Gasthörerschaft

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Einrichtungen der Universität Rostock zu nutzen, ohne „richtig“ zu studieren, zum Beispiel wenn Sie vor Ihrem Studium noch einen Sprachkurs besuchen möchten.

Welche Möglichkeiten bietet eine Gasthörerschaft?

Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie:

  • Lehrveranstaltungen in zulassungsfreien Studiengängen besuchen
  • die Bibliothek der Universität Rostock nutzen
  • Kurse im Sprachenzentrum belegen
  • an Kursen des Hochschulsports teilnehmen

Gasthörer*innen werden nicht immatrikuliert, sie sind somit keine „richtigen“ Studierenden. Das bedeutet, dass sie nicht an Prüfungen oder Klausuren teilnehmen können.

 

Wo kann eine Gasthörerschaft beantragt werden?

Alle, die Interesse an einer Gasthörerschaft haben, können im Studierendensekretariat einen Antrag stellen.

 

Was kostet eine Gasthörerschaft?

Normalerweise kostet eine Gasthörerschaft 46,00€. Je nach Aufenthaltsstatus sind Geflüchtete von diesem Betrag befreit. Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels bei, damit geprüft werden kann, ob die Kosten für Sie entfallen oder nicht.