FAQ rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung über das Online-Portal
Zum 1. Fachsemester
- Deutsche Studieninteressierte (unabhängig davon, wo sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben),
- Internationale Studieninteressierte mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer),
- Internationale Studieninteressierte für einen zulassungsbeschränkten Master-Studiengang,
die die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Universtität Rostock erfüllen https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/zugangsvoraussetzungen/
Zum höheren Fachsemester
deutsche Studieninteressierte und internationale, an der Uni Rostock immatrikulierte Studieninteressierte
https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einstieg-hoeheres-fachsemester/
https://www.uni-rostock.de/studium/internationale-studieninteressierte/studium-mit-abschluss/grundstaendige-studiengaenge/hoehere-fachsemester/
Der Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess kann über unterschiedliche Portale erfolgen.
Für alle grundständigen Studiengänge und alle Masterstudiengänge im 1. Fachsemester ist die Bewerbung und Einschreibung über das Online-Portal der Universität Rostock erforderlich. Die Einschreibung als Doktorand ist ebenfalls über das Portal zu beantragen.
Die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin im 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. https://www.hochschulstart.de/ Die Immatrikulation ist im Falle einer Zulassung über das Online-Portal der Universität Rostock zu beantragen. Infos unter https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/1-fachsemester/.
Die Bewerbung und Einschreibung zum höheren Fachsemester ist für alle Studiengänge über das Online-Portal vorzunehmen. https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einstieg-hoeheres-fachsemester/
Sind Sie aktuell Studierender der Universität Rostock? Dann ist eine Neuregistrierung als Bewerber:in nicht notwendig. Bitte wählen Sie sich mit Ihrem Nutzeraccount unter dem Reiter "Studierende" ein.
Sie sind aktuell kein Studierender? Es besteht lediglich die Möglichkeit, einmalig einen Account zu erstellen. Wenn Sie innerhalb der letzten 365 Tage einen Account erstellt hatten und Ihnen die Anmeldedaten nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte unter dem Reiter "Bewerber-innen" die "Zugangsdaten vergessen?"-Funktion.
Bei einigen Studiengängen sind die Nachfragen größer als die verfügbaren Kapazitäten. In diesen Fällen erhält der Studiengang eine Zulassungsbeschränkung und es findet ein Auswahlverfahren statt.
https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/grundstaendige-studiengaenge/
Es können drei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgegeben werden. Es gibt keine Priorisierung der Bewerbungen.
Nein, Wartesemester stellen im Auswahlverfahren der Universität Rostock kein Kriterium mehr dar.
Die geforderte Mindestdauer muss spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgelegt sein.
Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Monate sein, wenn der Dienst noch nicht vollständig abgeleistet wurde.
Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/UniHome/Gremien/Rechtsgrundlagen/Gesetze_und_Verordnungen/Immatrikulation/URZS.pdf.
Die Sporteignungsprüfung darf zum Immatrikulationszeitpunkt höchstens zwei Jahre alt sein.
Hinweise und anerkannte Hochschulen finden Sie unter https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/zugangsvoraussetzungen/fachspezifische-voraussetzungen/.
Wenn Sie Englisch (oder eine andere Sprache) bis ins Abitur belegt haben, können Sie mit Ihrem Abiturzeugnis mindestens B2-Kenntnisse nachweisen. Bitte laden Sie, falls im Bewerbungsprozess gefordert, als Sprachnachweis Ihr Abiturzeugnis im PDF-Format hoch.
Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. Hinweise zum aktuellen Verfahrensstand finden Sie unter https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/grundstaendige-studiengaenge/.
Infomationen zum Losverfahren finden Sie hier: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/losverfahren/
Sie können die Immatrikulation für max. 2 Studiengänge beantragen.
Bei einem zulassungsfreien Studiengang erhalten Sie bei Vorliegen der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen einen Studienplatz. Möchten Sie zwei Studiengänge parallel studieren, vermerken Sie dies bitte händisch auf beiden Antragsformularen auf Immatrikulation.
Das Fach ist wahrscheinlich für das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Informieren Sie sich bitte unter https://www.uni-rostock.de/studium/studienangebot/alle-studiengaenge-und-abschluesse/ über die aktuell geltenden Zulassungsbeschränkungen.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist die Bewerbungsfrist für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli des Jahres.
Haben Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung oder Immatrikulation in einen neuen Studiengang bereits ein Studium abgeschlossen, bewerben Sie sich auf ein Zweitstudium.
