Barrierefreie Webseiten und Dokumente
Barrierefreie Internetseiten eröffnen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen vielerlei Möglichkeiten, selbstbestimmt am allgemeinen Leben teilzunehmen.
Die Seiten müssen allerdings entsprechend aufbereitet werden, damit z.B. Personen mit Sehbeeinträchtigungen in der Lage sind, diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zu lesen.
Bei schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken sind die speziellen Bedarfe der betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen.
Folgende Gesetze und Verordnungen unseres Landes bilden die rechtlichen Grundlagen:
- Landesbehindertengleichstellungsgesetz vom 10. Juli 2006
- Barrierefreie Dokumentenverordnung vom 17. Juli 2007
- Die Kommunikationshilfeverordnung M-V (KHVO M-V)
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