Ziel eines Studiums in diesem Studiengang ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um als Lehrer/ Lehrerin den Unterricht an öffentlichen Schulen entsprechend den dafür festgelegten Lernzielen zu erteilen.
Sie sind kommunikativ und würden nach Ihrem Studium beruflich gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Sie haben ein ausgeprägtes Interesse an der Begegnung mit anderen Kulturen und Literaturen sowie Lust am umfangreichen Lesen und der Auseinandersetzung mit sprachlichen und kulturellen Formen. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Bereich. Erwartet werden ein ausgeprägtes Interesse an Sprache bzw. Texten und gute Analysefähigkeiten.
Die Regelstudienzeit umfasst 10 Semester und gliedert sich in Module. Für das planmäßige Studium im Studiengang Lehramt an Regionalen Schulen sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 102 Leistungspunkten (LP) einschließlich der Fachdidaktik (15 LP) zu erbringen. Die Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem jeweiligen Studienplan zu entnehmen. Im Rahmen des Studiums ist ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Auslandsaufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache zu absolvieren.
Lehrer/ Lehrerin an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Für das Fach Englisch (Lehramt an Regionalen Schulen) sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Das Studium des Faches Englisch setzt englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Englisch nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Deutsch (Lehramt an Regionalen Schulen) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Englisch (Lehramt an Regionalen Schulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Regionalen Schulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Katja Schmidt
Tel.: +49 381-498 2831
fsb.englisch.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz:
August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde