HÄUFIGE FRAGEN ...


zur Erstellung des Antrags

WER kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Rostock, die Mitglieder der Interdisziplinären Fakultät (INF) sind.

WANN und WO wird die Ausschreibung veröffentlicht?

Das Mare Balticum Fellowship Programm wird jährlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt über das Prorektorat für Forschung und wird auf den Webseiten der Universität Rostock bekanntgegeben.

zur Ausschreibung

WER finanziert das Mare Balticum Fellowship Programm und WIE hoch ist das Fördervolumen?

Die finanziellen Mittel für das Fellowship Programm werden von der/dem Prorektor*in für Forschung bereitgestellt. Das Fördervolumen ist abhängig von den von der Universität Rostock zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.

WIEVIELE Vorhaben werden pro Jahr gefördert?

Es wird angestrebt, pro Jahr mindestens vier Vorhaben zu fördern. Die genaue Anzahl ist abhängig von den von der Universität Rostock zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.

WAS umfasst die Förderung?

Das Mare Balticum Fellowship Programm dient der Förderung von Gastaufenthalten (max. 3 Monate) nationaler sowie internationaler Wissenschaftler*innen. Die Förderung umfasst:

  • Aufwandsentschädigung für den Fellow: Monatspauschale i.H.v. 3.000 € bzw. Tagespauschale i.H.v. 130 € bei Gastaufenthalten von bis zu 22 Tagen
  • Reisekostenpauschale für den Fellow auf Basis einer Reisekostenkalkulation
  • ggf. Familienzuschlag: 300 € pro Kind und Monat (Einzelfallprüfung)

Digitale Fellowships sind nicht vorgesehen, jedoch ist die Integration von digitalen Konzepten in den Gastaufenthalt des jeweiligen Fellows ausdrücklich erwünscht.

WER kann als Fellow eingeladen werden?

Als Fellow können nationale und internationale Wissenschaftler*innen mit einer abgeschlossenen Promotion eingeladen werden, die bereits eine wissenschaftliche Selbstständigkeit erreicht haben (R3-Stufe laut EU-Klassifikation). Die mehrmalige Förderung eines Fellows über das Mare Balticum Fellowship Programm ist ausgeschlossen.

WARUM lohnt sich ein Antrag für Sie?

Laden Sie gezielt eine/einen Gastwissenschaftler*in ein und nutzen Sie als Antragsteller*in die Möglichkeiten, die sich aus dem Programm ergeben:

  • Vertiefung der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Ausbau und die Belebung nationaler und internationaler Wissenschaftsbeziehungen
  • Stärkung der eigenen Forschungsaktivitäten
  • Initiierung sowie Vorbereitung gemeinsamer Projektvorhaben
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
WELCHE Angaben und Dokumente sind für eine Antragsstellung erforderlich?

Zur Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag entsprechend der Antragsvorlage
  • CV des Fellows
  • Foto des Fellows

Die Einreichung des Antrags erfolgt über das Online-Antragsportal.

WIE gestaltet sich das Auswahlverfahren?

Nach erfolgter Antragstellung über das Online-Antragsportal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle eingegangenen Anträge zunächst durch die/den Prorektor*in für Forschung gesichtet, um die allgemeinen Voraussetzungen zu prüfen. Ggf. setzt sich die/der Prorektor*in für Forschung bei Fragen zum Antrag noch einmal mit der/dem Antragsteller*in in Verbindung. Nach der Sichtung der Anträge durch die/den Prorektor*in für Forschung werden die Anträge mit einer Empfehlung über die Förderwürdigkeit an den Vorstand der Interdisziplinären Fakultät weitergeleitet. Der Vorstand der Interdisziplinären Fakultät vollzieht die Empfehlung über die Förderwürdigkeit nach und nimmt - falls erforderlich - eine Priorisierung der eingereichten Vorhaben vor und sendet dies an die/den Prorektor*in für Forschung. Die/der Prorektor*in für Forschung entscheidet über die Förderzusagen. Nach der Begutachtungs- und Entscheidungsphase (2 - 4 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist) erhalten Sie von der/dem Prorektor*in für Forschung eine Förderzusage oder ein Ablehnungsschreiben. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.

Kriterien für die Begutachtung:

A) Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft der INF
  • Abgeschlossene Promotion der Gastwissenschaftlerin / des Gastwissenschaftlers
  • Vollständige Antragsunterlagen
  • Gastwissenschaftlerin / der Gastwissenschaftler war noch kein Fellow über das Mare Balticum Fellowship Programm
  • Zielgruppe der Veranstaltungsreihe: Promovierende und PostDocs

B) Bewertung der fachlichen Expertise des Fellows

  • Wissenschaftlicher Lebenslauf
  • interdisziplinäre Forschungsaktivitäten
  • Publikationsliste
  • Sonstiges

C) Bewertung des Wissenschaftlichen Vorhabens

  • Mehrwert für die Interdisziplinäre Fakultät
  • Mehrwert für den Fachbereich
  • Sonstiges

D) Bewertung der Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs

  • Mehrwert für Promovierende und PostDocs
  • Einbindung von Promovierenden & PostDocs aus verschiedenen Fakultäten/Fachbereichen
  • Beteiligung weiterer Wissenschaftler*innen der Universität Rostock oder anderer Forschungseinrichtungen
  • Sonstiges

E) Bewertung der beantragten Fördermittel:

  • Angemessenheit der Aufwandsentschädigung
  • Angaben zum Verwendungszweck und Angemessenheit der Familienpauschale
  • Angemessenheit der Reisekostenkalulation
  • Sonstiges

F) Abschließende Einschätzung zum Antrag

  • Priorität des Antrags aus Sicht des Departments
WANN und WO können Anträge eingereicht werden?

