugnis berechtigt die/den Habilitierte/n, in ihrem/seinem Fach eigenständig Lehrveranstaltungen an der Hochschule anzubieten.

Das Habilitationsverfahren wird von der zuständigen Fakultät aufgrund der Habilitationsordnung durchgeführt. Die Zulassung zur Habilitation setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Promotion voraus. Von dem Erfordernis der Promotion kann in Ausnahmefällen abgesehen werden. Das Nähere regeln die Habilitationsordnungen der jeweils zuständigen Fakultät.


DAS VERFAHREN

Rahmenbedingungen klären ...

Zulassung zur Habilitation

Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Habilitation sind in den Habiltationsordnungen der Fakultäten festgelegt und umfassen i.d.R. das Vorliegen eines Hochschulabschlusses (Master, Diplom, Magister oder gleichwertiger Abschluss) sowie eine Promotion und eine mehrjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre in dem jeweiligen Habilitationsgebiet.

In Einzelfällen (fachfremde, ausländische Studienabschlüsse, Fachhochschulabschlüsse) sind besondere Regularien zu beachten. Auch das Vorliegen von Sprachkenntnissen kann in Abhängigkeit des angestrebten akademischen Grades eine Voraussetzung für die Habilitation sein.

Graduiertenakademie - Mitglied werden & Angebote wahrnehmen

Die Graduiertenakademie ist die zentrale Serviceeinrichtung und Koordinationsstelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs und unterstützt Promovierende und PostDocs im Rahmen Ihrer Qualifikation in erster Linie mit einem überfachlichen Qualifizierungsprogramm und bietet ihren Mitgliedern verschiedenste Möglichkeiten der fachlichen und überfachlichen Vernetzung. Ein weiteres Ziel der Fördermöglichkeiten ist es, den wissenschaftlichen Austausch sowie die Präsentation von Forschungsergebnissen zu unterstützen.

Promovierende sowie PostDocs der Universität Rostock können die Mitgliedschaft der Graduiertenakademie beantragen.

Gut informiert starten - Habilitationsordnung lesen & Zulassungsvoraussetzungen prüfen

Zu Beginn des Habilitationsvorhabens ist es sinnvoll die Habilitationsordnung der jeweilig zuständigen Fakultät ausführlich zu lesen. In der Habilitationsordnung sind unter anderem die Habilitationsvoraussetzungen festgelegt. Insbesondere Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihren Hochschulabschluss oder ihren Doktorgrad an einer Hochschule/Universität außerhalb Deutschlands erworben haben, wird empfohlen die Zulassungsvoraussetzungen zur Habilitation möglichst frühzeitig zu prüfen.

Finanzierung - Möglichkeiten abwägen

Im Falle ausgeschriebener vakanter Stellen in Forschungsprojekten, Graduiertenkollegs o.ä. ist die Finanzierung bereits geklärt und läuft i.d.R. über Qualifizierungsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Programmen, die Postdocs gezielt fördern: DFG (Sachbeihilfe - Modul Eigene Stelle, Emmy Noether- oder Heisenberg-Programm), EU (Marie-Curie-Stipendien), DAAD, diverse Stiftungen usw. Im Internet stehen eine Reihe von Datenbanken zur Verfügung, die bei der Recherche nach Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen (z.B. www.e-fellows.net)

Habilitationsvorhaben durchführen ...

Hinweise für die Antragstellung und Durchführung eines Habilitationsverfahrens

Die Hinweise enthalten wichtige und hilfreiche Informationen zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten, zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens sowie weiteren habilitationsrelevanten Themenbereichen.

  • Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät:         Hinweise
  • Fakultät für Informatik und Elektrotechnik:              Hinweise
  • Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik:       Hinweise
  • Juristische Fakultät:                                                       Hinweise
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:     Hinweise
  • Philosophische Fakultät:                                              Hinweise
  • Theologische Fakultät:                                                  Hinweise
  • Universitätsmedizin Rostock:                                      Hinweise
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Hinweise
Durchführung der Habilitationsverteidigung und der Lehrprobe per Videokonferenz

Damit die Durchführung von Promotionsverteidigungen auch in der Zeit des Kontaktverbotes gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes per Videokonferenz abzuhalten. Um hierbei geltende Qualitätsstandards zu sichern, hat das Rektorat am 23. April 2020 die nachfolgenden Rahmenbedingungen für Online-Verteidigungen von Promotionen und Habilitationen festgelegt.

