Der Masterstudiengang Soziologie ist ein forschungsorientierter Studiengang. Er bietet auf hohem Niveau einen Überblick über die inhaltlichen Zusammenhänge des Fachs und die vorhandenen Methoden und vermittelt gleichzeitig vertiefte Fachkenntnisse in den gewählten Spezialisierungsbereichen, vor allem der Gesellschaftsanalyse unter den Bedingungen des sozialen Wandels.
Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, den Weg von der Feststellung eines gesellschaftlichen Problems über seine theoretische und empirische Analyse bis hin zu der Formulierung gesellschaftspolitischer Empfehlungen nachzuvollziehen. Die vermittelten methodischen und inhaltliche Kenntnisse sollen dazu befähgien, neue Fragen theoretisch fundiert anzugehen und selbstständig Lösungsansätze zu erarbeiten. Zu diesen Kompetenzen gehören unter anderem die umfassende Datenrecherche und -analyse, die kristische Reflexion und Anwendung vorhandener Denk- und Lösungsansätze, die geistige Mobilität zur Erschließung neuer Aufgabenbereiche sowie das Erstellen von Präsentationen, Berichten und Gutachten.
Die Studierenden sollten großes Interesse an gesellschaftlichen Phänomenen sowie sozialen bzw. kulturellen Wandlungen mitbringen und sich beispielsweise auch für die Bevölkerungsentwicklung interessieren. Politik, Geschichte und aktuelles Zeitgeschehen sind dabei ebenso wichtig wie die Frage, warum Menschen auf bestimmte Art und Weise interagieren. Empirische Untersuchungen setzen den sicheren Umgang mit Forschungsmethoden (quantitativ und/oder qualitativ) voraus, wobei für den Rostocker Masterstudiengang Soziologie statistische Analysemethoden von großer Bedeutung sind.
Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule. Im Pflichtbereich sind acht Module im Umfang von 96 LP und im Wahlbereich drei Module im Umfang von 24 LP zu belegen. Auf das Abschlussmodul bzw. die Abschlussprüfung entfallen 30 LP. Von den drei Modulen zur Gesellschaftsanalyse – Teilbereiche: Theorien, Methoden und Diagnosen – werden im Wintersemester immer mindestens zwei Module und im Sommersemester jeweils mindestens ein Modul angeboten. Wahlmodule können – nach vorheriger Absprache – auch durch Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock, anderer Hochschulen oder des Modulangebotes des Max-Planck-Instituts für Demografische Forschung als gleichwertige Leistung ersetzt werden. Das Abschlussmodul im Master Soziologie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit und dem abschließen den Kolloquium. Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im vierten Semester. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen. Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung ist der Nachweis von mindestens 78 LP. Der Masterstudiengang Soziologie bietet den Studierenden zudem die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Hochschule in den Studienverlauf zu integrieren.
Im Studium lassen sich die zentralen Kompetenzen erwerben, die in typischen Beschäftigungsfeldern für SoziologInnen – etwa in Universitäten, privaten und öffentlichen Forschungsinstituten, der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder, in Verbänden und in der Sozialplanung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene – gefragt sind.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium an der Universität Rostock ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor).
► Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Universität Rostock
Für den Studiengang Soziologie sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Es ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Soziologie mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuweisen.
- Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 60 Leistungspunkten oder äquivalenter Leistungen in Soziologie und Methoden, davon mindestens 36 Leistungspunkte in Soziologie, 12 Leistungspunkte in Methoden oder Methodologischen Grundlagen der Soziologie und 12 Leistungspunkte in statistischen Methoden. Maximal 12 Leistungspunkte können im Laufe des ersten Jahres des Masterstudiums nachgeholt werden; über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit den jeweiligen Fachvertreterinnen/Fachvertretern.
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für den Masterstudiengang Soziologie besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt in den Studiengang einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Der Studiengang kann zum Wintersemester und zum Sommersemster im ersten Fachsemester begonnen werden.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Auch wenn keine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang Soziologie sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
M.A. Soziologie
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 2. Änderungssatzung (2024) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2018)
► 1. Änderungssatzung (2020) → Nicht amtliche Lesefassung
Universität Rostock
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Studienfachberatung
Prof. Dr. Martina Dieckhoff
Tel.: +49 381-498 4362
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Sprechzeiten nach Vereinbarung
Prüfungsamt
Studien- und Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Tel.: +49 381-498 4005
pruefungsamt.wsf@uni-rostock.de
Adresse/Sitz: Haus 1, Raum 132
Ulmenstraße 69 | 18057 Rostock,
Der Studiengang wird angeboten von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde