Wesentliches Ziel des Studiums in einem naturwissenschaftlichen Fach ist, Studierenden die Vielfalt an fachspezifischen Disziplinen vorzustellen. In eben diesen finden Lehramtsstudierende auch Inhalte ihres Schulunterrichts im gewählten Fach wieder und erkennen deren Beziehungen zueinander. Ferner sollen angehende Lehrkräfte befähigt werden, sich nach dem Studium in für sie neue, insbesondere auch für Schule relevante Teilgebiete des Faches einzuarbeiten und diese für Unterricht didaktisch aufzubereiten.
Der Studiengang „Quereinstiegs-Master“ für zwei Fächer der Naturwissenschaften eignet sich für Studieninteressierte, die bereits einen Bachelor-Abschluss im Fach Mathematik, Physik oder Informatik erlangten und sich für eine berufliche Laufbahn als Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule qualifizieren möchten. Dabei wird dieser Studiengang als Zwei-Fach-Master studiert, sodass die Lehrbefähigung für zwei Fächer erworben wird.
Neben einem ausgeprägten Interesse der Studierenden an mathematischen-naturwissenschaflichen Frage- und Problemstellungen sowie Neugier für daraus gewonnene Erkenntnisse ist eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit als Lehrkraft sowie eine Begeisterung für die Vermittlung mathematischer-naturwissenschaftlicher Inhalte und Freude an der Bearbeitung und Lösung pädagogischer Aufgaben.
In dem Studiengang „Qualifizierungs-Master“ für zwei Fächer wählen Sie zusätzlich zu Ihrem Erstach ein weiteres Zweitfach aus. Je nach Erstfach kann dies Informatik, Mathematik oder Physik sein. Während Sie in dem Studium in Ihrem Erstfach ausschließlich fachdidaktische Module belegen, besuchen Sie in Ihrem Zweitfach grundlegende und vertiefende fachwissenschaftliche sowie fachdidaktische Veranstaltungen. Dabei bieten die Schulpraktische Übungen die Möglichkeit, einen ersten Einblick in den Schulalltag aus Perspektive von Lehrkräften zu gewinnen. Ebenfalls besteht in diesem Studiengang im Rahmen des sogenannten Profilbereiches auch die Möglichkeit, weitere fachwissenschaftliche Module beider Unterrichtsfächer zu wählen.
Der Abschluss des Quereinstiegs-Masters schließt mit dem Master of Education ab. Dieser erlaubt grundsätzlich die Aufnahme des Referendariats für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie eines Promotionsstudiums in dem Erstfach oder Didaktik der Mathematik.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock
Für diesen Studiengang sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Es ist ein erster einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in einem nicht-lehramtsbezogenen, mindestens sechssemestrigen und 180 Leistungspunkte (LP) umfassenden Studiengang nachzuweisen.
- Es sind mindestens 90 LP in einem der Fächer Mathematik, Physik oder Informatik nachzuweisen, die sich dem jeweiligen Unterrichtsfach zuordnen lassen.
- Zusätzlich muss ein zweites Fach von den benannten Fächern vorliegen, das folgende fachliche Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 18 LP in der Fachwissenschaft Mathematik, davon mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Analysis und mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Linearen Algebra
oder - mindestens 18 LP in der Fachwissenschaft Physik, davon mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Mechanik und mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Elektrizitätslehre
oder - mindestens 18 LP in der Fachwissenschaft Informatik, davon mindestens 12 LP im Bereich imperative Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen und mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Logik.
- mindestens 18 LP in der Fachwissenschaft Mathematik, davon mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Analysis und mindestens 6 LP auf dem Gebiet der Linearen Algebra
Fehlende Leistungen können im Rahmen eines Propädeutikum (siehe § 4 Absatz 3 SPSO) mit maximal 60 LP nachstudiert werden.
- Es ist ein pädagogisches Praktikum in einem Umfang von mindestens fünf Wochen beziehungsweise 160 Zeitstunden nachzuweisen, dass in einer Einrichtung absolviert wurde, in der mit Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 18 Jahren gearbeitet wurde und das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Davon abweichend kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das Praktikum innerhalb des ersten Studienjahres zu absolvieren.
Werden die fachspezifische Zugangsvoraussetzungen nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise die fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für den Studiengang Q-Master-Zwei-Fach (M.Ed.) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang Q-Master-Zwei-Fach (M.Ed.) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
► Studiengangsflyer (pdf)
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
M.Ed. Quereinstieg in das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Informatik, Mathematik, Physik)
Universität Rostock
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MNF)
Studienfachberatung
Prof. Jan-Christoph Schlage-Puchta
Tel.: +49 381-498 6570
jan-christoph.schlage-puchtauni-rostockde
Adresse/Sitz: Haus 3
Ulmenstraße 69
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Sabrina Neumann
Tel.: +49 381-498 6554
sabrina.neumannuni-rostockde
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Ulmenstraße 69 18057 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
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