Wesentliches Ziel des Studiums der Mathematik ist, Studierenden die Vielfalt an mathematischen Disziplinen vorzustellen. In eben diesen finden Lehramtsstudierende auch Inhalte ihres Schulunterrichts im Fach Mathematik wieder und erkennen deren Beziehungen zueinander. Ferner sollen angehende Mathematiklehrkräfte befähigt werden, sich nach dem Studium in für sie neue, insbesondere auch für Schule relevante Teilgebiete der Mathematik einzuarbeiten und diese für Unterricht didaktisch aufzubereiten.
Wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Mathematik sind ein ausgeprägtes Interesse von Studierenden an mathematischen Frage- und Problemstellungen sowie Neugier für daraus gewonnene Erkenntnisse.
Für die Tätigkeit als Mathematiklehrkraft unterstützende Eignungsmerkmale sind überdies Begeisterung für die Vermittlung
mathematischer Inhalte und Freude an der Bearbeitung und Lösung pädagogischer Aufgaben.
In allen Lehramtsstudiengängen werden in unterschiedlichem Umfang sowohl fachwissenschaftliche als auch fachdidaktische Veranstaltungen besucht. Diese Lehrveranstaltungen umfassen die folgenden mathematischen Lehrgebiete:
• Algebra und Zahlentheorie
• Analysis
• Computeralgebrasysteme
• Didaktik der Mathematik
• Geometrie und Axiomatik der Geometrie
• Lineare Algebra und analytische Geometrie
• Numerik
• Stochastik
Darüber hinaus können nach individuellem Interesse weitere Veranstaltung gewählt und besucht werden. Weiterhin bieten Schulpraktische Übungen die Möglichkeit, einen ersten Einblick in den Schulalltag aus Perspektive von Lehrer:innen zu gewinnen. Im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen besteht im Rahmen des sogenannten Profilbereiches auch die Möglichkeit, weitere fachwissenschaftliche Module eines Unterrichtsfaches zu wählen. In verschiedenen Modulen wird dabei die Schulmathematik "vom höheren Standpunkt" betrachtet.
Das Lehramtstudium Mathematik, als ersten Abschnitt der Ausbildung zu einer Mathematiklehrkraft, schließt mit dem
1. Staatsexamen ab. Dieses erlaubt grundsätzlich die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts, das Referendariat, sowie eines Promotionsstudiums in Mathematik oder Didaktik der Mathematik.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Mathematik nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für das Fach Mathematik (Lehramt an Gymnasien) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Mathematik (Lehramt an Gymnasien) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
►Neufassung (2026) → Vorläufige Fassung
Universität Rostock
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MNF)
Studienfachberatung
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Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Sitz: Friedrich-Engels-Platz 6, 2. OG (Raum 202, 203, 204),
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Dienstag: 9-11 Uhr
Donnerstag: 13-15 Uhr
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
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