Hochschulzugangsberechtigung

Zum grundständigen (undergraduate) Studium an deutschen Universitäten müssen Sie über eine in Deutschland gültige, dem deutschen Abitur gleichwertige, Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung kann auf der Seite ANABIN – dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, nachgeschlagen werden.

Bewerberinnen und Bewerber, deren Schulabgangszeugnis des Heimatlandes nicht dem deutschen Abiturzeugnis entspricht, müssen vor Studienbeginn ein Studienkolleg besuchen. Hierbei handelt es sich um einen einjährigen, studienfachbezogenen Vorbereitungskurs, nach dessen Absolvierung die Teilnehmer die Feststellungsprüfung zur Hochschulreife ablegen. Mit einer Zulassung zum Studienkolleg ist keine Zulassung zum gewünschten Hochschulstudium verbunden. Nachdem das Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen wurde, ist eine Bewerbung für das gewünschte Studium erforderlich. Mehr zum Bewerbungsverfahren finden Sie HIER.

In Rostock gibt es kein Studienkolleg. Informationen zu Studienkollegs in Deutschland finden Sie unter: www.studienkollegs.de.

 

Studieninteressierte mit Bachelorabschluss

Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss, die sich für ein Masterstudium bewerben möchten, sollten auf der Homepage des jeweiligen Institutes nachsehen, welche akademischen Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang gelten. Eine Übersicht unserer international orientierten Masterstudiengänge finden Sie hier.

Studieninteressierte für eine Promotion

Interessenten für eine Promotion an der Universität Rostock wenden sich bitte für eine individuelle Beratung zum Bewerbungsverfahren an unser Welcome Center: welcome-center(at)uni-rostock.de

Beispiel: Syrien

Bedingungen für den Hochschulzugang für Syrer (Vollstudium)

Für ein Hochschulstudium muss ein Aufenthaltstitel vorliegen.

Als sprachliche Voraussetzungen werden, entsprechend der Kriterien der einzelnen Studiengänge, zumeist deutsche Sprachkenntnisse mit dem Niveau C1 verlangt. Um das Sprachniveau C1 zu erreichen, sind in der Regel ein einjähriger Intensivsprachkurs oder 900 – 1200 Kontaktstunden notwendig.

Informationen zu studienvorbereitenden Sprachkursen finden Sie hier.

Für ein Medizinstudium wird das Sprachniveau C1 benötigt. Eine Übersicht über die Studiengänge und die jeweils erforderlichen Deutschnachweise gibt das Studierendensekretariat.

Wer in der Gesamtnote im Abiturzeugnis mindestens 70 % erreicht hat, ist zugangsberechtigt für ein Studium an der Universität Rostock. Bei einer wissenschaftlichen Abiturausrichtung ist es möglich, sich für alle Fachrichtungen zu bewerben. Bei einer literarischen Abiturausrichtung ist nur eine Bewerbung in den Bereichen Geisteswissenschaft, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft möglich. Das Bewerbungsverfahren läuft über „Uni-Assist“, einer Servicestelle für internationale Studienbewerbungen.

Studienkolleg

Bewerber die 60 bis 69 % erreicht haben, müssen vorerst für ein Jahr ein Studienkolleg besuchen. Wer bereits ein Jahr oder mehr an einer staatlich anerkannten Universität in Syrien studiert hat, kann sich ebenfalls direkt für ein Studium in Rostock bewerben (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). Sollte in diesem einen Jahr aufgrund des Bürgerkrieges wenig Unterricht stattgefunden haben, wird empfohlen an einem Studienkolleg teilzunehmen.

Der Zugang zu einem Studienkolleg setzt ein Sprachniveau von mindestens B1 voraus, welches in einem Aufnahmetest überprüft wird.

In Mecklenburg Vorpommern gibt es folgendes Studienkolleg:

Studienkolleg Wismar

Am Studienkolleg der Hochschule Wismar können universitäts- aber auch fachhochschulvorbereitend W-Kurse für Wirtschaftsfächer oder T-Kurse für Technik-/ Ingenieursfächer ausgewählt werden. Am Studienkolleg der Universität Greifswald findet die Vorbereitung für die Bereiche Medizin und Geisteswissenschaften statt.

Master Studium

BewerberInnen, die bereits vier oder fünf Jahre an einer staatlich anerkannten Universität in Syrien studiert, ihr Studium abgeschlossen haben und die notwendigen Sprachkenntnisse (Deutsch und gegebenenfalls Englisch) nachweisen können, haben die Möglichkeit sich direkt für ein Masterstudium zu bewerben. In diesem Fall gelten dieselben Regeln wie für internationale Bewerber. Das Bewerbungsverfahren läuft über uni-assist. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie HIER.

Beratung

Das Rostock International House bietet an, Zeugnisse in individuellen Gesprächen zu sichten. Die Bewerbungsunterlagen sollten, sobald sie vollständig sind, im Studierendensekretariat eingereicht werden. Auf diesem Weg gelangen die Bewerbungsunterlagen in die einzelnen Fakultäten und werden geprüft. Diese Prüfung ist sehr zeitaufwendig, sodass es sinnvoll ist, alle Zeugnisse so schnell wie möglich einzureichen, auch wenn das Sprachniveau noch nicht erreicht ist. Das Sprachzeugnis muss entsprechend nachgereicht werden.

Gern können wir auch außerhalb der Sprechzeiten einen individuellen Termin vereinbaren. Anfragen senden Sie bitte an: refugees(at)uni-rostock.de

Sprechzeiten:

Dienstag: 9-12 Uhr

Donnerstag: 14-16 Uhr

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.