Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ernten tagtäglich eine überaus starke Dankbarkeit. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen auf dem Weg des individuellen Lernens zu begleiten, erfordert neben einer hohen Kompetenz auch großes Einfühlungsvermögen. Das Aufgabenspektrum ist dabei breit gefächert: von der präventiven Förderung über diagnostische und beratende Tätigkeiten bis hin zum Unterricht an klassischen Förderschulen oder im Zuge der Inklusion an Regelschulen.
Der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik hat ein Umfang von 9 Semestern Regelstudienzeit bzw. 270 Leistungspunkten (LP) und gliedert sich in :
- Bildungswissenschaften (60 LP) - Lehrinhalte dieses Bereiches sind Allgemeine Erziehungswissenschaften, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie, Sonderpädagogik und ein Wahlpflichtberreich (z.B. Diagnostik, Sozialpädagogik, Medienpädagogik).
- Sonderpädagogik (114 LP): Im Bereich Sonderpädagogik sind fachrichtungsübergreifende Pflichtmodule im Umfang von 93 Leistungspunkten (LP) zu belegen (z.B. medizinische Grundlagen, Psychologie, Unterrichtsmodelle, mathematische Kompetenzen und Schriftspracherwerb im sonderpädagogischen Kontext). Zusätzlich sind aus den Wahlpflichtmodulen zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkten) zwei Förderschwerpunkte auszuwählen zu denen jeweils ein Modul im Umfang von 12 und im Umfang von 9 Leistungspunkten (LP) zu belegen ist. Dabei stehen an der Universität Rostock vier Förderschwerpunkte zur Auswahl:
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt Sprache
- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach (60 LP) - Dieses Unterrichtsfach kann aus der unten stehenden Liste gewählt werden. Lehrinhalte sind dabei die Fachstudien des jeweiligen Faches, welche in Teilen den Inhalten eines Bachelorstudiums in diesem Fach entsprechen sowie die Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
- Praktika (15 LP; Sozialpraktikum, Orientierungspraktikum, Hauptpraktikum I u II). Die Studierenden sollen durch Hospitationen sowie eigenverantwortliches Handeln und Unterrichten erste Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sammeln und im Studium erworbenes Wissen anwenden.
- Staatsexamen (21 LP)