Ein schriftlicher Antrag auf Zweitstudium ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen einzureichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/grundstaendige-studiengaenge/antrag-zweitstudium-/-antrag-bevorzugte-zulassung-/-antrag-aussergewoehnliche-haerte-/-sonderantraege-nachteilsausgleich/
Bei Abschluss eines Bachelorstudiengangs und Bewerbung auf einen aufbauenden Masterstudiengang ist die Studienform "konsekutiver Masterstudiengang" zu wählen.
Grundsätzlich müssen zusätzlich zur Online-Bewerbung keine Unterlagen eingereicht werden. Bitte keine Antragsdokumente, Zeugnisse und Dienstzeitbescheinigungen einreichen. Beachten Sie die Hinweise auf dem Antragsformular, welches nur für Ihre Unterlagen bestimmt ist. https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/grundstaendige-studiengaenge/
Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Unterlagen kommen. Wir bitten um etwas Geduld.
Was ihr derzeitiger Status bedeutet, können Sie hier nachlesen: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/grundstaendige-studiengaenge/was-bedeutet-mein-status/.
Ihre Online-Bewerbung wird von dem Prüfungsamt sowie dem Studierendensekretariat geprüft. Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ändert sich Ihr Status und Sie können online die Immatrikulation beantragen.
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen - Der Antragsstatus ändert sich von “eingegangen” auf “zugelassen” und Sie können die Online-Immatrikulation vornehmen. Im Anschluss senden Sie das unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat.
- Sie erhalten eine Zulassung mit Auflagen - Sie erhalten postalisch einen Zulassungsbescheid und müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist fehlende Unterlagen oder Studienleistungen nachreichen. Ihr Antragsstatus ändert sich von “eingegangen” auf “zugelassen” und Sie können die Online-Immatrikulation vornehmen. Im Anschluss senden Sie das unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat.
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht - Der Antragsstatus ändert sich von “eingegangen” auf “ausgeschlossen”. Sie erhalten postalisch einen begründeten Ablehnungsbescheid.
Bitte exmatrikulieren Sie sich nicht! Studierende der Universität Rostock melden sich im Campus-Portal unter "Studierende" mit ihrem Uni-Account an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen".
Die amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie erst zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag einreichen.
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.
Informationen zu Beglaubigungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/promotion/hinweise-zu-amtlichen-beglaubigungen/.
Sowohl nach der Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang als auch bei einem zulassungsfreien Studiengang beantragen Sie online die Immatrikulation.
Sie müssen diverse Fragen u.a. zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ggf. Studienvergangenheit wahrheitsgemäß beantworten.
Im Anschluss generiert sich ein PDF-Dokument (Antrag auf Immatrikulation). Dieser Antrag muss unterschrieben mit den darauf vermerkten Unterlagen fristgerecht an das Studierendensekretariat übersendet werden.
Sollten Dokumente fehlen oder fehlerhaft sein, bekommen Sie eine Information im Bewerbungsportal - prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Bewerbung im Portal.
Liegen alle Dokumente fristgerecht vor, erfolgt die vorläufige Immatrikulation und Sie erhalten per Mail eine Zahlungsaufforderung. Hier ist ebenfalls vermerkt, sollte Ihre elektronische Krankenkassenmeldung aktuell noch fehlen.
Nach Gebühreneingang und Vorliegen der Krankenkassenmeldung erfolgt die ordnungsgemäße Immatrikulation und Sie erhalten die Zugangsdaten für Ihren Studierendenaccount.
gesetzliche Krankenkasse
Bitte beauftragen Sie Ihre Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus elektronisch zu übermitteln.
private Krankenkasse
Bitte beauftragen Sie eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus an die Universität stellvertretend elektronisch zu übermitteln.
Heilfürsorge
Bitte beauftragen Sie eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus an die Universität stellvertretend elektronisch zu übermitteln.
ausländische Krankenkasse
Bitte beauftragen Sie eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus an die Universität stellvertretend elektronisch zu übermitteln.
Zur Immatrikulation an der Universität Rostock ist ein aktueller, vollständiger (lückenloser) tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift einzureichen. Vermerken Sie daher auch Orientierungsphasen, Auslandsaufenthalte etc..
Bitte informieren Sie per Mail das Studierendensekretariat studierendensekretariatuni-rostockde unter Angabe Ihrer Bewerbernummer.
Hausanschrift:
Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
Postanschrift
Universität Rostock
18051 Rostock
Eine Bestätigung über den Posteingang von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig den Antragsstatus im Online-Portal. Steht Ihre Bewerbung im Status "Immatrikulation in Bearbeitung", sind Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns eingegangen.