Leitfaden zur Durchführung von Online-Verteidigungen

Guide to performing online defenses

Veröffentlichung & Abgabe von Pflichtexemplaren

Gemäß der Pflichtexemplarordnung der Universität Rostock (Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2008) müssen Habilitationsschriften der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek abgegeben werden.

Die Optionen zur Veröffentlichung und Abgabe sind hier ausführlich beschrieben. Bitte rufen Sie das Online-Abgabeformular für die gewählte Option auf und folgen dem dort angegebenen Verfahren.

In besonderen Ausnahmefällen z.B. bei Ausstehen von Patentanmeldungen sind Ausnahmeregelungen möglich. Dieses bedarf der Zustimmung der den Titel verleihenden Fakultät.

Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens

Der Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens ist mit der Einreichung der Habilitationsschrift zu stellen. Bitte öffnen Sie den Antrag mit Adobe Acrobat.

Hinweis: Sollten Sie beim Öffnen des Antrags die Fehlermeldung 'Please wait ...' erhalten, nutzen Sie bitte den Button oben rechts 'Mit anderem Programm ansehen'. Wählen Sie 'Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)'.

Nach erfolgreicher Habilitation...

Lehrbefugnis (Venia legendi)

Die Lehrbefugnis (venia legendi) berechtigt die/den Habilitierte/n, in ihrem/seinem Fach eigenständig Lehrveranstaltungen an der Hochschule anzubieten. Die Lehrbefugnis kann nach einer erfolgreichen Habilitation formlos bei der Fakultät beantragt werden. Der Akademische Senat entscheidet auf Antrag der Fakultät über die Verleihung und den Umfang der Befugnis. Einzelheiten zum Verfahren sind den Habilitationsordnungen zu entnehmen.

Mit der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, die Bezeichnung „Privatdozent*in“ zu führen. Die/der Wissenschaftler*in ist verpflichtet regelmäßig in seinem Fachbereich Lehrveranstaltungen anzubieten. Bietet die/der Privatdozent*in ohne wichtigen Grund zwei Jahre keine selbständige Lehrtätigkeit an, kann die Lehrbefugnis widerrufen werden. 

Umhabilitation / Erweiterung der Habilitation

Wurde die Lehrbefähigung an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule erworben bzw. soll die Lehrbefähigung auf ein anderes als das mit der Habilitation ausgewiesene Fach oder Fachgebiet Lehrbefähigung anerkannt werden, so kann eine Umhabilitation bzw. Erweiterung der Habilitation beantragt werden. Unter welchen Voraussetzung dies umgesetzt werden kann, ist der jeweiligen Habilitationsordnung zu entnehmen.


ANSPRECHPERSONEN

Fakultäten
Juristische Fakultät

Dekan
Tel.: +49 (0) 381 498-8000
dekan.juf(at)uni-rostock.de

Weitere Ansprechpersonen:

Anja Christow
Prüfungsamt
Tel: +49 (0) 381 498-8004
pruefungsamt.jufuni-rostockde

Susanne Karnstedt
Studienbüro
Tel: +49 (0) 381 498-8005
susanne.karnstedtuni-rostockde

Universitätsmedizin Rostock

Prof. Dr. Marc-André Weber
Tel.: +49 (0) 381 494-9200
marc-andre.weber@med.uni-rostock.de

Petra Hunsicker
Mitarbeiterin des Dekanats
Tel.: +49 (0) 381 494-5003
petra.hunsickermed.uni-rostockde

Zentrale Promotions- und Habilitationsstelle

Akademische Selbstverwaltung (S44)

Gundula Rogge
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206
promotion.habilitationuni-rostockde

Die Promotions- und Habilitationsstelle ist gegenwärtig ausschließlich per E-Mail zu erreichen. Es finden keine Spechzeiten vor Ort statt.

 


RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERE DOKUMENTE


KONTAKT

Wenke Friske-Saß
Akademische Selbstverwaltung (S44)
Koordinatorin

Universitätsplatz 1 | Raum 225
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1203
Fax.: +49 (0) 381 498118-1203
wenke.friske-sassuni-rostockde

 

Gundula Rogge
Akademische Selbstverwaltung (S44)
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206
promotion.habilitationuni-rostockde

Die Promotions- und Habilitationsstelle ist gegenwärtig auschließlich per E-Mail zu erreichen. Es finden keine Sprechzeiten vor Ort statt

 

 

 

Corina Reinheckel
Graduiertenakademie
Leiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 127
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1022
Fax.: +49 (0) 381 498118-1022
corina.reinheckeluni-rostockde