Überbrückungs- und Abschlussstipendien für Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Rostock

Die Universität Rostock hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifizierung mit Familienaufgaben zu gewährleisten und strukturelle Barrieren für Promovierende und Postdocs mit familiären Aufgaben abzubauen. Zur Umsetzung dieser Ziele und zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftler*innen mit Familienaufgaben (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen u. ä.) schreibt die Universität Rostock das Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftler*innen aus. Die Überbrückungs- und Abschlussstipendien dienen der Kompensation von Mehrfachbelastungen aufgrund umfangreicher familiärer Verpflichtungen und sich daraus ergebender Unterbrechungen und Verlängerungen von Qualifizierungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Nachwuchswissenschaftler*innen, die gemäß LHG M-V Mitglied der Universität Rostock sind und eine wissenschaftliche Qualifizierung anstreben. Bewerben können sich Promovend*innen, Habilitand*innen und Postdocs, die aufgrund der Übernahme umfangreicher familiärer Verantwortungen (Schwangerschaft, längere Elternzeit, Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen u. ä.) die Förderdauer ihres bisherigen Stipendiums oder die Vertragslaufzeit ihrer Qualifizierungsstelle überschritten haben und die über keine anderweitige Verlängerungs- bzw. Überbrückungsfinanzierungsmöglichkeit verfügen. Die Antragsteller*innen können nur bis zum Einreichen ihrer Promotions-/Habilitationsarbeit gefördert werden.

Dauer und Umfang der Förderung

Die Stipendien werden für ein bis sechs Monate vergeben. Verlängerungen der Stipendien sind bis zur Ausschöpfung des Gesamtförderzeitraums (sechs Monate) möglich.

Die Fördersätze der Stipendien sind:

  • Promovierende: 1.000 € pro Monat
  • Post-Doc: 1.300 € pro Monat
  • Kinderzuschlag: 150 € pro /Monat (erstes Kind) bzw. 100 € pro Monat (jedes weitere Kind)

Bewerbungsfristen und  Ablauf des Vergabeverfahrens

Die Ausschreibung ist an kein bestimmtes Datum gebunden. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Bewerbung und Entscheidung bzw. Benachrichtigung beträgt ca. sechs  bis acht Wochen. Verlängerungsanträge müssen mindestens zwei Wochen vor Ablauf des Stipendiums eingereicht werden.

Eingehende Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft und anschließend von der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt begutachtet. Die Auswahl richtet sich nach dem vorliegenden Verzögerungsgrund und nach der Durchführbarkeit des Qualifizierungsvorhabens im vorgesehenen Zeitraum. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn nachweislich alle Optionen der Regelförderung ausgeschöpft sind. Der gleichzeitige Erhalt eines anderen Stipendiums sowie eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mehr als 10 Wochenstunden in Forschung und Lehre oder mehr als fünf Wochenstunden in einer anderweitigen Tätigkeit oder der Bezug von Arbeitslosigkeit I und II sind mit dem Stipendium nicht vereinbar.

Die Förderung wird vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt und ist an den im Antrag skizzierten Zweck gebunden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hier können Sie die Ausschreibungsunterlagen einsehen:

 

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt am 22.April 2020 folgende Ausnahmeregelung zur Verlängerung der Stipendien für Nachwuchswissenschaftler*innen mit familiären Aufgaben beschlossen:

  1. Maximal ist die Verlängerung eines Stipendiums um zwei Monate möglich, da haushaltsbedingt nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und es auch anderen Nachwuchswissenschaftler*innen möglich sein muss, in diesem Jahr Neuanträge zu stellen.
  2. Die Stipendiat*innen, die einen Verlängerungsantrag stellen, können pro Monat jeweils pauschal 1000€ erhalten.
  3. Die Einreichung eines Antrags ist nur im letzten regulären Fördermonat möglich. Im Antrag muss eine Begründung zur Art und Dauer der Corona-bedingten Einschränkungen dargelegt werden, die zur Verzögerung des Forschungsvorhabens führten. Zusätzlich muss ein aktualisierter Zeitplan zur Beendigung der Forschungsarbeit vorgelegt werden. 
  4. Die KCV entscheidet über den jeweiligen Verlängerungsantrag.
  5. Die Ausnahmeregelung gilt nur solange, bis die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie wieder aufgehoben wurden.

Anträge können per E-Mail unter stipendien.vielfaltuni-rostockde eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 2 Wochen.

Ansprechperson

RD Andreas Tesche
Universitätsplatz 5, Raum 207
18055 Rostock
Tel.: +49 381 498 1270
E-Mail: diversityuni-rostockde