Anerkennung

Das "European Credit Transfer System" erleichtert das Studieren im Ausland im Rahmen der ERASMUS+ Partnerschaften. Mit diesem Kreditpunktesystem wird gewährleistet, dass erbrachte Studienleistungen an der Partnereinrichtung an der Heimatuniversität anerkannt werden. Somit soll einer Verlängerung der Studienzeit entgegengewirkt werden. Der Auslandsaufenthalt soll sich möglichst harmonisch in den gesamten Studienablauf einfügen.

Das ECTS baut auf folgenden Grundprinzipien auf:

Für jede einzelne Lehrveranstaltung werden auf der Grundlage der Arbeitsbelastung für einen durchschnittlichen Studierenden ECTS-Punkte vergeben.

Die Hochschulen halten ein Informationspaket vor, in dem alle Lehrveranstaltungen, an denen die ERASMUS+ Studierenden teilnehmen können, mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.

Vor der Abreise unterzeichnen die Studierenden mit der Heimat- und der Partnerhochschule einen "Studienvertrag", in dem das Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt und dessen Anerkennung an der Heimathochschule festgelegt ist.

Alle an der Partnerhochschule abgeschlossenen Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Anrechnungspunkten angegeben.

Alle akademischen Leistungen müssen, wie im Learning Agreement for Studies/Traineeships vereinbart, anerkannt werden. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien- bzw. Ausbildungsleistungen des Studierenden an der Gasteinrichtung kann nur dann verweigert werden, wenn der Studierende das von der Gasthochschule/vom aufnehmenden Unternehmen verlangte akademische/berufliche Leistungsniveau nicht erreicht oder die von den teilnehmenden Einrichtungen verlangten Bedingungen für eine Anerkennung nicht erfüllt.