Für eine Immatrikulation ist immer der vollständige aktuelle Semesterbeitrag zu zahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Immatrikulation.
Bitte warten Sie, bis Sie nach der vorläufigen Immatrikulation eine Zahlungsaufforderung per Mail erhalten.
Deutsche Studieninteressierte / Bildungsinländer: Die Aktivierungs-Zugangsdaten für Ihren Uni-Account erhalten Sie nach erfolgreicher Immatrikulation per E-Mail.
Internationale Studieninteressierte: Zunächst erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerbungsportal mit Ihrem Zulassungsbescheid. Die Aktivierungs-Zugangsdaten für Ihren Uni-Account erhalten Sie nach erfolgreicher Immatrikulation per E-Mail
Für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin im 1. FS: Bitte nach Annahme eines Zulassungsangebots zuerst die Konten miteinander verknüpfen, nach der Immatrikulation erhalten Sie die Aktivierungs-Zugangsdaten per E-Mail.
Nach erfolgreicher Immatrikulation können Sie im Studienservice des Online-Portals Ihre Studienbescheinigung unter dem Reiter "Bescheide" abrufen.
Nach der ordnungsgemäßen Immatrikulation und der Aktivierung Ihres Uni-Accounts senden wir Ihnen Ihren Studierendenausweis für das kommende Semester per Post an die bei der Universität Rostock angegebene Postanschrift zu. Bitte achten Sie auf eine korrekte Angabe Ihrer Anschrift im Studienservice.
Der Versand der Studierendenausweise erfolgt für das Wintersemester ab Anfang September und für das Sommersemester ab Anfang März.
FAQ während des Studiums
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Passwort eigenständig zurückzusetzen: https://www.itmz.uni-rostock.de/service/nutzerkonto/passwortaenderung/
Wenn Ihr Verwendungszweck Ihren vollen Namen und/oder Ihre Matrikelnummer enthält, kann der Betrag i.d.R. trotzdem zugeordnet werden.
Wenn Sie einen zu niedrigen Betrag überwiesen haben, überweisen Sie bitte schnellstmöglich den Restbetrag.
Wenn Sie zu viel oder doppelt bezahlt haben, stellen Sie bitte einen Rückerstattungsantrag. https://www.uni-rostock.de/online-services/#c415493
Ansonsten wenden Sie sich per Mail an studierendensekretariatuni-rostockde und fügen der Mail einen Screenshot der Zahlung bei.
Bei Verlust des Studierendenausweises wenden Sie sich bitte per Mail an das Studierendensekretariat studierendensekretariatuni-rostockde.
Eine Rückerstattung des vollständigen Semesterbeitrages für das kommende Semester ist bis zum 31.03. für das jeweilige Sommersemester und bis zum 30.09. für das jeweilige Wintersemester auf Antrag möglich.
Bitte prüfen Sie als erstes im Studienservice des Online-Portals, ob Ihr Konto ausgeglichen oder eine Rückmeldesperre vorhanden ist.
Andernsfalls schreiben Sie bitte eine E-Mail an studierendensekretariatuni-rostockde.
Ja, auch während eines Urlaubssemesters sind Sie weiterhin an der Universität Rostock immatrikuliert und müssen für die Rückmeldung den vollständigen Semesterbeitrag zahlen.
Es ist nicht zwingend notwendig, das Studierendensekretariat empfiehlt aber eine Rückmeldung. Da es problematisch sein könnte, wenn die Verteidigung nicht bestanden wird.
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Sie können Ihr Anschrift selbstständig über den Studienservice des Online-Portals ändern. Achten Sie bitte auf eine korrekte Schreibweise der Straßenbezeichnung und geben im Falle eines Wohnheimes auch die entsprechende Zimmernummer an.
Sämtliche Bescheinigung können eigenständig im Studienservice des Online-Portals heruntergeladen werden.
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Rostock z. B. nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, aufgrund eines angestebten Hochschulortwechsels oder sonstigen Gründen beenden und einen entsprechenden Nachweis erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Hinweise finden Sie unter https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/zum-ende-des-studiums/exmatrikulation/.
Nach erfolgreicher Exmatrikulation finden Sie die Exmatrikulationsbescheinigung im Studienservice des Online-Portals der Universität Rostock. Sie haben nach der Exmatrikulation noch 30 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum Zugriff auf die im Studienservice hinterlegten Bescheinigungen. Bitte sichern Sie sich Ihre Bescheinigungen rechtzeitig.
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Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock):
Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.
E-Mail: studiumuni-rostockde