Anträge auf Förderung können ausschließlich nach erfolgter Ausschreibung über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

zur Ausschreibung

WAS ist mit der Konzeption einer Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeint?

Mit der Antragsstellung ist die Konzeption einer Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs (Promovierende und PostDocs) verbunden. Die Erarbeitung des Veranstaltungsangebotes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fellow. Die Veranstaltungsreihe dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem übergeordneten Thema. Darüber hinaus sollte die Veranstaltungsreihe interdisziplinäre Elemente beinhalten und einen fach- und fakultätsübergreifenden Austausch ermöglichen.

nach erfolgreicher Bewilligung

WIE erfolgt die Verausgabung der Mittel?

Es ist vorgesehen, die Aufwandsentschädigung (einschließlich der Reisekostenpauschale) als Vorauszahlung, 30 Tage vor dem Beginn des Gastaufenthaltes, als Gesamtsumme auf die Bankverbindung des Fellows zu überweisen.

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt ohne Abzug von Steuern. Die Universität ist nach der Abgabenordnung dazu verpflichtet Zahlungen, die 1.500,00 EUR im Jahr übersteigen, an die Finanzämter zu melden. Dies gilt auch für ausländische Zahlungsempfänger. Das zuständige Finanzamt wird nach Maßgabe der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993, BGBl. I S. 1554 in der Fassung vom 23.12.2003 über die Zahlung unterrichtet. Die Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht liegt beim Fellow. Über die Besteuerung nach jeweils gültigem Recht entscheidet dann das jeweilige Finanzamt.

Im Falle einer erforderlichen Kinderbetreuung, werden die anfallenden Kosten durch das Prorektorat für Forschung und Wissenstransfer direkt mit dem entsprechenden Dienstleister abgerechnet (per Rechnung).

WER übernimmt die Kommunikation mit dem Fellow?

Im Falle einer Bewilligung erhalten die/der gastgebende Wissenschaftler*in und der Fellow jeweils ein Bewilligungsschreiben.

Die weitere Verantwortung für die Kommunikation mit dem Fellow liegt bei der der/dem gastgebenden Wissenschaftler*in bzw. dem jeweiligen Department der Interdisziplinären Fakultät an der Universität Rostock.

Zwei Monate vor Beginn des Gastaufenthalt setzen sich die/der gastgebende Wissenschaftler*in bzw. das jeweilige Department der Interdisziplinären Fakultät mit dem Prorektorat für Forschung und Wissenstransfer in Verbindung, um einen gemeinsamen Begrüßungstermin mit dem Fellow zu vereinbaren.

Weiterhin wird erwartet, dass die/der gastgebende Wissenschaftler*in bzw. das jeweilige Department der Interdisziplinären Fakultät zwei Monate vor Beginn des Gastaufenthaltes die vollständigen Angaben zu den einzelnen Veranstaltungsangeboten an den Prorektor für Forschung und Wissenstransfer (mabafuni-rostockde) und der Graduiertenakademie (gradauni-rostockde) übermitteln.

WER ist für die Vorbereitung und Organisation des Gastaufenthaltes zuständig?

Der Gastaufenthalt wird in erster Linie gemeinsam von der/dem gastgebenden Wissenschaftler*in und dem Fellow vorbereitet und organisiert. Die jeweiligen Koodinatoren des zugeordneten Departments unterstützen die Wissenschaftler*innen bei der Organisation. Weiterhin steht die Graduiertenakademie mit Ihren Erfahrungen gerne zur Verfügung.

Die Hinweise zur Vorbereitung und Begleitung von Gastaufenthalten sollen die Wissenschaftler*innen bei der Vorbereitung und Organisation unterstützen.

 

WO kann der Fellow für die Zeit des Gastaufenthaltes untergebracht werden?

Das Merkblatt Hinweise zur Vorbereitung und Begleitung von Gastaufenthalten umfasst eine Übersicht zu potenziellen Unterbringungsmöglichkeiten unterschiedlichster Preisklassen.

WER unterstützt den Fellow bei der Organisation einer Betreuung für das/die Begleitkinde/r?

Das Merkblatt Hinweise zur Vorbereitung und Begleitung von Gastaufenthalten umfasst eine Übersicht zu Ansprechpartnern bei der Suche eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung.

Zentraler Ansprechpartner zur Unterstützung bei familiärer Begleitung ist das Familienbüro:

Familienbüro

Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Raum 015

https://www.uni-rostock.de/universitaet/organisation/verwaltung/familienfreundliche-hochschule/familienbuero/

WER trägt die Verantwortung für die steuerliche Abrechnung der Aufwandsentschädigung?

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an den Fellow erfolgt ohne Abzug von Steuern. Der Fellow muss die Aufwandsentschädigungen als Einnahme in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben. Über die Besteuerung nach jeweils gültigem Recht entscheidet dann das jeweilige Finanzamt.

Die Universität ist nach der Abgabenordnung dazu verpflichtet Zahlungen, die 1.500 € im Jahr übersteigen, an die Finanzämter zu melden. Dies gilt auch für ausländische Zahlungsempfänger.

WER ist für die Vorbereitung und Organisation der Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs verantwortlich?

Die Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird gemeinsam von der/dem gastgebenden Wissenschaftler*in und dem Fellow vorbereitet und organisiert. Die jeweiligen Koodinator*innen des zugeordneten Departments unterstützen die Wissenschaftler*innen bei der Organisation. Die Graduiertenakademie überstützt die/den gastgebenden Wissenschaftler*in bzw. das jeweilige Department der Interdisziplinären Fakultät bei der Öffentlichkeitsarbeit.


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