Personalunterlagen für zukünftige Beschäftigte

Kontakt

Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail: personalserviceuni-rostockde

Für alle Mitarbeiter der Universität Rostock wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeiter haben das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Die unten aufgelisteten Unterlagen werden Inhalt der Personalakte bzw. sind notwendig, damit wir die Auszahlung Ihres Entgeltes durch das Landesamt für Finanzen veranlassen können. Bei Neueinstellungen sind alle Unterlagen vollständig einzureichen.

Unterlagen für die Personalakte

Bitte fertigen Sie von Ihren Ausbildungszeugnissen bzw. Ihrem Studienzeugnis (z.B. Bachelor oder Master) sowie (soweit vorhanden) Ihrer Promotion Kopien an und bringen Sie zusätzlich die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, damit wir die Übereinstimmung mit dem Original vermerken können. Alle anderen Zeugnisse und Urkunden können als Kopie eingereicht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Weiterleiten von Zeugnissen, die an der Universität Rostock erlangt wurden, durch Prüfungsämter etc. an das Personaldezernat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Unterlagen, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung übermittelt haben (z.B. Lebenslauf und Zeugnisse), brauchen Sie nicht erneut einreichen (ausgenommen Originale der Zeugnisse).

  • Personalbogen
  • Lebenslauf
  • Lichtbild (optional)
  • ggf. (erweitertes) Polizeiliches Führungszeugnis (nur zu beantragen, sofern der Personalservice dies bei Ihnen anfragt; bitte Original einreichen)
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Eheurkunde
    • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (bitte zwei Kopien einreichen)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. Vorlage des Passes oder Personalausweises
  • ggf. Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Bildungsabschlüsse, soweit vorhanden:
            Kopie:
    • Schulabschluss
      Kopie und Orginal:
    • Berufsausbildung
    • Studium (Bachelor, Master, Diplom, Fachhochschule)
    • Laufbahn- und Staatsprüfungen
    • Promotionsurkunde
    • Habilitation
    • etc.
  • ggf. Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
  • ggf. Nachweis über Zeiten Wehr- oder Zivildienst (Eingliederungsschein)
  • ggf. Antrag auf Nebentätigkeitsgenehmigung
Unterlagen für die Gehaltsanweisung

* Bitte achten Sie darauf, die Formulare für die Gehaltsunterlagen im richtigen Format (DIN A4) auszudrucken und einzureichen. Andere Formate werden vom Landesamt für Finanzen bei der Anweisung Ihres Gehaltes nicht akzeptiert.*

Information zum Ausdrucken der folgenden Formulare: Bitte klicken Sie nach dem Ausfüllen des Formulars in den oberen Bereich auf den PDF-Button (Mitte neben Haus-Symbol) und dann auf „Ausdruck anzeigen“. Anschließend müssen Sie die PDFs nur noch ausdrucken.

zusätzlich für wissenschaftlich Beschäftigte

* Bitte achten Sie darauf, die Formulare für die Gehaltsunterlagen im richtigen Format (DIN A4) auszudrucken und einzureichen. Andere Formate werden vom Landesamt für Finanzen bei der Anweisung Ihres Gehaltes nicht akzeptiert.*

Die VBL-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Mitarbeiter, der nach Tarifvertrag eingestellt ist, bei Vertragsbeginn abschließen muss.

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen können entscheiden, ob sie statt der Pflichtversicherung die freiwillige Versicherung (VBLextra) nutzen möchten. Eine generelle Befreiung von der VBL ist nicht möglich, stattdessen wird nur die Pflichtversicherung (VBLklassik) in eine freiwillige Versicherung (VBLextra) umgewandelt. Der Antrag für die VBLextra ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Personaldezernat einzureichen.

Mit dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses (bei Neueinstellung oder bei Wiedereinstellung mit einer Unterbrechung ab einem Tag) werden Sie zunächst bei der VBLklassik angemeldet. Sofern Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung stellen, erfolgt mit etwas Verzögerung eine (schriftliche) Abmeldung von der VBLklassik und eine (schriftliche) Anmeldung bei der VBLextra. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben oder nähere Informationen zum Thema VBL benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die VBL.

Information zur Beteiligung des Personalrates (WPR): Nach § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt eine personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung für die Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nur, wenn die betroffenen Beschäftigten dies beantragen. Wenn Sie eine Beteiligung des Personalrates wünschen, zeigen Sie dies bitte rechtzeitig vorher selbständig an.

Optional
  • ggf. Vertrag über vermögenswirksame Anlage mit Anlagevermerk
  • ggf. Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers
  • ggf. Erklärung betreffs Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Vordruck Ihrer Krankenkasse)

Bei Wiedereinstellungen sind folgende Unterlagen erneut einzureichen:

  • Bei einer Unterbrechung ab einem Tag ist nur eine Wiederanmeldung bei der VBLextra nötig, vorausgesetzt Sie waren bei Ihrer letzten Beschäftigung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität Rostock und hatten sich für die VBLextra entschieden (Formular s. bei. „Zusätzlich für wissenschaftlich Beschäftigte“ – Antrag auf Versicherung bei der Zusatzversorgung). Die Information, ob Sie bei der VBLextra oder VBLklassik versichert waren, entnehmen Sie bitte Ihren VBL-Unterlagen. Andere Dokumente oder Formulare sind nur notwendig, sollten sich seit der letzten Beschäftigung Änderungen ergeben haben (z.B. Heirat, Änderung der Bankverbindung o.Ä.).
  • Nach einer Unterbrechung von 6 Monaten und länger sind bitte alle Dokumente und Formulare erneut einzureichen (ausgenommen Zeugnisse und Personenstandsurkunden, die Sie bereits in der Vergangenheit eingereicht hatten).

Den Tarifvertrag (TV-L) sowie die aktuellen Entgelttabellen finden Sie hier.

Informationen zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), zur VBLklassik und VBLextra finden Sie hier. Eventuelle Fragen klären Sie bitte vorab direkt mit der VBL.

Für weitere Hinweise zu den Themen Entgeltgruppen/Entgeltstufen, Gehaltsabrechnung, Jahressonderzahlung, Jubiläumsgeld und Vermögenswirksame Leistungen empfehlen wir Ihnen die Seiten vom Landesamt für Finanzen (LAF) zu besuchen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Bearbeitungsfristen im 1. Monat Ihrer Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf Ihr Entgelt gezahlt werden kann.