Allgemeinen Hygiene und Informationsmöglichkeiten bezüglich der Corona-Pandemie
Kontakt
Hotline für Studierende
Tel: +49 381-498 1230
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 09:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-13:00 Uhr
Kontakt
Hotline für Beschäftigte
Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr
s31.dienstleistungsportal@uni-rostock.de
Oberstes Ziel muss es auch weiterhin sein, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen.
Gemäß Empfehlungen der zuständigen Stellen gilt insbesondere:
- Reduzieren Sie direkte Kontakte und halten Sie mindestens 1,5 m Abstand.
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife.
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln.
- Husten und niesen Sie In die Armbeuge.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit Standard KN95/N95 oder FFP2 (FFP2-Maske).
- Lüften Sie die Räumlichkeiten regelmäßig. Weitere Informationen finden Sie unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regleungen zum Lüften der Räumlichkeiten an der UR.
Um Infektionsketten zu unterbrechen, ist es besonders wichtig bei Erkältungssymptomen oder Symptomen, welche auf eine Infektion mit SARS-CoV2 hinweisen, sich an die geltenden Regelungen der Universität Rostock zu halten. Detaillierte Informationen finden Sie:
- im Dienstleistungsportal im Bereich CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Regelungen bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung
- im Studierendenportal im Bereich Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus > Hinweise für Studierende zum Verhalten im Verdachtsfall oder bei Erkrankung.
Bitte nutzen Sie auch die allgemein verfügbaren Informationsquellen und halten Sie sich aktuell auf dem Laufenden.
Stand: 25.04.2022
MNS in Gebäuden
In den Gebäuden der UR wird allen Personen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) mit Standard FFP2 dringend empfohlen.
MNS am Arbeitsplatz
Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, wird den Beschäftigten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen oder die in der Anlage zur Corona-ArbSchV genannten Atemschutzmasken zum gegenseitigen Schutz tragen.
Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2 – Maske getragen werden muss, wird diese durch die UR zentral zur Verfügung gestellt. Die benötigte Anzahl der Masken sind an das Krisenmanagement zu senden.
Es werden medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt, wenn:
- Der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
Es werden FFP2 Masken oder in der Anlage zur Corona-ArbSchV aufgeführte Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt, wenn:
- Bei den Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist oder
- Bei betriebsbedingten Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen eine anwesende Person keine Maske tragen muss
Die Hinweise des Herstellers und die Betriebsanweisung Atemschutzmasken sind zu beachten.
- medizinische Gesichtsmasken Hinweise des Herstellers
- KN95, Hinweise des Herstellers
- Gefährdungsbeurteilung Atemschutzmasken & Betriebsanweisung Atemschutzmasken
MNS in Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen außerhalb der Lehre
Im Innenbereich ebenfalls die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske.
Stand: 02.05.2022
Bei den Masken, die aktuell im Infektionsschutz eingesetzt werden, unterscheidet man prinzipiell zwischen drei Maskentypen:
- Es gibt Mund-Nasen-Bedeckungen, die z.B. auch Alltagsmaske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske; Community-Maske genannt werden.
- Die aus dem medizinischen Alltag bekannten medizinischen Gesichtsmasken, umgangssprachlich zum Beispiel auch OP-Masken, Mund-Nasenschutz, Mundschutz genannt. Hierbei handelt es sich um „Medizinprodukte“.
- Und die bislang vorwiegend dem Bereich Handwerk bekannten partikelfiltrierenden Halbmasken, die umgangssprachlich auch Atemschutzmasken, FFP-Masken genannt werden. Der Name FFP ist eine Abkürzung, die sich aus dem englischen Namen der Masken „Filtering Face Piece“ ergibt. Diese Masken gehören zu der Produkt-Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA).
Die wesentlichen Punkte der Verwendung und Pflege verschiedener Typen von Schutzmasken wurden auf der Webseite des BfArM veröffentlicht.
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Hotline für Studierende
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Freitag 08:00-13:00 Uhr
s31.dienstleistungsportaluni-rostockde
Auf Ebene des Landes MV gibt es eine Hotline-Coronavirus in MV / Bürgertelefon. In einem Zahlenmenü wählt der Anrufende das relevante Thema aus und wird zum zuständigen Ministerium durchgestellt.
Rufnummer: 0385- 588 11311
Erreichbarkeit: täglich außer an Sonn- und Feiertagen
Impfanmeldungen für Studierende und Beschäftigte der Universität Rostock sollen über die o.g. Telefonhotline oder das Online Buchungsportal des LaGuS https://www.corona-impftermin-mv.de/ erfolgen.
Nutzen Sie weiterhin die allgemein verfügbaren Informationsquellen und halten Sie sich aktuell auf dem Laufenden.
Stand: 01.11.2021