Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ernten tagtäglich eine überaus starke Dankbarkeit. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen auf dem Weg des individuellen Lernens zu begleiten, erfordert neben einer hohen Kompetenz auch großes Einfühlungsvermögen. Das Aufgabenspektrum ist dabei breit gefächert: von der präventiven Förderung über diagnostische und beratende Tätigkeiten bis hin zum Unterricht an klassischen Förderschulen oder im Zuge der Inklusion an Regelschulen.
Lehrinhalte dieses Bereiches sind Allgemeine Erziehungswissenschaften, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie, Sonderpädagogik und ein Wahlpflichtberreich (z.B. Diagnostik, Sozialpädagogik, Medienpädagogik).
Im Bereich Sonderpädagogik sind fachrichtungsübergreifende Pflichtmodule im Umfang von 93 Leistungspunkten (LP) zu belegen (z.B. medizinische Grundlagen, Psychologie, Unterrichtsmodelle, mathematische Kompetenzen und Schriftspracherwerb im sonderpädagogischen Kontext). Zusätzlich sind aus den Wahlpflichtmodulen zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkten) zwei Förderschwerpunkte auszuwählen zu denen jeweils ein Modul im Umfang von 12 und im Umfang von 9 Leistungspunkten (LP) zu belegen ist. Dabei stehen an der Universität Rostock vier Förderschwerpunkte zur Auswahl:
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt Sprache
- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Dieses Unterrichtsfach kann aus der unten stehenden Liste gewählt werden. Lehrinhalte sind dabei die Fachstudien des jeweiligen Faches, welche in Teilen den Inhalten eines Bachelorstudiums in diesem Fach entsprechen sowie die Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
Die Studierenden sollen durch Hospitationen sowie eigenverantwortliches Handeln und Unterrichten erste Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sammeln und im Studium erworbenes Wissen anwenden.
- Heterogenität in Schule professionell und kompetent begegnen, Umgang mit Diversität, Heterogenität und Inklusion; Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache und Mehrsprachigkeit
- Kulturelle und interkulturelle Bildung
- Digitalisierung und Digitalität für den Lehrberuf
- Kooperation, Prävention, Gesundheit, Kinderschutz, Prävention sexualisierter und häuslicher
Gewalt; Schulsozialarbeit; Lehrkräftegesundheit; Sprecherziehung; Berufs- und Studienorientierung - Demokratiebildung; Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Regionale Kultur, Sprache und Geschichte
- Bildungswissentschaftliche Vertiefung
Staatsexamen (24 LP)
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Für einzelne Unterrichtsfächer können ggf. weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen. Entsprechende informationenn finden Sie auf den Steckbriefseiten der jeweiligen Unterrichtsfächer.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) → siehe Absatz "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Für den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester/zum Winter- und Sommersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
►Neufassung (2026) → Vorläufige Fassung
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde

