Studierende, die sich für ein Grundschulstudium entscheiden, erhalten eine Ausbildung in vier sogenannten Lernbereichen (Unterrichtsfächer): Grundschuldeutsch und Grundschulmathematik sowie in zwei weiteren wählbaren Grundschulfächern. Darüber hinaus lernen sie die Konzepte frühen Lernens und vorschulischer Bildung und Erziehung sowie ausgewählte Elemente der Sonderpädagogik kennen.
Lehrinhalte dieses Bereiches sind Allgemeine Grundschulpädagogik, Schulpädagogik, Allgemeine Pädagogik, Pädagogische Psychologie, Sonderpädagogik in der inklusiven Grundschule, Medienpädagogik, Demokratiebildung und schulische Herausforderungen, Professionelles Handeln in Schule und Unterricht.
Lehrinhalte sind dabei die Fachstudien des jeweiligen Faches welche in Teilen den Inhalten eines Bachelorstudiums in diesem Fach entsprechen sowie die Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
Diese Fächer können aus der unten stehenden Liste frei gewählt und kombiniert werden. Lehrinhalte sind dabei die Fachstudien des jeweiligen Faches welche in Teilen den Inhalten eines Bachelorstudiums in diesem Fach entsprechen sowie die Fachdidaktik des jeweiligen Faches.
- Heterogenität in Schule professionell und kompetent begegnen, Umgang mit Diversität, Heterogenität und Inklusion; Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache und Mehrsprachigkeit
- Kulturelle und interkulturelle Bildung
- Digitalisierung und Digitalität für den Lehrberuf
- Kooperation, Prävention, Gesundheit, Kinderschutz, Prävention sexualisierter und häuslicher
Gewalt; Schulsozialarbeit; Lehrkräftegesundheit; Sprecherziehung; Berufs- und Studienorientierung - Demokratiebildung; Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Regionale Kultur, Sprache und Geschichte
- Bildungswissentschaftliche Vertiefung
Die Studierenden sollen durch Hospitationen sowie eigenverantwortliches Handeln und Unterrichten erste Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sammeln und im Studium erworbenes Wissen anwenden.
Das Staatsexamen umfasst Prüfungen in den 4 Lernbereichen (Fächer) und die Abschlussarbeit.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Für einzelne Unterrichtsfächer können ggf. weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen. Entsprechende informationenn finden Sie auf den Steckbriefseiten der jeweiligen Unterrichtsfächer.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) → siehe Absatz "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte müssen sich zunächst bewerben. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Informationen zur Studienplatzbewerbung (NC)
► Zur Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Grundschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
►Neufassung (2026) → Vorläufige Fassung
► Neufassung (2021)
► 1. Änderungssatzung (2022)
► 2. Änderungssatzung (2023) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde

