Praktikum

Vorteile eines ERASMUS+ Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschuss für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen
  • Sonderzuschuss für Studierende mit Behinderung

ERASMUS+ Bestimmungen

  1. Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) mehrfach gefördert werden.
  2. Je Studienzyklus können insgesamt zwölf Monate gefördert werden.
  3. In einzugigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können insgesamt 24 Monate gefördert werden.
  4. Praktika können ab zwei Monaten (Dauer) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
  5. Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung vor Abschluß der Studienphase erfolgt ist.
  6. Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  7. Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz können Studierenden in allen EU-Amtssprachen Online-Sprachkurse angeboten werden.

Voraussetzungen für ein ERASMUS+ Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an der Universität Rostock
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und EU-Agenturen

Wie bereite ich mich konkret auf meinen Auslandsaufenthalt vor?

Alle relevanten Informationen sind in der
ERASMUS+ Checkliste zu finden.

Bewerbung

Sie suchen sich Ihren Praktikumsplatz eigenständig. Zur Informationsbeschaffung und Beratung stehen Ihnen einige Möglichkeiten offen. Als Anlaufstellen bieten sich das Praktikumsbüro Ihres Faches, Professoren, Careers Service, Praktikumsbörsen, die Angebote des Rostock International House etc. an.

Wenn Sie die Zusicherung für ein Praktikum haben, dann können Sie sich an das Ausfüllen der für die ERASMUS+ Förderung notwendigen Unterlagen machen. Die Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Rostock International House. Hierbei ist insbesondere das Learning Agreement for Traineeships (before the mobility) zu beachten, das zwischen der Praktikumseinrichtung, Ihnen und der Universität Rostock geschlossen wird. Mit den ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Formularen steht dem Auslandspraktikum und der späteren Anerkennung der erbrachten Leistungen nichts mehr im Weg.