Barrierefrei Bauen

"Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

-aus: Musterbauordnung (MBO)

Rechtliche Grundlagen

allgemein anerkannte Regeln der Technik

  • DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
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