Das Fach umfasst die Bereiche Politik, Soziologie, Wirtschaft und Recht. Daher ist auch Ihr Studium als Kooperation zwischen den Instituten für Politik- und Verwaltungswissenschaften, dem Institut für Volkswirtschaftslehre und der Juristischen Fakultät angelegt.
Wenn Sie sich für das Studium der Sozialkunde/Lehramt entscheiden, sollten Sie sich gerne mit politischen und gesellschaftlichen Fragen beschäftigen. Sie sollten Spaß daran haben, Fachtexte zu lesen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen. Sie sollten aber auch am tagesaktuellen Geschehen interessiert sein und Diskussionen nicht scheuen.
Im Mittelpunkt Ihres Studiums werden die Fächer Politik und Soziologie stehen. Sie ergänzen diesen Kern mit den Fächern Volkswirtschaftslehre und Jura. Aus dieser grundlegend interdisziplinären Verortung des Faches ergibt sich ein Studienablauf, der Veranstaltungen aus jeweils vier Instituten miteinander kombiniert.
Neben dem fachwissenschaftlichen Studium ist auch ein fachdidaktisches Studium obligatorisch. Hier beschäftigen Sie sich mit der Frage der Gestaltung und Konstruktion des Sozialkundeunterrichts. Wie wähle ich Themen und Unterrichtsmaterialien aus, mit welcher Zielstellung unterrichte ich, welche Medien und Methoden wähle ich? Dies sind nur einige der Fragen, mit denen sich die Fachdidaktik beschäftigt.
Die Seminare in den Bereichen Politik, Soziologie oder Wirtschaft bauen im Wesentlichen auf Referaten bzw. Kurzpräsentationen der Studierenden und einer anschließenden kritischen Diskussion auf. Vorlesungen sind eher auf die Vermittlung von Faktenwissen orientiert und schließen häufig mit einer Klausur ab. Daneben ist ein vertiefendes Selbststudium notwendig.
Lehrer / Lehrerin an öffentlichen Schulen im Fach Sozialkunde, Politische Bildung, Gemeinschaftskunde oder Politik / Gesellschaft / Recht. Außerschulische Bildung mit dem Schwerpunkt Politische Bildung.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Sozialkunde nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Sozialkunde (Lehramt an Regionalen Schulen) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Sozialkunde (Lehramt an Regionalen Schulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Regionalen Schulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (WSF)
Studienfachberatung
Dr. Gudrun Heinrich
Tel.: +49 381-498 4452
gudrun.heinrichuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 239
Ulmenstraße 69 | 18057 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde