Bewerbung für internationale Studieninteressierte im höheren Fachsemester

Internationale Studieninteressierte, die für den gewünschten Studiengang bereits Leistungen erbracht haben (an der Universität Rostock oder an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland) und einen Einstieg in ein höheres Fachsemester anstreben, müssen sich bewerben.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung zum Wintersemester erfolgt zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des Jahres, zum Sommersemester zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Januar des Jahres. Später eingereichte Bewerbungsanträge können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsablauf

Um sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben, benötigen Sie zunächst eine entsprechende Anrechnung Ihrer bisherigen Studienleistungen. In welcher Form dies erfolgt, hängt vom angestrebten Studiengang und ihrem vorherigen Studium ab. Bitte beachten Sie dazu die nebenstehenden Hinweise zur ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen. Beachten Sie auch, dass die Anerkennung von Studienleistungen eine notwendige Voraussetzung für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester ist und noch keine Zulassung darstellt.

Die Bewerbung erfolgt für das Fachsemester, in welches der fachliche Einstieg erfolgen soll. Informationen zu den fachlichen Voraussetzungen finden Sie in Ihrer Studien- bzw. Prüfungsordnung. Für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin regelt dies die Satzung über die Zulassung zum Studium. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zum Auswahlverfahren an der Universität Rostock (s. unten).

An der Universität Rostock gliedert sich der Lehrbetrieb nach Studienjahren, jeweils beginnend mit dem Wintersemester. Bewerber sollten daher bei einer Bewerbung berücksichtigen, dass zum Wintersemester stets nur ungerade Fachsemester (3. FS, 5. FS usw.) und zum Sommersemester stets nur gerade Fachsemester (2. FS, 4. FS usw.) angeboten werden.

Bachelor- und Lehramtsstudiengänge

Die Bewerbung für höhere Fachsemester in Bachelor- und Lehramtsstudiengängen erfolgt mit dem ► Zulassungsantrag für internationale Studierende, welcher ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an der Universität Rostock eingereicht werden muss.

Fehlende Unterlagen können mit einem entsprechenden Vermerk bis zum 10. September (Wintersemester) bzw. bis zum 10. März (Sommersemester) des Jahres nachgereicht werden.

Den Bewerbungsantrag schicken Sie zusammen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bis zum 15. Juli respektive dem 15. Januar des Jahres postalisch an die nebenstehende Adresse.

Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein.

Eine Bestätigung über den Posteingang von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.

Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.

Bewerbung für Humanmedizin bzw. Zahnmedizin ins höhere Fachsemester (Onlinebewerbung)

Für die Studiengänge Humanmedizin oder Zahnmedizin in ein höheres Fachsemester erfolgt die Bewerbung ausschließlich online.

Zur Bewerbung mit sämtlichen Informationen geht es hier:

Bewerbungsfristen (Onlinebewerbung)

Sommersemester: 01.12. - 15.01. des Jahres

Wintersemester: 01.06. - 15.07. des Jahres

Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock

(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)

studierendensekretariatuni-rostockde


Auswahlverfahren

Die Auswahl für höhere Fachsemester erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Hochschulzulassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium. Demnach werden verfügbare Studienplätze an die Bewerber vergeben, die die hierfür in der Studien-/Prüfungsordnung festgelegten Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei sind vorrangig die Bewerber zu berücksichtigen, die für den gewünschten Studiengang in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren (Hochschulwechsler).

Hochstufung
Im Falle einer Zulassung für das erste Fachsemester und gleichzeitigem Vorliegen bereits erbrachter bzw. angerechneter Studienleistungen ist  eine automatische Hochstufung nicht möglich.
Hierfür ist ein entsprechender Antrag zu stellen und es erfolgt die Teilnahme am regulären Auswahlverfahren für das höhere Fachsemester (zum Zeitpunkt der Antragstellung) als Hochschulwechsler.

Achtung für Lehramtsstudierende (mit anrechenbaren Studienleistungen) nach eventuell erfolgter Zulassung: Bitte geben Sie Ihren Hochschul- oder Fachwechsel umgehend nach erfolgter Einschreibung im ZPA (Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) bekannt.


Übersicht der einzureichenden Unterlagen

Für alle Bachelor- und Lehramtsstudiengänge
  • Antrag auf Zulassung zum Studium für internationale Studienbewerber ► deutsch, ► englisch
  • amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, die in Ihrem Heimatland zum Universitätsstudium berechtigen, mit einer amtlich beglaubigten Kopie der deutschen oder englischen Übersetzung
  • amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse und -diplome in der Landessprache und in der deutschen oder englischen Übersetzung
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (abhängig vom angestrebten Studiengang), siehe ► Übersicht Deutschnachweise
  • Nachweis über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen für den gewählten Studiengang durch den zuständigen Studienfachberater bzw. das zuständige Prüfungsamt (Anrechenbarkeitsbescheinigung)
  • für alle Lehramtsstudiengänge: Nachweis über die Teilnahme am ► Selbsterkundungsverfahren CCT

Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein.

Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.