MARE BALTICUM FELLOWSHIP PROGRAMM
Ausschreibung
Mit dem Ziel, den interdisziplinären Leitgedanken der Universität Rostock mit der Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbinden, schreibt die Universität Rostock jährlich das MARE BALTICUM FELLOWSHIP PROGRAMM aus. Das Fellowship-Programm fördert Gastaufenthalte (max. 3 Monate) von nationalen sowie internationalen Wissenschaftler*innen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Rostock, die Mitglieder der Interdisziplinären Fakultät sind.
Über das Programm sollen einerseits Impulse für die Initiierung und Vorbereitung gemeinsamer Forschungsprojekte gesetzt werden. Gleichzeitig ist mit der Antragsstellung die Konzeption einer Veranstaltungsreihe für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen verbunden. Die Veranstaltungsreihe soll der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem übergeordneten Thema dienen und einen fach- und fakultätsübergreifenden Austausch ermöglichen.
Die nächste Ausschreibung 2024 wird sich auf den Förderzeitraum 1. Februar 2025 bis 31. März 2026 beziehen. Der Gastaufenthalt sowie die Veranstaltungsreihe für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen sollte in dieser Zeitspanne umgesetzt werden.
WER kann einen Antrag einreichen?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Rostock, die Mitglieder der Interdisziplinären Fakultät (INF) sind sowie die Koordinatorinnen der Departments.
WARUM lohnt sich ein Antrag für Sie?
Laden Sie gezielt eine/einen Gastwissenschaftler*in ein und nutzen Sie als Antragsteller*in die Möglichkeiten, die sich aus dem Programm ergeben:
- Vertiefung der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Ausbau und die Belebung nationaler und internationaler Wissenschaftsbeziehungen
- Stärkung der eigenen Forschungsaktivitäten
- Initiierung sowie Vorbereitung gemeinsamer Projektvorhaben
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- …
WAS umfasst die Förderung?
- Aufwandsentschädigung für den Fellow: Monatspauschale i.H.v. 3.000 € bzw. Tagespauschale i.H.v. 130 € bei Gastaufenthalten von bis zu 22 Tagen
- Reisekostenpauschale für den Fellow auf Basis einer Reisekostenkalkulation
- ggf. Familienzuschlag: 300 € pro Kind und Monat
WANN und WO können Anträge eingereicht werden?
Anträge auf Förderung können ausschließlich nach erfolgter Bekanntmachung über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Online-Antragsportal nur während einer laufenden Ausschreibung aktiviert ist.
WELCHE Unterlagen sind einzureichen?
Zur Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag entsprechend der Antragsvorlage (Veröffentlichung wird derzeit vorbereitet)
- CV des Fellows
- Foto des Fellows
Die Einreichung des Antrags erfolgt über das Online-Antragsportal.
WIE gestaltet sich das Auswahlverfahren?
Das Fördervolumen ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Fördermittel der Universität Rostock. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Alle Antragsteller erhalten nach der Antragseinreichung eine Eingangsbestätigung.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
Die Antragssteller*innen reichen nach erfolgter Förderung ein Abschlussbericht sowie einen Verwendungsnachweis ein.
Hinweise und Kriterien für die Begutachtung finden Sie unter Häufige Fragen im Abschnitt 'zur Erstellung des Antrags' unter der Frage 'Wie gestaltet sich das Antragsverfahren?'.
ANTRAGSSTELLUNG BIS ZUM 6. JANUAR 2025