Weiterführende Informationen

ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Die ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Die Universität Rostock hat u.a. auf der Basis ihrer Erklärung zur Hochschulpolitik für die aktuelle Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-2027) eine ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erhalten und ist damit zur Teilnahme an allen Teilbereichen des ERASMUS+ Programms berechtigt.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem ERASMUS+-Programm

Die Teilnehmer an dem ERASMUS+ Programms haben die Möglichkeit, Beschwerden, die in Zusammenhang mit dem ERASMUS+ Programm stehen, bei der Pro-Rektorin für Internationales, Gleichstellung und Vielfaltsmanagement Dr. Ludmila Lutz-Auras (ludmila.lutz-auras(at)uni-rostock.de) einzureichen.