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Deutsch (Lehramt Sonderpädagogik)

1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik

Gegenstand und Ziel

Im Studium erwerben die Studierenden die fachwissenschaftliche Kompetenz als Voraussetzung für selbständiges wissenschaftliches Arbeiten und schaffen damit die Grundlage für das Unterrichten des Faches Deutsch. Sie eignen sich wissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsmethoden in den Bereichen Deutsche Sprache und Literatur an. Der Blick wird gelenkt auf die Bedingungen moderner Kommunikation und Medienkultur. Das Studium vermittelt die wesentlichen Kenntnisse für das Verständnis der Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens im Deutschunterricht, entwickelt Grundlagen der didaktisch-methodischen Handlungskompetenz und ermöglicht erste unterrichtspraktische Erfahrungen.

Zielgruppe

Angesprochen sind Abiturienten, die ein ausgeprägtes Interesse und Freude an der deutschen Sprache und Literatur haben. Neben der Begeisterung für das Lesen literarischer Texte sollte auch ein Interesse an der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Texten vorhanden sein. Die Bereitschaft, sich wissenschaftlich mit Sprache und Literatur zu beschäftigen und die Inhalte des Faches gern an Schüler weiterzugeben, sind Grundvoraussetzungen.

Studienablauf und Vertiefungen

Die Regelstudienzeit für das Lehramt Sonderpädagogik umfasst acht Semester und ein Prüfungssemester. Das allgemeinbildende Fach Deutsch wird im dritten Semester aufgenommen. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel vier Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das deutlich kürzere Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare, Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können. Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Das Institut für Germanistik bietet ein Spektrum an germanistischen Teildisziplinen an, das im Vergleich mit anderen Instituten gleicher Größe außergewöhnlich breit ist. Vertreten sind – Germanistische Sprachwissenschaft – Neuere und neueste deutsche Literaturwissenschaft – Germanistische Mediävistik (Geschichte der deutschen Sprache und Literatur im Mittelalter) – Historische Linguistik – Niederdeutsche Philologie – Didaktik der deutschen Sprache und Literatur. Damit kann das Fach in Rostock in seiner ganzen Breite studiert werden. Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. Sie ist Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst im Lehramt für Sonderpädagogik (Referendariat). Mit dem Bestehen der danach folgenden Zweiten Staatsprüfung (außeruniversitär) wird die Lehrbefähigung für das allgemeinbildende Fach Deutsch erteilt. Da das Studium zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Fach Deutsch befähigt, ist es auch möglich, die Promotion anzuschließen.

 

Berufsperspektiven / Tätigkeitsfelder

Lehrerin bzw. Lehrer an Schulen und in der Erwachsenenbildung.

    Weiterführende Studienmöglichkeiten

    Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.  

    Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.

    Bewerbung und Zulassung
    Zugangsvoraussetzungen

    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
    Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock

    Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.

    Weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen für das Fach Deutsch nicht.

    Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".

    Zulassungsmodus: Zulassungsbeschränkung (NC)
    Bewerbung erforderlich

    Der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist generell zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich - unabhängig davon, welches allgemeinbildende Fach gewählt wird. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. In der Online-Bewerbung sind keine Angaben zu den Förderschwerpunkten erforderlich. Das allgemeinbildende Unterrichtsfach muss hingegen bei der Online-Bewerbung angegeben werden. 

    Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

    Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
    Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

    Internationale Studieninteressierte

    Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

    Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Deutsch (Lehramt Sonderpädagogik) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

    Hinweise für internationale Studieninteressierte

    Formalia / Ordnungen / Downloads

    Infomaterialien als Download

    Studien- und Prüfungsordnungen

    Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
    Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

    Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studien-Ordnung (SPSO)

    Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

    Lehramt für Sonderpädagogik

        aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
       ► 5. Änderungssatzung (2022)Nicht amtliche Lesefassung

    Neufassung (2012)
       ► 1. Änderungssatzung (2013)
       ► 2. Änderungssatzung (2014)
       ► 3. Änderungssatzung (2017)
       ► 4. Änderungssatzung (2019)

    Kontakt zum Studiengang

    Universität Rostock

    Philosophische Fakultät (PHF)

    Studienfachberatung

    Dr. Jan Cölln

    Tel.: +49 381-498 2572
    fsb.germanistik.lehramt.phfuni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 418
    Kröpeliner Straße 57 | 18055 Rostock

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Studienbüro

    Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)

    Tel.: +49 381-498 1349
    zpauni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 10
    Parkstraße 6 | 18057 Rostock

    Webseite Studienbüro

     

    Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:

    Kontakt zur Universität allgemein

    Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

    Tel.: +49 381-498 1230
    studiumuni-rostockde

    Webseite Student Service Center

    Überblick

    Regelstudienzeit:
    9 Semester
    Studienform:
    Vollzeitstudium
    Fachtyp:
    wählbares allgemeinbildendes Fach innerhalb des Studienganges Lehramt für Sonderpädagogik
    Zulassungsbeschränkung:
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
    Hauptunterrichtssprache:
    Deutsch
    Studienfeld:
    Lehramt,
    Sprach-/ Geisteswissenschaften
    Fakultät:
    Philosophische Fakultät
    Studienbeginn:
    Wintersemester
    Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber:
    C1 nach GER
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